Rechtsprechung
| OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 7 Abs. 1 a. F.; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3; ; VerbrKrG § 9; ; HWiG § 1; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; HWiG § 5 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 256; ; ZPO § 281 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 546 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften mit Hinweis auf Unwirksamkeit auch des Darlehnesvertrags bei Widerruf des finanzierenden Rechtsgeschäfts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG a. F. §§ 1, 5; VerbrKrG a. F. §§ 7, 9
Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften mit Hinweis auf Unwirksamkeit auch des Darlehensvertrags bei Widerruf des finanzierten Rechtsgeschäfts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf eines Darlehensvertrags nach Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Für den Vertragsschluss ursächliche Haustürsituation bei Vertragsanbahnung ; "Anbieterorientierte Kontaktaufnahme"; Erlöschen des Widerrufsrechts; Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG); ...
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 26.04.2001 - 9 O 4190/97
- OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 1940
- WM 2003, 66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Hierfür reicht aus, dass der Vermittler im Rahmen einer "anbieterorientierten Kontaktaufnahme" mit dem Kunden zunächst Informationsgespräche geführt hat und die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme die entscheidende Ursache für den späteren Vertragsabschluss darstellen (vgl. BGH NJW 1996, 926; ZIP 1996, 1943).Wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17.9.1996 - XI ZR 197/95 und XI 164/95 (NJW 1996, 3416 = ZIP 1996, 1943/1945 und NJW 1996, 3414 = ZIP 194071943) entschieden hat, kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der - jetzt aus den genannten Gründen richtlinienkonform erweiterten - Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers, ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Rückgriffsanspruch gegen den Partner des finanzierten - hier: verbundenen - Geschäfts durchsetzbar ist.
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Die Folge sei, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber trotz rechtlicher Selbständigkeit des Darlehensvertrages Einwendungen aus dem finanzierten Rechtsgeschäft entgegensetzen kann (vgl. BGH 1996, 3414 und 3416; BGH Urteil vom 2.7.2001 - II ZR 304/00 in MDR 2001, 1363). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17.9.1996 - XI ZR 197/95 und XI 164/95 (NJW 1996, 3416 = ZIP 1996, 1943/1945 und NJW 1996, 3414 = ZIP 194071943) entschieden hat, kann beim finanzierten Haustürgeschäft der Schutzzweck der - jetzt aus den genannten Gründen richtlinienkonform erweiterten - Widerrufsregelung nur erreicht werden, wenn der Darlehensnehmer nicht befürchten muss, nach dem Widerruf dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers, ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Rückgriffsanspruch gegen den Partner des finanzierten - hier: verbundenen - Geschäfts durchsetzbar ist. - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Hierfür reicht aus, dass der Vermittler im Rahmen einer "anbieterorientierten Kontaktaufnahme" mit dem Kunden zunächst Informationsgespräche geführt hat und die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme die entscheidende Ursache für den späteren Vertragsabschluss darstellen (vgl. BGH NJW 1996, 926; ZIP 1996, 1943). - EuGH, 10.07.2001 - C-86/00
HSB-Wohnbau - "Vorabentscheidungsverfahren - Eintragung der Sitzverlegung einer …
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Die Folge sei, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber trotz rechtlicher Selbständigkeit des Darlehensvertrages Einwendungen aus dem finanzierten Rechtsgeschäft entgegensetzen kann (vgl. BGH 1996, 3414 und 3416; BGH Urteil vom 2.7.2001 - II ZR 304/00 in MDR 2001, 1363).
- OLG Oldenburg, 10.11.2004 - 5 U 162/03 Demnach ist das HausTWG auch für Personalkreditverträge einschlägig, die in einer Haustürsituation entstehen: Denn § 2 Abs. 1 S. 4 HausTWG gewährt dem Kunden eine längere Widerrufsfrist als § Z VerbrKG (…vgl. Bundesgerichtshof WM 2002, S. 1181, 1184 [BGH 09.04.2002 - XI ZR 91/99];… Urteil vom 14.6.2004, Az. II ZR 395/01 - NJW 2004, S. 2731 ff. [BGH 14.06.2004 - II ZR 395/01]; Oberlandesgericht München, WM 2003, S. 66, 68 [OLG München 25.07.2002 - 24 U 494/01]).
Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass der Zeuge F. wiederholt in der Privatwohnung des Beklagten gewesen ist (vgl. Oberlandesgericht München; WM 2003, S. 66 [OLG München 25.07.2002 - 24 U 494/01];… Palandt-Heinrichs, BGB, 63. A., $ 312 Rdnr. 12).
- LG Bonn, 05.09.2003 - 3 O 622/02
Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz wegen nichtiger Vollmacht unwirksamen …
Eine solche liegt vor, wenn beide Vereinbarungen über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus derart miteinander verbunden sind, dass kein Geschäft ohne das andere geschlossen worden wäre oder jeder der Verträge seinen Sinn erst durch den anderen erhält (ständige Rspr., vgl. OLG München, WM 2003, 66ff.; OLG Stuttgart, ZIP 1999, 2005; OLG München, ZIP 2002, 1940f., m.w.N.). - LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
Rückabwicklung eines zur Finanzierung eines Fonds abgeschlossenen …
Rn. 66 Schließlich ist nach altem und neuen Recht die Belehrung auch deswegen unwirksam, weil sie sich nicht darauf erstreckt, dass im Falle des Widerrufs auch der verbundene Vertrag nicht wirksam zustande kommt (vgl. OLG München, ZIP 2002, 1940 zum alten Recht; Anlage 2 Anhang zu § 355 BGB).
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