Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 9 U 224/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Geschäftsbesorgung: Nachweis des Bedingungseintritts bei Vertragsschluss des Geschäftsbesorgers auf Grund einer ihm aufschiebend bedingt erteilten Vollmacht
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis des Bedingungseintritts bei Vertragsschluss des Geschäftsbesorgers aufgrund einer ihm aufschiebend bedingt erteilten Vollmacht
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 171, 172, 175; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
Zum Rechtsschein bei bedingten Treuhandvollmachten
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.10.2006 - 25 O 280/06
- OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 9 U 224/06
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 301/07
Papierfundstellen
- WM 2007, 1121
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 9 U 224/06
Rn. 33 Die Beklagten können einen Schadensersatzanspruch auch nicht im Lichte der mit dem Urteil des BGH vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04) einsetzenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Fällen institutionellen Zusammenwirkens begründen. - BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 9 U 224/06
Soweit der Untervermittler H. erklärt haben soll, die Sache sei risikolos, es bestehe eine Mietgarantie, die Beklagten würden Steuervorteile erhalten, die Wohnung werde eine Wertsteigerung erfahren, sie könne nach fünf Jahren mit Gewinn verkauft werden, handelt es sich um allgemein anpreisende Floskeln und Werturteile, nicht um konkret unrichtige Behauptungen zur Werthaltigkeit oder zu erzielbaren Mietzinsen oder sonstigen objektiv nachprüfbaren für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen (dazu BGH, Urteil v. 19.09.2006 [XI ZR 204/04], WM 2006, 2343). - BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02
Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 9 U 224/06
Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG München beruft sich ihrerseits lediglich auf die Entscheidung des BGH vom 20.01.2004 (XI ZR 460/02), die aber derartige rechtliche Ausführungen nicht enthält.
- BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
Aufgrund dessen kann für das Jahr 1992 eine uneingeschränkt herrschende Rechtsauffassung, nach welcher weder eine Widerrufsmöglichkeit noch eine Belehrungspflicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestand, nicht angenommen werden (anders - allerdings ohne jeden Nachweis - OLG Stuttgart WM 2007, 1121, 1122 f.; vgl. hierzu auch für Darlehensverträge aus dem Jahr 1994: OLG Karlsruhe WM 2007, 16, 19; aus dem Jahr 1997: OLG Celle NJW 2006, 1817, 1818; aus dem Jahr 1999: OLG München NJW 2006, 1811, 1815). - OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Selbst wenn man es mit dem XI. Zivilsenat des BGH (…Urteil vom 26. Februar 2008 XI ZR 74/06 Rdnr. 22 = ZIP 2008, 686, 689; aA OLG Stuttgart Urteil vom 11. April 2007 9 U 224/06 = WM 2007, 1121, 1122f) als möglich ansieht, dass die Bank fahrlässig gehandelt hat, wenn sie nicht schon im Jahre 1992 eine Belehrung verwandte, die sowohl das Widerrufsrecht nach dem VerbrKrG als auch nach dem HWiG berücksichtigt hat bzw. wenn daran angeknüpft wird, dass die Belehrung noch nicht einmal den Anforderungen an das VerbrKrG genügt hatte, fehlt es doch an Vortrag der Klägerin dazu, dass sie den Darlehensvertrag bei einer zutreffenden Belehrung auch tatsächlich innerhalb der Widerrufsfrist von damals einer Woche widerrufen hätte. - OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08
Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach …
Selbst wenn man es mit dem XI. Zivilsenat des BGH (…Urteil vom 26. Februar 2008 XI ZR 74/06 Rdnr. 22 = ZIP 2008, 686, 689; aA OLG Stuttgart Urteil vom 11. April 2007 9 U 224/06 = WM 2007, 1121, 1122f) als möglich ansieht, dass die Bank fahrlässig gehandelt hat, wenn sie nicht schon im Jahre 1992 eine Belehrung verwandte, die sowohl das Widerrufsrecht nach dem VerbrKrG als auch nach dem HWiG berücksichtigt hat bzw. wenn daran angeknüpft wird, dass die Belehrung noch nicht einmal den Anforderungen an das VerbrKrG genügt hatte, fehlt es doch an Vortrag der Kläger dazu, dass sie den Darlehensvertrag bei einer zutreffenden Belehrung auch tatsächlich innerhalb der Widerrufsfrist von damals einer Woche widerrufen hätten.
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