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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4523
BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,4523)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1991 - IV ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,4523)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - IV ZR 31/90 (https://dejure.org/1991,4523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maklerprovision - Provisionsanspruch - Vermittlung eines Vorvertrages - Vorvertrag

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Hauptvertrag, Zustandekommen eines Hauptvertrages trotz Versagung einer erforderlichen Genehmigung einer ausländischen Behörde, Entstehen eines Maklerprovisionsanspruchs des Maklers für die Vermittlung eines Vorvertrages, Vorvertrag als ...

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2764 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 1073
  • WM 1991, 819
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90
    Wie aus § 142 III ZPO zu entnehmen ist, gilt sie aber nicht für Beweismittel (RGZ 162, 282 (287); BGH, NJW 1989, 1432 unter 2. vor a).
  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines …

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90
    Der Maklerkunde ist nicht einmal verpflichtet, alles zu tun, um eine solche Genehmigung für den vermittelten, aber noch nicht wirksamen Hauptvertrag zu erhalten (Senat, NJW 1984, 358 = WM 1984, 60 unter I).
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen …

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - IV ZR 31/90
    Wie aus § 142 III ZPO zu entnehmen ist, gilt sie aber nicht für Beweismittel (RGZ 162, 282 (287); BGH, NJW 1989, 1432 unter 2. vor a).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Das war im Ansatz richtig, weil auch der Makler keinen Vergütungsanspruch gem. § 652 I BGB hat, wenn der von ihm vermittelte, schwebend unwirksame Vertrag außer Kraft tritt (vgl. BGH, WM 1977, 21 (22); BGH, NJW-RR 1991, 1073 = WM 1991, 819 (821);… Palandt-Thomas, § 652 Rdnr. 23; ferner BGHZ 60, 385 (387) = NJW 1973, 1276 = LM § 1822 Ziff. 10 BGB Nr. 2).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für …

    Diese Vereinbarung, die als ein berechtigender Vertrag zugunsten Dritter i. S. des § 328 II BGB anzusehen ist (Senat, BGHZ 114, 203 (208) = NJW 1991, 2764 = LM H. 3/1992 § 20 AktG 1965 Nr. 1), gewährt den Aktionären einen schuldrechtlichen Anspruch auf den Bezug der neuen Aktien.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2020 - 9 U 32/19

    Courtage bei genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag erst nach …

    (vgl. zur erforderlichen Genehmigung bei genehmigungsbedürftigen Kaufverträgen BGH, NJW-RR 1991, 1073 ; BGH, NJW-RR 2008, 564 ).

    Da der Beklagte Ziffer 1 im Verhältnis zum Kläger in seiner Entscheidung frei war, ob und gegebenenfalls welche Verträge er mit den Eigentümern schließen wollte, kommt eine Anwendung von § 162 Abs. 1 BGB (Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts) zu Gunsten des Klägers nicht in Betracht (vgl. zur Entscheidungsfreiheit des Maklerkunden BGH, NJW-RR 1991, 1073 ; KG Berlin, KGR 2000, 399).

  • OLG Nürnberg, 27.05.1997 - 3 U 3837/96

    Inhaltskontrolle eines Partnerschaftsvermittlungsvertrags

    Die Anlaufkosten dagegen, die speziell für einen bestimmten Vertrag bis zum Vertragsende erbracht worden sind, nicht mehr rückgängig gemacht werden können und auch nicht für andere Verträge verwendbar sind, z.B. Provisionen, Reisekosten u.a., können dagegen ungekürzt angesetzt werden (BGH NJW 1991, 2764).

    Es ist deshalb nach der Rechtsprechung Aufgabe der Beklagten, durch konkreten Sachvortrag darzulegen, daß die Höhe der geforderten Aufnahmegebühr durch Besonderheiten gerechtfertigt ist (BGH NJW 1991, 2764).

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