Rechtsprechung
| BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die sofortige Vollziehung einer die Vermittlung von Sportwetten untersagenden Verfügung; Zugrundelegung aller Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen bei der ...
- vdai.de
Besonderes öffentliches Interesse an dem Sofortvollzug des Verbots der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten, wenn die Voraussetzungen der in der Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 aufgestellten "Übergangszeitregelung" (BVerfGE 115, 276 [319]) erfüllt sind.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 29.05.2006 - W 5 S 06.418
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1621
- BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
- BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2399/06
Papierfundstellen
- WM 2006, 2104
- afp 2007, 295
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Mit Bescheid vom 10. April 2006 ordnete die Stadt im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - die sofortige Vollziehung der Untersagung an.Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, ein vorrangiges Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagung folge daraus, dass die Geschäftstätigkeit des Beschwerdeführers unter Zugrundelegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, aus dem der Freistaat die erforderlichen Konsequenzen gezogen habe, in Bayern verboten sei und sich die Untersagungsverfügung somit als rechtmäßig darstelle.
Erfüllt nämlich - was hier im Rahmen der Folgenabwägung nach § 32 BVerfGG auf der Grundlage der Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu unterstellen ist - der Freistaat Bayern die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 2006, S. 1261 ) dafür aufgestellt hat, dass gemäß der "Übergangszeitregelung" in diesem Urteil ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits hergestellt wird, darf die Vermittlung nicht vom Freistaat Bayern veranstalteter Sportwetten in dieser Übergangszeit als verboten angesehen werden.
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Insbesondere das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers ebenso wie die Vorinstanzen nicht gefolgt. - BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Unabhängig von der gegen dieses Urteil anhängigen Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2218/06) ist der dem Beschwerdeführer nunmehr entstehende Nachteil daher auch insoweit jedenfalls nicht unerheblich darauf zurückzuführen, dass er die Vermittlung gewerblicher Sportwetten auf nicht hinreichend gesicherter Rechtsgrundlage aufgenommen und betrieben hat.
- BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
An dem Sofortvollzug dieses Verbots besteht unter dieser Voraussetzung ein besonderes öffentliches Interesse (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -), da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangszeit sichergestellt werden können. - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 3, 97 ). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Dabei wägt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen ab, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 3, 97 ). - BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Der Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 3, 97 ). - VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1621
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07
Untersagung von Sportwetten
Gegenüber diesem öffentlichen Interesse muss das Interesse des Antragstellers zurücktreten, seine Tätigkeit vorläufig fortsetzen und daraus Gewinn ziehen zu dürfen, zumal er die Vermittlung gewerblicher Sportwetten auf nicht hinreichend gesicherter Rechtsgrundlage aufgenommen und betrieben hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06 -). - VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399
Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele
Vielmehr hat sich der Gesetzgeber im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2006 (1 BvR 2399/06) berufen, in der es um die vorläufige Schließung eines Wettbüros ging. - VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Einstweiliger Rechtsschutz; Betriebsuntersagung; einstweilige Anordnung; Begriff …
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz der Allgemein- heit vor den Gefahren des unerlaubten Glücksspiels den Vorrang gegenüber dem privaten Interesse an der Fortführung der wirtschaftlichen Betätigung ein- räumt (vgl. BVerfG WM 2006, 2104; zu § 9 Abs. 2 GlüStV n.F. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008, 10 CS 08.2399).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der …
Auch wenn im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Erfolgsaussichten insoweit noch als offen anzusehen wären, führte dies noch auf kein überwiegendes privates Aussetzungsinteresse (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06
Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor …
Aus dem Umstand, dass die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, www.bverfg.de Rn. 10 m.w.N.). - VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05
Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine …
Das Verbot der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist in diesem Fall weiter anwendbar und die gewerbliche Veranstaltung und Vermittlung von Wetten ist weiterhin als verboten anzusehen und darf ordnungsrechtlich unterbunden werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, a.a.O., Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -, NJW 2007, 1521 ff., …und vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 -, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.03.2007 - 6 S 1972/06 -, a.a.O., und vom 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, VBlBW 2006, 424 f.; vgl. auch zu anderen Bundesländern: BVerfG, Beschlüsse vom 28.09.2006 - 1 BvR 2450/06 -, WM 2006, 2325 f., vom 29.08.2006 - 1 BvR 2772/04 -, WM 2006, 1930 f., und vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 -, WM 2006, 1646 f., zu Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Beschlüsse vom 20.12.2006 - 1 BvR 271/05 -, vom 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 -, WM 2006, 2326 ff., und vom 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06 -, WM 2006, 2104 f., zu Bayern; BVerfG, Beschluss vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -, WM 2007, 73 f., zu Sachsen-Anhalt; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 29.03.2007 - 24 CS 07.384 -, a.a.O.; Hessischer VGH…, Beschluss vom 05.01.2007 - 2 TG 2911.06 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10118.07 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 15.05.2007 - 1 B 447.06 - OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.03.2007 - 1 Bs 378.06 -, NVwZ 2007, 725 ff.).Auch die im Jahr 1990 nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 06.03.1990 der S. GmbH Gera erteilte Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten führt jedenfalls in Baden-Württemberg zu keinem schutzwürdigem Vertrauen auf die Zulässigkeit der Vermittlung von Oddset-Sportwetten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.09.2006 - 1 BvR 2450/06 -, a.a.O., und vom 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06 -, a.a.O.).
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08
Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …
Deswegen kommt es für die Entscheidung über die Strafbarkeit auch nicht darauf an, ob und welche Maßnahmen die Verwaltungsbehörden in Erfüllung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seit 28. März 2006 ergriffen haben (…die Unmaßgeblichkeit ebenfalls hervorhebend Hanseatisches OLG ZfWG 2008, 299 Rn. 30; für die ordnungsrechtlich ergriffenen Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern etwa VG Chemnitz ZfWG 2008, 64/66; BVerfG ZfWG 2008, 42 (für das Land Berlin); BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 - 1 BvR 2399/06, Rn. 10; für Bayern im Anschluss an die VGH-Entscheidung vom 10. August 2006 - 24 CS 06.1621; BVerfG…, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 Rn. 19; BayVGH…, Beschluss vom 23. August 2006 - 24 CS 06.1970, Rn. 38 und BayVGH…, Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 24 CS 06.2720, Rn. 30; VG Braunschweig GewArch 2007, 422/423; OVG Lüneburg GewArch 2007, 339/340; OVG Münster NVwZ 2006, 1078/1079). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06
Vermittlung von Sportwetten
Aus dem Umstand, dass die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, www.bverfg.de Rn. 10 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2006 - 1 S 122.06
Untersagung des Betriebs von Annahmestellen für Sportwetten ohne Erlaubnis …
Aus dem Umstand, dass die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, da nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke auch während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, www.bverfg.de Rn. 10 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten
Da die Vermittlung von unerlaubten Sportwetten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz der festgestellten Unvereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden kann, folgt - unabhängig von der Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieses Tatbestandes - zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung, weil nur so die mit dem Verbot verfolgten Schutzzwecke während der Übergangszeit sichergestellt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2006 -1 BvR 2399/06-, www.bverfg.de Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.10.2007 - 24 CS 07.1986
Sportwetten; Sofortvollzug; "Placanica"-Entscheidung des EuGH; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - 1 S 107.06
Sofortige Entfernung eines in einer Gaststätte ohne Erlaubnis deutscher Behörden …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit …
- VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 4 K 06.02529
Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels nach § 284 Strafgesetzbuch …
- VG München, 11.08.2008 - M 16 S 08.3171
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht …
- VGH Bayern, 13.06.2007 - 24 CS 07.802
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten - Sofortvollzug - Vereinbarkeit mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07
Online-Vermittlung von Sportwetten; Begriff der Wettannahmestelle; unentgeltliche …
- VG Trier, 16.04.2007 - 2 L 211/07
Weiterhin keine Vermittlung privater Sportwetten
- VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06
Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen
- VG Trier, 16.04.2007 - 2 L 220/07
Weiterhin keine Vermittlung privater Sportwetten
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2069
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436
Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit
- VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …
- VG Ansbach, 14.12.2006 - AN 4 S 06.03253
Verbot von Sportwetten
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 08.1806
Isolierte Zwangsmittelandrohung; Androhung des unmittelbaren Zwangs ohne …
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