Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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KG - Ausscheiden eines Kommanditisten - Einlageforderung der Gesellschaft - Keine isolierte Geltendmachung - Unselbständiger Rechnungsposten - Abfindungsrechnung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 730, 738; HGB § 161
Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; Forderungen gegen ausscheidenden Kommanditisten
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2586
- ZIP 2000, 1208
- MDR 2000, 1020
- WM 2000, 1443
- BB 2000, 1486
- DB 2000, 1393
- NZG 2000, 832
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93
Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99
b) Die klageweise Geltendmachung einer in die Abfindungsrechnung einzubeziehenden - und damit zur Zeit unbegründeten - Forderung beinhaltet ohne weiteres ein entsprechendes Feststellungsbegehren (Bestätigung der Senatsrechtsprechung ZIP 1993, 919, 920; ZIP 1994, 1846).Für letztere ist anerkannt, daß die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung Berücksichtigung finden können, es sei denn, es stehe schon vor Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit fest, daß jedenfalls ein bestimmter Betrag verlangt werden kann (…st. Rspr., vgl. Sen.Urt. v. 10. Mai 1993 - II ZR 111/92, ZIP 1993, 919, 920; v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93, ZIP 1994, 1846).
Denn die Geltendmachung einer nicht mehr isoliert einklagbaren, weil in eine Auseinandersetzungs- bzw. Abfindungsrechnung einzubeziehenden Forderung enthält ohne weiteres einen entsprechenden Feststellungsantrag (vgl. Sen.Urt. v. 10. Mai 1993 aaO und 24. Oktober 1994 aaO).
- BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92
Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur …
Auszug aus BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99
b) Die klageweise Geltendmachung einer in die Abfindungsrechnung einzubeziehenden - und damit zur Zeit unbegründeten - Forderung beinhaltet ohne weiteres ein entsprechendes Feststellungsbegehren (Bestätigung der Senatsrechtsprechung ZIP 1993, 919, 920; ZIP 1994, 1846).Für letztere ist anerkannt, daß die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung Berücksichtigung finden können, es sei denn, es stehe schon vor Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit fest, daß jedenfalls ein bestimmter Betrag verlangt werden kann (st. Rspr., vgl. Sen.Urt. v. 10. Mai 1993 - II ZR 111/92, ZIP 1993, 919, 920; v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93, ZIP 1994, 1846).
Denn die Geltendmachung einer nicht mehr isoliert einklagbaren, weil in eine Auseinandersetzungs- bzw. Abfindungsrechnung einzubeziehenden Forderung enthält ohne weiteres einen entsprechenden Feststellungsantrag (vgl. Sen.Urt. v. 10. Mai 1993 aaO und 24. Oktober 1994 aaO).
- BGH, 05.02.1979 - II ZR 210/76
Gervais/Danone - Zur konzernabhängigen Personenhandelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99
Nach allgemeiner Ansicht gelten für die Ermittlung des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters dieselben Grundsätze wie für die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs bei Auflösung der Gesellschaft (vgl. Sen.Urt. v. 5. Februar 1979 - II ZR 210/76, WM 1979, 937, 938;… Sen.Urt. v. 9. März 1981 - II ZR 70/80, WM 1981, 487). - BGH, 09.03.1981 - II ZR 70/80
Einstellung von Zahlungsansprüchen als unselbständige Rechnungsposten in die …
Auszug aus BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99
Nach allgemeiner Ansicht gelten für die Ermittlung des Abfindungsanspruchs des ausscheidenden Gesellschafters dieselben Grundsätze wie für die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs bei Auflösung der Gesellschaft (…vgl. Sen.Urt. v. 5. Februar 1979 - II ZR 210/76, WM 1979, 937, 938; Sen.Urt. v. 9. März 1981 - II ZR 70/80, WM 1981, 487).
- BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …
Rn. 43 a) Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allerdings grundsätzlich dazu, dass Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft und die Mitgesellschafter sowie Ansprüche der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter nicht mehr selbständig im Wege der Leistungsklage durchgesetzt werden können (sog. Durchsetzungssperre), sondern als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung aufzunehmen sind, deren Saldo ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).Eine Klage der Gesellschaft, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung gerichtet ist, enthält allerdings ohne weiteres das Feststellungsbegehren, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758; Urteil vom 10. Mai 1993 - II ZR 111/92, ZIP 1993, 919, 920; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210; Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519;… Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 3/11, WM 2012, 1696 Rn. 36).
Das gilt auch für Ansprüche der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter (BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210).
- BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19
Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz
In diesem Stadium können die einzelnen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche unter den Gesellschaftern und gegen die Gesellschaft grundsätzlich nicht mehr selbständig geltend gemacht werden, sondern sind unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung, es sei denn, es steht schon vor Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit fest, dass jedenfalls ein bestimmter Betrag verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1962 - II ZR 204/60, BGHZ 37, 299, 304; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209). - BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08
Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung
Dabei verkennen die Beschwerdegegner, dass das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keinen Anlass hatte, Feststellungen zur Auflösung der BGB-Gesellschaft, zu einem evtl. trotz noch nicht beendeter Auseinandersetzung bestehenden, isoliert durchsetzbaren Anspruch der Klägerin (…siehe insoweit Sen. Urt. v. 10. Mai 1993 - II ZR 111/92, ZIP 1993, 919, 920; v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/93, ZIP 1994, 1846; v. 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209) und zur Schadenshöhe zu treffen.Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass für den Fall, dass die Liefergemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt sein sollte, eine Umdeutung des Leistungsantrags der Klägerin in einen Feststellungsantrag in Betracht kommt (…st. Sen.Rspr., s. nur Urt. v. 18. März 2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519; v. 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210 jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche …
Nach der - vom Berufungsgericht zutreffend gesehenen - ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).Rn. 42 b) Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine Klage im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung gerichtet ist, ohne weiteres ein Feststellungsbegehren enthält, das darauf gerichtet ist, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; eines entsprechenden (ausdrücklichen) Hilfsantrags der klagenden Partei bedarf es nicht (siehe nur BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210; Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519).
- BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13
Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von …
Die Rechtsfolgen einer derartigen Kündigung ergeben sich aus den für das Ausscheiden eines Gesellschafters vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Regeln (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208; 1209 f.;… C. Schäfer in GroßKomm.HGB, 5. Aufl., § 105 Rn. 359 f.;… Wertenbruch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 105 Rn. 277 f.). - BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16
Publikums-Kommanditgesellschaft: Befugnis des Abwicklers zur Einforderung …
Vielmehr bleibt der Gesellschafter - ebenso wie bei einer Kündigung - weiterhin zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter Einlageleistungen an die Gesellschaft verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209;…Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9;… Urteil vom 6. November 2012 - II ZR 176/12, juris Rn. 37). - BGH, 20.01.2015 - II ZR 444/13
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu …
Die Rechtsfolgen einer derartigen Kündigung ergeben sich aus den für das Ausscheiden eines Gesellschafters vorgesehenen gesetzlichen Regeln der §§ 738 ff. BGB, 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB, sofern und soweit nichts anderes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209 f.;… C. Schäfer in GroßKomm.HGB, 5. Aufl., § 105 Rn. 359 f.;… Wertenbruch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., § 105 Rn. 277 f.). - BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12
Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).Zwar enthält nach der Rechtsprechung des Senats eine Klage im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung gerichtet ist, ohne weiteres ein Feststellungsbegehren, das darauf gerichtet ist, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; eines entsprechenden (ausdrücklichen) Hilfsantrags der Klägerin hätte es im ordentlichen Verfahren daher nicht bedurft (siehe nur BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210; Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch diejenigen der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208 f.; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II;… Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats enthält eine Klage, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung gerichtet ist, ohne weiteres ein Feststellungsbegehren, das darauf gerichtet ist, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; eines entsprechenden (ausdrücklichen) Hilfsantrags der klagenden Partei bedarf es nicht (siehe nur BGH, Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 195/90, NJW 1992, 2757, 2758; Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1210; Urteil vom 18. März 2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519).
- OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 7 U 258/14
Auseinandersetzungsrechnung für ein Kapitalkonto einer allgemeinmedizinischen …
Eines entsprechenden ausdrücklichen Hilfsantrages der klagenden Partei bedarf es hierzu nicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1992 - II ZR 195/90; vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99; vom 18. März 2002 - II ZR 103/01; vom 22. Mai 2012 - II ZR 1/11 und vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, m.w.N., zit. jeweils nach juris). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer …
- BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02
Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG
- BGH, 03.02.2015 - II ZR 335/13
Atypische stille Gesellschaft: Isolierte Geltendmachung von Gewinnansprüchen nach …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10
Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 108/16
Publikumsgesellschaft: Anspruch einer Publikums-KG gegen einen …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10
Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess; …
- OLG Köln, 15.12.2016 - 15 U 141/15
Außerordentliche Kündigung einer BGB -Gesellschaft wegen eines Zerwürfnisses …
- OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11
Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds; …
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 242/16
Publikums-Gesellschaft: Wirkung des Widerrufs eines Gesellschaftsbeitritts; …
- LG Mainz, 22.11.2005 - 10 HKO 64/05
Kommanditgesellschaft: Geltendmachung von Einzelansprüche zwischen der …
- BGH, 08.07.2025 - II ZB 1/25
Auskunftsansprüche der Gesellschafter einer aufgelösten Gesellschaft - und der …
- BGH, 23.06.2003 - II ZR 46/02
Rechtsstellung eines Treuhänders in einer BGB -Gesellschaft
- BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18
Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall
- BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01
Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung …
- BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11
Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines …
- OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
Auflösung der Gesellschaft, wenn das Erreichen des Gesellschaftszwecks unmöglich …
- OLG Oldenburg, 15.01.2025 - 5 U 55/22
Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzgl. …
- BGH, 30.10.2018 - II ZR 95/16
- BGH, 15.05.2018 - II ZR 99/17
Anordnung der BaFin zur Abwicklung einer Publikums-Kommanditgesellschaft: …
- OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 238/20
- OLG München, 17.07.2023 - 3 U 2667/22
Behandlung von Ausgleichsansprüchen unter Mitgliedern einer …
- LG München I, 17.12.2018 - 15 O 19846/17
Geltendmachung eines Anspruchs aus einer KG Beteiligung
- OLG Celle, 13.12.2006 - 9 U 58/06
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft …
- OLG München, 22.03.2018 - 23 U 2313/17
Bewertungsmethode für Immobilienbesitz kein tauglicher Gegenstand einer …
- OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 9 U 53/10
Klage im Urkundsprozess auf rückständige Gesellschaftsbeiträge nach vertraglichem …
- OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
Personengesellschaft: Anspruch auf Rückzahlung einer gewinnunabhängigen …
- KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07
Kommanditgesellschaft: Außenhaftung des Kommanditisten nach Widerruf seiner …
- OLG Zweibrücken, 28.11.2011 - 7 U 123/10
Kapitalanlegerbeteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Reichweite eines in den …
- LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
Inanspruchnahme des Gesellschafter einer insolventen Rechtsanwaltskanzlei auf …
- OLG Koblenz, 13.01.2005 - 10 U 323/04
Verstoß gegen RBerG durch Steuerberatungsgesellschaft im Zusammenhang mit …
- LG Hamburg, 18.05.2018 - 305 S 7/17
GmbH & Co. KG: Anspruch des Gesellschafters auf Ausschüttungsrückzahlung in der …
- OLG Naumburg, 27.03.2008 - 9 U 156/07
- LG Krefeld, 13.03.2007 - 12 O 102/06
- LG Stuttgart, 12.11.2025 - 49 O 99/24
- OLG Köln, 31.01.2023 - 4 U 150/22
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Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2000 - XI ZR 299/99 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 77
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld - Anspruch auf Löschung einer Sicherungsgrundschuld - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 273 Abs. 1, 1191 Abs. 1
Sicherungsgrundschuld; Löschung; Zurückbehaltungsrecht; Sicherungsabrede; Grundschuld - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 273 Abs. 1, § 1191 Abs. 1
Rückgewähr oder Löschung einer Sicherungsgrundschuld und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB §§ 273 Abs. 1, 1191 Abs. 1
Kein Zurückbehaltungsrecht aus nicht gesicherter Forderung - zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 273 Abs. 1, § 1191 Abs. 1
Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Löschungsanspruch wegen einer durch die Grundschuld nicht gesicherten Forderung - EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Beratungsverschulden bei Empfehlung einer DM-Auslands-Industrieanleihe (Fokker 1993)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2499
- MDR 2000, 960
- DNotZ 2000, 700
- WM 2000, 1443
- BB 2000, 1375
- DB 2000, 2319
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 299/99
Gegenüber dem - aus der Sicherungsabrede folgenden - Anspruch auf Rückgewähr einer Grundschuld wegen Wegfalls des Sicherungszwecks (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1995 - XII ZR 62/94, WM 1996, 133, 134) kann kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer durch die Grundschuld nicht gesicherten Forderung geltend gemacht werden, weil sich aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis ein anderes ergibt (§ 273 Abs. 1 BGB).
- BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …
a) Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, daß Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f;… BGH, Urt. v. 25. April 1988 - II ZR 17/87, NJW 1988, 3260, 3261; Beschl. v. 9. Mai 2000 - XI ZR 299/99, NJW 2000, 2499, 2500).Entsprechendes gilt, wenn die gesicherte Forderung gar nicht erst zur Entstehung gelangt (BGHZ 71, 19, 23; BGH, Beschl. v. 9. Mai 2000, aaO) oder das Sicherungsrecht nicht wirksam bestellt worden ist und dem Schuldner deshalb ein Anspruch aus § 894 BGB zusteht (…BGH, Urt. v. 25. April 1988, aaO).
- OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 2 U 34/05
Mietbürgschaft: Erstreckung der Bürgschaft auf nachvertragliche Verbindlichkeiten
Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit - wie hier eine Bürgschaft - geleistet, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Sicherung hingegebenen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach seinem Sicherungszweck nicht bestimmt war (BGHZ 147, 99, 107; BGH NJW 2000, 2499). - LG Landau/Pfalz, 04.01.2013 - 3 O 33/12
Grundschuld: Ablösungsrecht eines unberechtigten Besitzers
Dieser kann nicht durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Rückgewähr oder Löschung der Grundschuld faktisch auf andere Forderungen, die von der Sicherungsabrede nicht erfasst werden, ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 09.05.2000, Az. XI ZR 299/99, zit. nach juris).
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