Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.09.2003 - 3 U 137/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abtretung von Rückerstattungsansprüchen aus einem Darlehen: Wirksamkeit in Ansehung der Grundsätze des Datenschutzes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 134 BGB; § 138 BGB; § 43 Bundesdatenschutzgesetz; § 44 Bundesdatenschutzgesetz
Verweigerung der Zahlung auf eine Bürgschaft wegen der Unwirksamkeit einer Forderungabtretung; Nichtigkeit einer Abtretung wegen eines Verstoßes gegen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); Entfallen der Aktivlegitimation wegen der Nichtigkeit einer Abtretung; ... - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 1 § 43 § 44
Zulässigkeit der Abtretung von Rückerstattungsansprüchen aus einem Darlehen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung der Zahlung auf eine Bürgschaft wegen der Unwirksamkeit einer Forderungabtretung; Nichtigkeit einer Abtretung wegen eines Verstoßes gegen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG); Entfallen der Aktivlegitimation wegen der Nichtigkeit einer Abtretung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 11.02.2003 - 3 O 141/02
- OLG Celle, 10.09.2003 - 3 U 137/03
Papierfundstellen
- WM 2004, 1384
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2003 - 3 U 137/03
Die Grundsätze gelten hingegen nicht, wenn - wie hier der Beklagte - ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH die Bürgschaft für Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft übernimmt, und zwar selbst dann nicht, wenn er nur eine Minderheitsbeteiligung hält oder ihm nur die Funktion eines Strohmannes zukommt (vgl. BGHZ 132, 6, 9; 137, 329 ff.; BGH WM 2002, 436). - BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01
Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2003 - 3 U 137/03
Die Grundsätze gelten hingegen nicht, wenn - wie hier der Beklagte - ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH die Bürgschaft für Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft übernimmt, und zwar selbst dann nicht, wenn er nur eine Minderheitsbeteiligung hält oder ihm nur die Funktion eines Strohmannes zukommt (vgl. BGHZ 132, 6, 9; 137, 329 ff.; BGH WM 2002, 436). - BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2003 - 3 U 137/03
Die Grundsätze gelten hingegen nicht, wenn - wie hier der Beklagte - ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH die Bürgschaft für Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft übernimmt, und zwar selbst dann nicht, wenn er nur eine Minderheitsbeteiligung hält oder ihm nur die Funktion eines Strohmannes zukommt (vgl. BGHZ 132, 6, 9; 137, 329 ff.; BGH WM 2002, 436).
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …
In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass § 134 BGB bei einer gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßenden Abtretung nicht anwendbar sei (vgl. OLG Celle WM 2004, 1384, 1385;… Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht § 1 Rdn. 22; Bütter/Aigner BB 2005, 119, 122; Bütter/Tonner ZBB 2005, 165, 170; Cahn WM 2004, 2041, 2051; Früh WM 2000, 497, 501;… ders., in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Stand: September 2006, Rdn. 3/138h; Nobbe WM 2005, 1537, 1543 f.; Rinze/Heda WM 2004, 1557, 1563; Theewen WM 2004, 105, 113). - OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05
Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das …
Ganz überwiegend wird es als zulässig angesehen, dass eine Bank Rückzahlungsansprüche jedenfalls gegen Kunden, die in Verzug geraten sind oder denen ein anderweitiger Pflichtverstoß vorzuwerfen ist, durch Veräußerung und Abtretung verwerten (BGH NJW 1982, 2768 ff.; OLG Celle WM 2004, 1384 ff.; LG Frankfurt WM 2005, 1120 ff.; LG Koblenz WM 2005, 30 ff.;… Schimansky/Bunte/Lwowski/Pruckner, Bankrechtshandbuch, Band I, § 39 Rdnr. 5 ff., 29; Bütter, EWiR 2005, 161 ff.; Streit/Schiermeyer, EWiR 2005, 295 ff.; Rinze/Heda, WM 2004, 1557 ff.; Cahn, WM 2004, 2041 ff.; jeweils m. w. N.).Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist ein gesetzliches, gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit der Abtretung führendes Verbot zu verneinen (OLG Celle WM 2004, 1384 ff.; siehe auch LG Frankfurt WM 2005, 1120 ff.; Rinze/Heda WM 2004, 1557 ff.).
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dies bereits aus den in §§ 43, 44 BDSG angedrohten Bußgeld- und Strafsanktionen folgt (so: OLG Celle WM 2004 1384 ff.).
- OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19
Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick …
- LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04
Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür …
Außerdem sei die Übertragung gekündigter Kredite im Wege der Einzelübertragung nach Rechtsprechung und Literatur zulässig, wofür auf die Entscheidung des OLG Celle, WM 2004, 1384 ff [OLG Celle 10.09.2003 - 3 U 137/03] zu verweisen sei.Die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des OLG Celle (WM 2004, 1384) betraf die Fragestellung ausschließlich unter dem - im Ergebnis abgelehnten - Gesichtspunkt einer Nichtigkeit der Abtretung wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes i.V.m. § 134 BGB .
- LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06
Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wohl herrschender Auffassung in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum ist § 134 BGB bei einer gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßenden Abtretung nicht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05, WM 2007, 643 ff.; OLG Celle WM 2004, 1384, 1385; Bütter/Aigner BB 2005, 119, 122; Nobbe WM 2005, 1537, 1543 f.; Theewen WM 2004, 105, 113).
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