Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; Wahrnehmen von Arbeitsfunktionen durch den organschaftlichen Vertreter; Vorliegen eines "besonderen ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Außerordentliche Kündigung eines organschaftlichen Vertreters
- Prof. Dr. Lorenz
Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB: Entbehrlichkeit einer Abmahnung nach § 314 II, 323 II BGB bei organschaftlichem Vertreter einer Kapitalgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 Abs. 2 § 323 Abs. 2 Nr. 3
Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem GmbH-Geschäftsführer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Außerordentliche Kündigung von organschaftlichem Vertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung, Abmahnung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Keine Abmahnung, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags, Widerruf
- RA Kotz (Kurzinformation)
Kündigung (außerordentliche) - vorherige Abmahnung notwendig bei GmbH-Geschäftsführer?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses mit einem Organvertreter setzt keine vorherige Abmahnung voraus
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kündigung eines organschaftlichen Vertreters einer AG ohne Abmahnung kann zulässig sein
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des organschaftlichen Vertreters entbehrlich
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 11.01.2006 - 12 U 88/05
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1520
- ZIP 2007, 1566
- MDR 2007, 1266
- NZI 2008, 46
- WM 2007, 1613
- DB 2007, 1865
- DB 2007, 302
- NZG 2007, 674
Wird zitiert von ... (18)
- OLG München, 31.07.2024 - 7 U 351/23
Datenschutzgrundverordnung, Beendigung des Dienstverhältnisses, Außerordentliche …
Rn. 92 Auf eine vom Kläger behauptete Änderung seines Verhaltens im Falle einer Abmahnung durch die Beklagte kann sich der Kläger nicht berufen, da nach der Rechtsprechung des BGH eine Abmahnung eines Vorstands vor dem Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Vorstandsdienstvertrages auch nach der Schuldrechtsreform gerade nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06). - OLG Hamm, 29.05.2019 - 8 U 146/18
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages
An diesen Sachgründen hat sich auch durch Einführung von § 314 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nichts geändert, BGH, NJW-RR 2007, 1520; Lutter/Hommelhoff/Kleindieck, Anh zu § 6 Rn. 61a. - LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen
Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass einer fristlosen Kündigung von Leitungsorgangen mit Arbeitgeberfunktion, wie hier dem Kläger und Widerbeklagten, keine Abmahnung vorausgehen muss (vgl. BGH a.a.O. sowie NZG 2002, 46, 47 und NZG 2007, 674, 674).
- OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen …
Sollte dies der Fall sein, so stünde der Gesellschaft das rechtliche Mittel der Abmahnung zu Gebote (vgl. zum Dienstvertrag aber BGH NZG 2007, 674), wodurch der Verfügungskläger aufzufordern wäre, die Mitarbeiter des Unternehmens nur in der gebotenen Form um Auskunft zu bitten. - BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober …
An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nach der Schuldrechtsreform unter der Geltung des § 314 Abs. 2 BGB festgehalten, weil die Zuweisung einer Arbeitgeberfunktion an den organschaftlichen Vertreter ein besonderer Umstand im Sinne von § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - II ZR 71/06, NJW-RR 2007, 1520 f zu § 314 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB aF;… so auch Wisskirchen/Kuhn in BeckOK-GmbHG, Stand: 1. Februar 2020, § 6 Rn. 166 mwN). - OLG München, 22.03.2023 - 7 U 723/22
Abberufung eines Geschäftsführers und Kündigung seines Anstellungsvertrages aus …
Rn. 87 d. Das Fehlen einer Abmahnung des Klägers durch die Beklagte führt nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung, da auch nach der Schuldrechtsreform einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages eine Abmahnung schon deshalb nicht vorangehen muss, weil ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrzunehmen hat und diese Funktionszuweisung einen besonderen Umstand iSd. § 314 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06). - OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer …
c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).Rn. 78 c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).
- OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14
Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer …
c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).Rn. 85 c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05
Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses - …
Wenn auch, worauf die Berufung wiederholt abhebt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 - NJW 2000, 1638; Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 - NJW-RR 2007, 1520) die fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung hat, so gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. - OLG Koblenz, 11.07.2013 - 6 U 1359/12
Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied scheitert erneut mit Kündigungsklage
Rn. 136 3. Einer Abmahnung des Klägers gemäß § 314 Abs. 2 BGB vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung bedurfte es nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 10. September 2001 -II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, Rdnr. 10 m.w.Nachw.; Beschluss vom 2. Juli 2007 -II ZR 71/06, NZG 2007, 674). - OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09
Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers
- OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07
GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund
- OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18
Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …
- LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …
- OLG Koblenz, 31.05.2012 - 6 U 350/12
GmbH: Die Gewährung von Nachhilfeunterricht eines Mitarbeiters ohne das Vorliegen …
- OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 5 U 206/07
Fristlose Kündigung eines Beratervertrages: Abmahnungserfordernis nach Verletzung …
- LAG Köln, 25.09.2020 - 10 Sa 637/18
Außerordentliche Kündigung; verhaltensbedingt
- LAG Köln, 25.09.2021 - 10 Sa 634/18
Außerordentliche Kündigung; verhaltensbedingt
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Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB §§ 421, 426 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs., 781; SGB IV § 28 e Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 421; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs.; ; BGB § 781; ; SGB IV § 28 e Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 421, 426 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs., 781; SGB IV § 28 e Abs. 1
Alleinige Haftung der Gesellschaft für rückständige Sozialabgaben; daher kein gesamtschuldnerischer Ausgleich zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und organschaftlichem Vertreter bei Abgabe eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses gegenüber einer Sozialkasse durch den Vertreter für rückständige Sozialabgaben der Gesellschaft; Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Haftung für Sozialabgaben einer Gesellschaft
- ra.de
- rechtsportal.de
Haftung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH aus einem zu Gunsten des Trägers der Sozialversicherung abgegebenen konstitutiven Schuldanerkenntnis; Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs
- ibr-online
Konstitutives Schuldanerkennntis von organschaft. Vertreter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer haften im Innenverhältnis zur Gesellschaft nicht für Sozialabgaben
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Rückgriff trotz gesamtschuldnerischer Haftung für Sozialversicherungsbeiträge der GmbH
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 29.01.2004 - 2 HKO 163/01
- OLG Jena, 21.10.2004 - 1 U 192/04
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1407
- ZIP 2007, 1602
- MDR 2007, 1201
- NZI 2008, 43
- VersR 2008, 95
- WM 2007, 1613
- BB 2007, 1804
- DB 2007, 1808
- DB 2007, 303
- NZG 2007, 674
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88
Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Anders als die Revision meint, fehlte es nicht an der für die Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses erforderlichen Gleichstufigkeit der Verpflichtungen des Beklagten und der Schuldnerin (st.Rspr. siehe nur BGHZ 106, 313, 319; 108, 179, 182 ff.; 120, 50, 56; 137, 76, 82 m.w.Nachw.;… MünchKommBGB/Bydlinski 4. Aufl. § 421 Rdn. 12 m.w.Nachw.). - BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91
Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Ebenso wie durch eine sicherungshalber abgegebene Patronatserklärung eine Gesamtschuld begründet wird (BGHZ 117, 127, 132 ff.), führt ein Schuldbeitritt zu einer Gesamtschuld, auch wenn der Beitretende ihn zu Sicherungszwecken erklärt und vollen Regress nehmen kann (…h.A. seit RGZ 51, 120, 121, s. auch MünchKommBGB/Bydlinski aaO § 421 Rdn. 15, 35;… Erman/H. Ehmann, BGB 11. Aufl. § 421 Rdn. 47 jew.m.w.Nachw.). - BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96
Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Anders als die Revision meint, fehlte es nicht an der für die Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses erforderlichen Gleichstufigkeit der Verpflichtungen des Beklagten und der Schuldnerin (st.Rspr. siehe nur BGHZ 106, 313, 319; 108, 179, 182 ff.; 120, 50, 56; 137, 76, 82 m.w.Nachw.;… MünchKommBGB/Bydlinski 4. Aufl. § 421 Rdn. 12 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99
Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
0 1. Noch zutreffend - und von der Revision nicht angegriffen - geht das Berufungsgericht davon aus, dass es sich bei der Erklärung des Beklagten um ein konstitutives Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB handelt, das auch für eine fremde Schuld abgegeben werden kann (BGH, Urt. v. 4. April 2000 - XI ZR 152/99, ZIP 2000, 972). - BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87
Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Anders als die Revision meint, fehlte es nicht an der für die Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses erforderlichen Gleichstufigkeit der Verpflichtungen des Beklagten und der Schuldnerin (st.Rspr. siehe nur BGHZ 106, 313, 319; 108, 179, 182 ff.; 120, 50, 56; 137, 76, 82 m.w.Nachw.;… MünchKommBGB/Bydlinski 4. Aufl. § 421 Rdn. 12 m.w.Nachw.). - BGH, 22.10.1992 - IX ZR 244/91
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Anders als die Revision meint, fehlte es nicht an der für die Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses erforderlichen Gleichstufigkeit der Verpflichtungen des Beklagten und der Schuldnerin (st.Rspr. siehe nur BGHZ 106, 313, 319; 108, 179, 182 ff.; 120, 50, 56; 137, 76, 82 m.w.Nachw.;… MünchKommBGB/Bydlinski 4. Aufl. § 421 Rdn. 12 m.w.Nachw.). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03
Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz …
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Verlangt der Insolvenzverwalter von einem Gesellschafter Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muss er darlegen und beweisen, dass die Gesellschaft sich zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise im Sinne des § 32 a Abs. 1 GmbHG befunden hat (…st.Rspr. siehe nur Sen.Urt. v. 28. September 1987 - II ZR 28/87, ZIP 1987, 1541, 1542; v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, ZIP 1989, 93, 94; v. 7. März 2005 - II ZR 138/03, ZIP 2005, 807 f. m.w.Nachw.). - BGH, 14.11.1988 - II ZR 115/88
Kapitalersetzende Leistungen eines treuhänderischen Gesellschafters
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Verlangt der Insolvenzverwalter von einem Gesellschafter Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muss er darlegen und beweisen, dass die Gesellschaft sich zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise im Sinne des § 32 a Abs. 1 GmbHG befunden hat (…st.Rspr. siehe nur Sen.Urt. v. 28. September 1987 - II ZR 28/87, ZIP 1987, 1541, 1542; v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, ZIP 1989, 93, 94; v. 7. März 2005 - II ZR 138/03, ZIP 2005, 807 f. m.w.Nachw.). - BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87
Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Verlangt der Insolvenzverwalter von einem Gesellschafter Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muss er darlegen und beweisen, dass die Gesellschaft sich zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise im Sinne des § 32 a Abs. 1 GmbHG befunden hat (st.Rspr. siehe nur Sen.Urt. v. 28. September 1987 - II ZR 28/87, ZIP 1987, 1541, 1542; v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, ZIP 1989, 93, 94; v. 7. März 2005 - II ZR 138/03, ZIP 2005, 807 f. m.w.Nachw.). - RG, 20.03.1902 - VI 409/01
Form der sog. kumulativen Schuldübernahme
Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Ebenso wie durch eine sicherungshalber abgegebene Patronatserklärung eine Gesamtschuld begründet wird (BGHZ 117, 127, 132 ff.), führt ein Schuldbeitritt zu einer Gesamtschuld, auch wenn der Beitretende ihn zu Sicherungszwecken erklärt und vollen Regress nehmen kann (h.A. seit RGZ 51, 120, 121, s. auch MünchKommBGB/Bydlinski aaO § 421 Rdn. 15, 35;… Erman/H. Ehmann, BGB 11. Aufl. § 421 Rdn. 47 jew.m.w.Nachw.).
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06
Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz
Dann bestünde ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Anerkennenden und der GmbH (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2007 - II ZR 30/06, WM 2007, 1613, 1614 Rn. 11); die Kläger könnten als Gläubiger von ihrem Wahlrecht (§ 421 Abs. 1 Satz 1 BGB), gegen welchen Gesamtschuldner sie vorgehen wollen, Gebrauch machen. - LSG Sachsen-Anhalt, 30.04.2010 - L 5 AS 112/10
Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs zur Bewilligung von Leistungen für die …
Daraus folgt umgekehrt, dass der Antragsteller wegen der im Innenverhältnis allein ihn treffenden Pflicht zur Zahlung der Miete keinen Ausgleichsanspruch gegen seine Eltern hat, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Mietvertrag nachkommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, II ZR 30/06, juris, Rn. 12). - FG Niedersachsen, 06.11.2012 - 8 K 147/10
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer aufgrund einer tatsächlichen Verständigung …
Ein kumulativer Schuldbeitritt begründet im Unterschied zur Bürgschaft keine akzessorische, sondern eine gesamtschuldnerische Verpflichtung: Der Beitretende soll nicht für eine fremde Schuld in ihrem jeweiligen Bestand eintreten, sondern gleichrangig neben dem Kreditnehmer Schuldner der Forderung aus dem Kreditvertrag werden (BGH ZIP 2004, 1303, 1305 f.; 2007, 1602, 1603). - VG Köln, 02.10.2025 - 18 K 5818/20 Rn. 102 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 30/06 - juris Rn. 11 m.w.N.; Grüneberg, in: Grüneberg BGB, 84. Aufl. 2025, vor § 414 Rn. 2, 7; Heinemeyer, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 421 Rn. 39; Stürner, in: Jauernig BGB, 19. Aufl. 2023, vor § 414 Rn. 2.
- LG Düsseldorf, 15.05.2014 - 21 S 125/13 In Anwendung der gefestigten Kammerrechtsprechung (vgl. beispielsweise LG Düsseldorf v. 14.07.2011, 21 S 400/09; LG Düsseldorf v. 30.01.2014, 21 S 207/11) und in Ausübung des ihr insofern gemäß § 287 bei der Schadensschätzung eingeräumten eigenen Ermessens (vgl. OLG, Köln VersR 2008, 95) legt die Kammer bei der Bestimmung des für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges erforderlichen Geldbetrages den sogenannten Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde.
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