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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2282
BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90 (https://dejure.org/1991,2282)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1991 - IV ZR 259/90 (https://dejure.org/1991,2282)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 (https://dejure.org/1991,2282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ertragswertberechnung - Pflichtteil - Ertragswert - Ertrag - Landgut - Nachlaß - Acker - Kieswerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2311, § 2312, § 2049
    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem Kiesabbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 66
  • MDR 1992, 56
  • FamRZ 1992, 172
  • WM 1991, 2115
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90
    Ertragswertberechnung bei Bemessung des Pflichtteils für unmittelbar an ein Kieswerk angrenzende Äcker (Fortführung von BGHZ 98, 382 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85] = NJW 87, 1260).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 98, 382 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85] den Anwendungsbereich des § 2312 BGB erheblich eingeschränkt.

    Darüberhinaus können §§ 2049, 2312 BGB und die daraus folgende, vielfach schwerwiegende Benachteiligung von nahen Angehörigen nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 98, 382, 388) [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85] nicht mehr eingreifen, wo es sich um Grundstücke handelt, die praktisch baureif sind und die aus dem Landgut ohne Gefahr für dessen dauernde Lebensfähigkeit herausgelöst werden können.

    Was der erkennende Senat in BGHZ 98, 382 f [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85]ür baureife Grundstücke entschieden hat, gilt darüber hinaus aber auch für solche Grundstücke, bei denen wie bei den an die benachbarten Kieswerke unmittelbar angrenzenden Ackern der Erblasserin, anscheinend bereits beim Erbfall die amtliche Genehmigung zum Abbau der reichen Kiesvorkommen vorlag und die dafür benötigt werden sollen.

    Auf diese Weise ist zugleich für solche Fälle vorgebeugt, in denen die Rechtsprechung sich anderenfalls bei späteren Grundstücksverkäufen des Erben genötigt sehen könnte, nach Wegen für "Nachabfindungen" zu suchen (vgl. BGHZ 98, 382, 388, 389) [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85].

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht - …

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften inzwischen allerdings dahin eingeschränkt worden, daß der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 76/85] und 382, 388; Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH, Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276 f.).
  • OLG München, 18.03.2009 - 20 U 2160/06

    Vermächtnisanspruch: Wert eines Landguts

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB: BGH FamRZ 1989, 1276f.).
  • OLG München, 21.06.2006 - 20 U 2160/06

    Bewertung eines vermachten Landguts

    Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse (vgl. BVerfGE 67, 348 ) ist der Begriff des Landgutes im Sinne von §§ 2312, 2049 BGB und damit der Anwendungsbereich dieser Vorschriften allerdings dahin einzuschränken, dass der Gesetzeszweck, nämlich die Erhaltung eines im obigen Sinne noch leistungsfähigen, landwirtschaftlichen Betriebes in der Hand einer vom Gesetz begünstigten Person, erreicht werden wird (BGHZ 98, 375, 380 und 382, 388; WM 1991, 2115, 2116; ebenso für § 1376 Abs. 4 BGB : BGH, FamRZ 1989, 1276f.).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10

    Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG

    Rn. 59 Soweit der Antragsgegner auf eine fehlende Nachabfindungsregelung in § 2049 BGB verweist, ergibt sich daraus keine dem Antragsgegner günstigere Beurteilung, dieser Umstand führt allenfalls zu einer - ggf. auch rechtsfortbildend erforderlichen - Korrektur im Rahmen des § 2049 BGB (…vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1986, IVa ZR 143/85, BGHZ 98, 382 ff., juris Rn25; BGH, Urt. v. 9.10.1991, IV ZR 259/90, RdL 1991, 318 f., juris Rn11), nicht aber zur Unbilligkeit der Nachabfindungsregelung in § 17 GrdstVG.
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24

    Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts

    Rn. 4 A. Hinsichtlich der vierzehn im o.g. Sachverständigengutachten mit ihrem Verkehrswert angesetzten - weil ohne Gefahr für die dauernde Lebensfähigkeit des Landgutes aus diesem herauslösbaren (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 09.10.1991 - IV ZR 259/90, juris Rn. 11 = NJW-RR 1992, 66 mwN) - Grundstücke (vgl. S. 17 des Gutachtens, LGA 53), ist die vorgerichtliche Erfüllung des von Klägerseite verfolgten Anspruchs - auf eine Bewertung nach eben jenem Verkehrswert - offensichtlich, auch wenn der Kläger seine Anträge in erster und zweiter Instanz nicht daran ausgerichtet hat.
  • LG Aschaffenburg, 13.03.1992 - T 40/92

    Wohnungsrecht und Nießbrauch am selben Grundstück

    BGH, Urt. v. 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Vorsitzender Richter am BGH 16. BGB § 2369 Abs. 1; FGG § 73 Abs. 1; Einigungsvertrag Art. 8; FGG § 13 a (Kein gegenständlich auf das Altbundesgebiet beschränkter Erbschein nach einem vor Beitritt im Gebiet der ehemaligen DDR verstorbenen Erblasser) Für im Gebiet der (alten) Bundesrepublik befindliche Gegenstände, die zum Nachlaß eines vor dem 3.10.1990 im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verstorbenen deutschen Erblassers gehören, kann seit diesem Zeitpunkt ein gegenständlich beschränkter Erbschein nicht mehr erteilt werden; ein Verfahren, in dem ein solcher Erbschein beantragt wurde, ist in der Hauptsache erledigt.
  • LG Frankenthal, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Anzumerken ist, dass diese Methodik des Sachverständigen R. auch zutreffend ist, da Grundstücke, die sich ohne Gefahr für die dauernde Lebensfähigkeit des Landgutes aus diesem herauslösen lassen, für die Pflichtteilsberechnung gemäß § 2311 BGB mit ihrem Verkehrswert und nicht gemäß § 2312 BGB mit ihrem Ertragswert angesetzt werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob der Erbe verkaufen will oder nicht, oder ob er damit auch nur vorerst zuwarten will (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 -, Rn. 11, juris).
  • AG Achern, 04.06.2024 - 8 O 41/24
    Anzumerken ist, dass diese Methodik des Sachverständigen R. auch zutreffend ist, da Grundstücke, die sich ohne Gefahr für die dauernde Lebensfähigkeit des Landgutes aus diesem herauslösen lassen, für die Pflichtteilsberechnung gemäß § 2311 BGB mit ihrem Verkehrswert und nicht gemäß § 2312 BGB mit ihrem Ertragswert angesetzt werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob der Erbe verkaufen will oder nicht, oder ob er damit auch nur vorerst zuwarten will (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 259/90 -, Rn. 11, juris).
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