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| OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93 |
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Vollstreckung aus der persönlichen Unterwerfungserklärung in einer Grundschuldbestellungsurkunde; Übernahme der persönlichen Haftung in der Unterwerfungserklärung einer Grundschuldbestellungsurkunde als abstraktes Schuldversprechen; Grundschuld und Schuldanerkenntnis als ...
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.03.1993 - 10 O 586/92
- OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Papierfundstellen
- WM 1994, 197
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90
Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen …
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Ausnahmen gelten allenfalls dann, wenn die Bank ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Kreditnehmers erkennt, z.B. einen zusätzlichen Gefährdungstatbestand schafft oder einen sog. Wissensvorsprung hat; einen solchen muß sie sich indessen nicht verschaffen (vgl. hierzu zuletzt: BGH WM 1992, 602 und 977; WM 1990, 584 und 920 ff.).Derartige Angaben über die Miethöhe sind in erster Linie dem Kaufvertrag und nicht dem Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages mit der Beklagten zuzurechnen (vgl. BGH WM 1992, 602); hierauf wirkten sie sich allenfalls mittelbar aus.
- BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84
Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Rn. 113 Diese wirksam übernommene persönliche Haftung der Kläger durch das abstrakte Schuldversprechen ist auch nicht dadurch vollständig entfallen, daß die Beklagte Teilbefriedigung aus der Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren erlangt und die frühere Grundschuld mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren und der Erlöszuteilung erloschen ist (§§ 1192, 1181 BGB, 91 ZVG) vgl. BGH NJW 1991, 286; NJW-RR 1987, 59, 60; a.A. offenbar noch OLG Celle WM 1985 (1313).Es kann dahinstehen, ob eine Darlehensauszahlung schon mit der Überweisung der Valuta auf das von dem Notar B. eingerichtete Anderkonto bewirkt worden ist (vgl. BGH NJW 1986, 2947); denn spätestens mit der Auszahlung der Valuta durch den Notar an P. als Verkäufer ist das Darlehen als gewährt anzusehen (vlg. BGH NJW-RR 1987, 59, 60).
- BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89
Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der …
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Rn. 111 trolle nach dem AGBG stand, insgesondere handelt es sich für die im Umgang mit Verschuldungen nicht geschäftsunerfahrenen Schuldner insoweit nicht um eine überraschende Klausel im Sinne von § 3 AGBG, da sie zugleich die persönlichen Kreditnehmer aufgrund des Darlehensvertrages mit der Beklagten waren (vgl. BGH NJW 1991, 286 m.w.N.).Rn. 113 Diese wirksam übernommene persönliche Haftung der Kläger durch das abstrakte Schuldversprechen ist auch nicht dadurch vollständig entfallen, daß die Beklagte Teilbefriedigung aus der Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren erlangt und die frühere Grundschuld mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren und der Erlöszuteilung erloschen ist (§§ 1192, 1181 BGB, 91 ZVG) vgl. BGH NJW 1991, 286; NJW-RR 1987, 59, 60; a.A. offenbar noch OLG Celle WM 1985 (1313).
- BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Rn. 105 keiner weiteren Untersuchung, weil selbst im Falle materieller Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels die auf materiellrechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützte Vollstreckungsgegenklage nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zulässig bleibt (vgl. BGH WM 1992, 1989 ff.). - BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78
Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung …
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Selbst der rechtsunkundige Laie weiß, daß - anders als bei finanzierten Abzahlungsgeschäften über bewegliche Sachen - die kreditgebende Bank und der Grund-stücksveräußerer in der Regel verschiedene Rechtsträger sind, die ihre eigenen jeweils verschiedenen Interessen wahrnehmen (BGH WM 1979, 1054). - BGH, 05.05.1986 - III ZR 240/84
Darlehensgewährung durch Überweisung der Valuta auf ein Notaranderkonto
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Es kann dahinstehen, ob eine Darlehensauszahlung schon mit der Überweisung der Valuta auf das von dem Notar B. eingerichtete Anderkonto bewirkt worden ist (vgl. BGH NJW 1986, 2947); denn spätestens mit der Auszahlung der Valuta durch den Notar an P. als Verkäufer ist das Darlehen als gewährt anzusehen (vlg. BGH NJW-RR 1987, 59, 60). - BGH, 13.02.1990 - XI ZR 105/89
Bankenrecht: Nachforschungspflicht einer einen Kredit ablösenden Bank
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Ausnahmen gelten allenfalls dann, wenn die Bank ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Kreditnehmers erkennt, z.B. einen zusätzlichen Gefährdungstatbestand schafft oder einen sog. Wissensvorsprung hat; einen solchen muß sie sich indessen nicht verschaffen (vgl. hierzu zuletzt: BGH WM 1992, 602 und 977; WM 1990, 584 und 920 ff.). - OLG Düsseldorf, 21.05.1993 - 17 U 74/92
Pflicht zur Ablehnung des Kreditantrags eines hochverschuldeten Kunden
Auszug aus OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93
Rn. 71 Die von der Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung wegen der persönlichen Haftung sei unzulässig entsprechend den Auführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.05.1993 - 17 U 74/92 -, dessen Begründung sich die Kläger zu eigen machen.
- OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb
Der Senat hat zu den meisten hier angesprochenen Rechtsfragen ebenfalls schon früher in veröffentlichten Entscheidungen Stellung genommen (z.B. Urteil vom 27.10.1993 - 13 U 91/93 -, WM 1994, 197; Beschluss vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 -, WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794 = OLGR 1999, 330).Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).
- OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
Sie entspricht vielmehr der herrschenden Auffassung in Lit. und höchst- und obergerichtlicher Rspr. wie das LG im einzelnen dargetan hat (BGH WM 1992, 602 ; OLG Stuttgart WM 1989, 775, 778; ZIP 1999, 529, 530; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1229; OLG Hamm WM 1998, 1230 [jeweils bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des BGH]; OLG Köln WM 1994, 197, 201; OLG Hamm WM 1999, 1056 ; Bruchner WM 1999, 825, 834; von Heymann NJW 1999, 1577, 1584; Stüßer NJW 1999, 1586, 1587).Hiervon kann beim finanzierten Immobilienerwerb in der Tat keine Rede sein, weil gerade die Trennung der Rechtsverhältnisse im Hinblick auf deren beabsichtigte steuerliche Nutzbarmachung wesentliche Bedeutung hat und weil auch dem rechtsunkundigen Laien bewußt ist, daß Immobilienverkäufer und kreditgebende Bank jeweils eigenständige Rechtsträger sind, die mit den jeweiligen Verträgen eigene, voneinander zu unterscheidende Interessen verfolgen (BGH NJW-RR 1987, 523 ; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Hamm WM 1998, 1230 ; OLG Köln WM 1994, 197).
- OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und …
Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).Diese Umstände sprechen in typischer Weise dafür, den von den Antragstellern sowohl für die Objekt- als auch für die Finanzierungsvermittlung eingeschalteten Herrn M. gerade als deren eigenen Erfüllungsgehilfen bei der Finanzierung der Immobilienanlage anzusehen (vgl. auch Senat in WM 1994, 197, 201 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).
- OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
Soweit ersichtlich, haben sich insbesondere das OLG Hamm (WM 99, 1056), das OLG Köln (WM 94, 197) und das OLG Braunschweig (WM 98, 1223) gegen eine wirtschaftliche Einheit des Fonds-Erwerbs und des Darlehensgeschäfts ausgesprochen, allerdings in Fällen, in denen es um den allgemeinen Einwendungsdurchgriff gem. § 242 BGB ging und nicht speziell um die Anwendung von § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf einen derartigen Sachverhalt. - OLG Koblenz, 02.09.1999 - 2 U 1256/98
Kein Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG bei realkreditfinanziertem, …
Letztlich kann dies indes offen bleiben, weil es beim finanzierten Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen grundsätzlich an der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit fehlt (vgl. OLG Köln WM 1994, 197, 200; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1228; OLG Hamm WM 1999, 1056, 1057).Wird der von einem Kreditinstitut eingeschaltete Finanzvermittler (auch) im Rahmen des zu finanzierenden Geschäfts tätig, fällt diese Tätigkeit nicht in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Kreditinstituts (vgl. OLG Köln, WM 1994, 197, 201).
- OLG Koblenz, 05.09.2002 - 5 U 1886/01
Haftung der finanzierenden Bank und Verlust einer Kapitalanlage
Das OLG Hamm (WM 99, 1056), das OLG Köln (WM 94, 197) und das OLG Braunschweig (WM 98, 1223) haben sich gegen eine wirtschaftliche Einheit des Fondserwerbs und des Darlehensgeschäfts ausgesprochen, allerdings in Fällen, in denen es um den allgemeinen Einwendungsdurchgriff gem. § 242 BGB ging und nicht speziell um die Anwendung von § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf einen derartigen Sachverhalt. - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Rn. 53 Im Rahmen des Einwendungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG finden, unabhängig von der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage, ob im Falle der Finanzierung einer steuerbegünstigten Kapitalanlage im Form eines Gesellschaftsbeitritts ein verbundenes Geschäft vorliegt (bejahend OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 368, 369; OLG Frankfurt WM 2002, 1275, 1278; OLG München ZIP 2000, 2295; ablehnend OLG Hamm WM 1999, 1056; OLG Köln WM 1994, 197; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; offengelassen in OLGR Stuttgart 2001, 332, 336; vgl. auch Westermann ZIP 2002, 189, 199 f. mit umfassenden Nachweisen), nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs auf der Rechtsfolgenseite ebenfalls die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung (BGH WM 2000, 1685, 1686; BGH WM 2000, 1687, 1688; vgl. auch OLGR Stuttgart 2001, 332, 336 f.). - LG Siegen, 24.10.2001 - 5 O 207/01
Darlehensvertrag; Aufklärungspflicht
Rn. 73 Auch mit der Argumentation, die Beklagte habe durch ihre generelle Bereitschaftserklärung zur Finanzierung der einzelnen Anleger zusätzliches Vertrauen geschaffen, können Prüfungs- und Aufklärungspflichten nicht hergeleitet werden (OLG Köln WM 1994, 197, 200; OLG Stuttgart WM 1989, 775;… Bruchner a.a.O. S. 831).Die grundsätzliche Selbständigkeit von Darlehens- und Kaufverträgen verbietet es jedoch, etwaige auf den Abschluß des Kaufvertrages gerichtete Pflichtverletzungen unmittelbar auf den Darlehensvertrag durchschlagen zu lassen (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1226; OLG Köln WM 1994, 197, 200).
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist streitig, ob im Falle der Finanzierung einer steuerbegünstigten Kapitalanlage ein verbundenes Geschäft vorliegt (bejahend OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 124; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 368, 369; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; ablehnend OLG Hamm WM 1999, 1056; OLG Köln WM 1994, 197; OLG Braunschweig WM 1998, 1223; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; vgl. auch Westermann ZIP 2002, 189, 199 f. mit umfassenden Hinweisen). - OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96
Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von …
Rn. 52 Indes weiß selbst der rechtsunkundige und in Grundstücksgeschäften unerfahrene Laie, daß -anders als bei finanzierten Abzahlungsgeschäften über bewegliche Sachen-die kreditgebende Bank und der Grundstückveräußerer in der Regel verschiedene Rechtsträger sind, die ihre eigenen jeweils verschiedenen Interessen wahrnehmen (OLG Köln WM 1994, 197 (200) [OLG Köln 27.10.1993 - 13 U 91/93]). - LG Stuttgart, 30.08.2002 - 7 O 267/02
Keine Feststellungsklage nach Widerruf eines Haustürgeschäfts
- OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 6 U 104/00
- OLG Hamm, 12.01.1998 - 31 U 168/97
Haftung der Bank bei Erwerberfinanzierung
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