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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,846
BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93 (https://dejure.org/1994,846)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1994 - KZR 2/93 (https://dejure.org/1994,846)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - KZR 2/93 (https://dejure.org/1994,846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Gesamtnichtigkeit eines Franchisevertrags bei Teilnichtigkeit einzelner Regelungen nach § 15 GWB, Art. 85 Abs. 2 EWGV

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139
    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Pronuptia 2 -, Nichtigkeit Gesamtvertrag, salvatorische Klausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1651
  • MDR 1994, 787
  • GRUR 1994, 463
  • WM 1994, 1035
  • DB 1994, 1184
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Dieser hat die Vorlagefragen des Senats mit Urteil vom 28. Januar 1986 (Rs. 161/84, WuW/E EWG/MUV 693 - Pronuptia) wie folgt beantwortet:.

    Er ist auf die Freihaltung des Wettbewerbs von beschränkenden Einflüssen (hier: Preis- und Gebietsabsprachen) gerichtet; entfallen diese Einflüsse, so sind die Franchiseverträge, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 28. Januar 1986 (aaO) festgestellt hat, trotz verbleibender Einschränkungen der Betätigungsfreiheit der Parteien wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Die Nichtigkeit nach Art. 85 Abs. 2 EWGV erfaßt nur dann den gesamten Vertrag, wenn sich die unter das Verbot des Abs. 1 der genannten Vorschrift fallenden Teile nicht von seinem anderen Inhalt trennen lassen (EuGH, Urt. v. 30. Juni 1966 - Rs. 56/65, WuW/E EWG/MUV 117, 123 - MBU).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Daß die Feststellung der Nichtigkeit auch für weitere Ansprüche zwischen den Parteien von Bedeutung sein kann (BGHZ 69, 37, 43), ist zumindest nicht auszuschließen.
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Daß das Berufungsgericht den Antrag der Beklagten nicht als Widerklage behandelt, sondern als bloßen Prozeßantrag auf Erlaß eines Zwischenurteils angesehen hat, steht dem nicht entgegen, da das Revisionsgericht die Prozeßerklärungen der Parteien selbständig auslegen kann (BGHZ 4, 328, 334;… BGH, Urt. v. 12. März 1991 - XI ZR 148/90, NJW-RR 1991, 1211;… Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 550 Rdn. 11).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Nur wenn die getroffene, von § 139 BGB abweichende Regelung ihrerseits unwirksam ist, z.B. weil der Schutzzweck des gesetzlichen Verbots, aus dem sich die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen ergibt, einer Aufrechterhaltung des Vertrags im übrigen entgegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73, NJW 1977, 38, 40), bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 18/84

    Wettbewerbsregeln - Patentlizenz - Patentlizenzvertrag - Nichtangriffsabrede - …

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Hat der restliche Vertrag jedoch einen selbständiger Geltung fähigen Regelungsgehalt, so beurteilt sich die Auswirkung der Teilnichtigkeit nach nationalem Recht, gegebenenfalls also nach § 139 BGB (Sen.Urt. v. 21. Februar 1989 - KZR 18/84, WuW/E BGH 2565, 2569 - Schaumstoffplatten).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 8/83

    Unterstützung des Franchisenehmers hinsichtlich der kaufmännischen und werblichen …

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Mit Urteil vom 27. Mai 1986 (KZR 8/83, WuW/E BGH 2288 - Pronuptia I) hat der erkennende Senat das Berufungsurteil vom 2. Dezember 1982 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 148/90

    Wertgrenze des § 511a Zivilprozessordnung (ZPO) - Berechnung der Berufungssumme - …

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Daß das Berufungsgericht den Antrag der Beklagten nicht als Widerklage behandelt, sondern als bloßen Prozeßantrag auf Erlaß eines Zwischenurteils angesehen hat, steht dem nicht entgegen, da das Revisionsgericht die Prozeßerklärungen der Parteien selbständig auslegen kann (BGHZ 4, 328, 334; BGH, Urt. v. 12. März 1991 - XI ZR 148/90, NJW-RR 1991, 1211;… Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 550 Rdn. 11).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Die Zwischenfeststellungswiderklage konnte durch bloße Antragstellung in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (§ 261 Abs. 2 ZPO); einer Zulassung nach § 530 Abs. 1 ZPO bedurfte es nicht (BGHZ 53, 92).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
    Dies gilt auch dann, wenn das Zwischenurteil - wie hier - gar nicht hätte ergehen dürfen, weil es nicht über eine Zwischenstreitigkeit im Sinne von § 303 ZPO, sondern über eine materiellrechtliche Vorfrage (Nichtigkeit von Verträgen) entschieden hat (BGHZ 8, 383, 385).
  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 80/58

    Die mit der Zwischenfeststellungswiderklage begehrte Feststellung als Gegenstand …

  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

  • BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74

    Abschluss eines Liefervertrages - Fristlose Kündigung eines Vertrages wegen …

  • BGH, 28.09.1982 - KZR 13/81

    Kartellrecht - Kartellverträge - Schriftform - Preisklausel - Brauerei

  • BGH, 09.05.1955 - II ZR 244/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).

    Dessen Auffassung, daß der "Mietvertrag" der Parteien trotz der von ihm zutreffend als nichtig angesehenen Preisbindungsklausel in § 7 Nr. 3 mit Rücksicht auf die "Salvatorische Klausel" in § 21 des Vertrages wirksam ist, liegt zwar auf der Linie des Senatsurteils vom 8. Februar 1994 (KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II); an dieser Rechtsprechung hält der Senat indessen nicht fest.

  • BGH, 13.11.2025 - IX ZR 127/24

    Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen …

    Dies gilt auch dann, wenn das Zwischenurteil gar nicht hätte ergehen dürfen, weil es nicht über einen Zwischenstreit im Sinne von § 303 ZPO , sondern über eine materiell-rechtliche Vorfrage entschieden hat ( BGH, Urteil vom 5. Februar 1953 - III ZR 105/51 , BGHZ 8, 383, 385 ; vom 8. Februar 1994 - KZR 2/93 , NJW 1994, 1651, 1652; Beschluss vom 18. September 1996 - VIII ZB 28/96 , NJW 1996, 3345, 3346).

    Ein fälschlicherweise als Zwischenurteil bezeichnetes Urteil ist, sofern es seinem Inhalt nach ein Teil- oder Endurteil über einen materiellen Streitgegenstand trifft, als solches zu behandeln und nach den für das tatsächlich getroffene Sachurteil geltenden Regeln anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1953 - III ZR 105/51 , BGHZ 8, 383, 384 ; Urteil vom 8. Februar 1994 - KZR 2/93 , NJW 1994, 1651, 1652; Beschluss vom 18. September 1996 - VIII ZB 28/96 , NJW 1996, 3345, 3346; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 ,WM 2006, 932Rn.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Denn nach ihr soll unter Abbedingen des § 139 BGB der Vertrag im übrigen gültig bleiben, wenn einzelne Bestimmungen nicht wirksam sind ( vgl. BGH WM 1992, 1576, 1578; WM 1994, 1035, 1037; WM 1996, 22, 24; NJW 2003, 347).
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