Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.09.1983 - 4 REMiet 14/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Flächenmaßstab für Verteilung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 242 BGB, § 315 BGB, § 316 BGB, § 535 BGB, § 259 BGB
Verteilungsmaßstab für Nebenkosten; Nebenkosten, verbrauchsabhängige; Nebenkostenumlage; Verteilungsmaßstab; Umlage; Wohnflächenverhältnis; Flächenmaßstab; Billigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Flächenmaßstabs bei der Umlegung der verbrauchsabhängigen Mietnebenkosten auf die Mietparteien eines Wohnhauses im Fall des Fehlens vertraglicher Vereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 58 C 6/82
- LG Düsseldorf, 05.11.1982 - 21 S 284/82
- OLG Hamm, 27.09.1983 - 4 REMiet 14/82
Papierfundstellen
- NJW 1984, 984
- MDR 1984, 146
- WM 1983, 315
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90
Unzulässige Klauseln in Formularmietverträgen
Die Klausel ist aber deshalb zu beanstanden, weil sie entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Bestimmungsrecht des Vermieters nicht dahin beschränkt, daß der gewählte Umlegungsmaßstab "billigem Ermessen" entsprechen muß (…Palandt/Heinrichs, § 315 Rn. 9; OLG Hamm NJW 1984, 984 (= WM 1983, 315) ; OLG Koblenz NJW-RR 1990, 1038(= WM 1990, 268) ). - OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter …
Das Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen gibt dem Vermieter einen bis an die objektiven Grenzen reichenden Ermessenspielraum bei der Wahl der in Betracht kommenden Verteilungsschlüssel (OLG Hamm WM 1983, 315; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 215 f.). - OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsmodus; Bestimmungsrecht
Ebenso wie in dem Fall, in dem der Verbrauch des einzelnen Mieters mangels diesbezüglicher Zähler nicht gemessen werden kann und in dem ein Verteilungsmaßstab für zulässig erachtet worden ist, der dem tatsächlichen Verbrauch in etwa Rechnung trägt, wobei sowohl eine Umlage nach der Kopfzahl der Bewohner als auch nach dem Verhältnis der Wohnflächen in Betracht kommen kann (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 27.9.1983, WM 83, 315), kann auch der hier vereinbarten Abrechnung der Betriebskosten unter Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Verwaltungseinheit unter Berücksichtigung des Bestimmungsrechts des Vermieters, die die vom OLG Hamm aaO. aufgestellten Kriterien berücksichtigt, die Billigkeit i.S. §§ 315, 316 BGB nicht abgesprochen werden.
- LG Aachen, 24.05.1991 - 5 S 70/91
Pflicht des Vermieters zur Umlegung der Wasserkosten und Abwasserkosten nach …
Vielmehr ist dann im Einzelfall zu entscheiden, ob bei erheblichen Abweichungen der Flächenmaßstab noch anwendbar ist (OLG Hamm, RE vom 27. September 1983, NJW 1984, 984 ff. = WM 1983, 815 = ZMR 1984, 14, 15). - LG Berlin, 27.02.2013 - 25 S 75/12
Umlage der Wassergrundgebühr nach Fläche ist zulässig!
Da bei Gewerberaum die Bestimmung des § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht gilt, ist es hier bei dem Recht des Vermieters zur nachträglichen Bestimmung des Umlageschlüssels nach billigem Ermessen geblieben (BGH WuM 2004, 150; OLG Hamm WuM 1983, 315;… Blank DWW 1992, 65 (69), Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 6. Aufl., 2012, F Rdn. 10). - KG, 24.07.2006 - 8 U 224/05
Mietrecht: "Vorwegabzug" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt …
Grundsätzlich ist die Abrechnung nach dem Verhältnis der Flächen angemessen (vgl. OLG Hamm WuM 1983, 315; Senatsurteil vom 12.04.2001- 8 U 2143/99 - ,GE 2001, 850). - KG, 12.04.2001 - 8 U 2143/99
Verwirkung von Nebenkostennachforderungen
Grundsätzlich ist die Abrechnung nach dem Verhältnis der Wohnflächen angemessen (vgl. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 27.9.1983 - 4 RE Miet 14/82 - in WuM 1983, 315). - OLG Hamm, 16.01.1984 - 4 REMiet 4/83 Der Rechtsentscheid des beschließenden Senats v. 27.09.1983 - 4 REMiet 14/92 - (WuM 1983, 315 = DWW 1983, 278 = BlGBW 1983, 238), der sich auch über die Billigkeit eines an der Wohnfläche orientierten Verteilungsmaßstabes für die vom Mieter zu tragenden verbrauchsunabhängigen Nebenkosten verhält, bezieht sich nicht auf öffentlich geförderten, sondern auf preisfreien Wohnraum und damit auf andere Sachverhalte.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.01.1982 - 11 U 17/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 12.01.1982 - 11 U 17/81
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82
Papierfundstellen
- WM 1983, 315
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83
Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf
Soll die rechtliche Aufspaltung von Kauf und Darlehen dem Käufer den Schutz des Abzahlungsgesetzes belassen, dann ist ihm die Widerrufsmöglichkeit ebensolange wie beim Abzahlungskauf im engen Sinne, d.h. bis zur vollständigen Tilgung seiner Ratenzahlungsverpflichtungen, zu gewähren, unabhängig davon, ob diese Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer unmittelbar oder gegenüber dem die Finanzierung übernehmenden Dritten besteht (vgl. LG Berlin NJW 1977, 254 [LG Berlin 06.02.1976 - 22 O 173/75]; ebenso im Ergebnis, wenn auch ohne nähere Begründung OLG Frankfurt/Main Urteil vom 12. Januar 1982 - 11 U 17/81, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Senatsvom 13. Januar 1983 - III ZR 30/82 - Stauder a.a.O. S. 984, 989, 993). - OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98
Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der …
Der bloße Zeitablauf genügt dafür nicht, weil die Möglichkeit des Widerrufes auch noch nach längerer Zeit die vom Gesetz gewollte Folge der unterbliebenen Belehrung ist, für die der Vertragspartner des Kunden die Verantwortung trägt (BGH v. 19.2.1986 - VIII ZR 113/85, BGHZ 97, 127 = MDR 1986, 579; OLG Frankfurt v. 12.1.1982 - 11 U 17/81, WM 1983, 315; OLG Frankfurt v. 7.9.1989 - 2 U 63/89, NJW-RR 1989, 1364; BGH v. 9.11.1994 - VIII ZR 41/94, BGHZ 127, 371, 374 = MDR 1995, 348). - BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 12. Januar 1982 - 11 U 17/81 - wird nicht angenommen.
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