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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2027
BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06 (https://dejure.org/2007,2027)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - IX ZB 6/06 (https://dejure.org/2007,2027)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - IX ZB 6/06 (https://dejure.org/2007,2027)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 4a; ; BGB § 1360a; ; ZPO § 644

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stundung der Kosten eines Insolvenzverfahrens; Stundungsantrag eines Schuldners mit einem Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner im Falle der Verweigerung der Zahlung des Kostenvorschusses durch den Ehepartner; Notwendigkeit eines vorherigen Versuches der ...

  • zvi-online.de

    InsO § 4a; BGB § 1360a; ZPO § 644
    Kein Anspruch auf Stundung der Insolvenzverfahrenskosten wegen Kostenvorschussanpruchs gegen Ehepartner trotz Zahlungsverweigerung bei unterlassener Durchsetzung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a; BGB § 1360a; ZPO § 644
    Stundung der Verfahrenskosten bei Kostenvorschussanspruch gegen den Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Kostenvorschussanspruch gegen Ehegatten verbietet Stundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 844
  • MDR 2007, 860
  • NZI 2007, 298
  • FamRZ 2007, 722
  • WM 2007, 745
  • WM 2007, 746
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 459/02

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; …

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06
    Die Entscheidung über den Stundungsantrag und damit über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Voraussetzung einer Restschuldbefreiung ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheprozesses über den Vorschussanspruch hinauszuschieben, würde zwar dem Anliegen des Gesetzgebers des § 4a InsO zuwiderlaufen, mittellosen Personen den Zugang zu Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung unter zumutbaren Bedingungen zu eröffnen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 459/02, WM 2003, 2389, 2390; v. 3. Februar 2005 - IX ZB 37/04, ZVI 2005, 119, 120; v. 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZVI 2006, 511, 512).

    a) Die Verfahrenskosten sind bereits dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgebenden Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann (BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NJW 2003, 3780).

    Im Verfahren über die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens sind Ratenzahlungen erst in dem Verfahrensabschnitt nach Erteilung der Restschuldbefreiung vorgesehen (§ 4b Abs. 1 Satz 1 InsO; vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003, aaO).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06
    Gleiches muss gelten, wenn der Ehepartner grundsätzlich unterhaltspflichtig ist, aber nur Raten zahlen könnte; denn es würde dem unterhaltsrechtlichen Maßstab der Billigkeit widersprechen, den Unterhaltsverpflichteten in stärkerem Maße in Anspruch zu nehmen, als dies bei eigener Prozessführung der Fall wäre (BGH, Beschl. v. 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662, 1663).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der …

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06
    Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 BGB, so ist sein Stundungsantrag unbegründet; denn der Gesetzgeber wollte öffentlich-rechtliche Mittel zur Durchführung des Insolvenzverfahrens nur zur Verfügung stellen, sofern für den Schuldner keine Möglichkeit besteht, auf andere Weise die Verfahrenskosten aufzubringen (BGHZ 156, 92, 95).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06

    Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06
    Die Entscheidung über den Stundungsantrag und damit über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Voraussetzung einer Restschuldbefreiung ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheprozesses über den Vorschussanspruch hinauszuschieben, würde zwar dem Anliegen des Gesetzgebers des § 4a InsO zuwiderlaufen, mittellosen Personen den Zugang zu Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung unter zumutbaren Bedingungen zu eröffnen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 459/02, WM 2003, 2389, 2390; v. 3. Februar 2005 - IX ZB 37/04, ZVI 2005, 119, 120; v. 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZVI 2006, 511, 512).
  • BGH, 03.02.2005 - IX ZB 37/04

    Versagung der Stundung wegen unzureichender Angaben im Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06
    Die Entscheidung über den Stundungsantrag und damit über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Voraussetzung einer Restschuldbefreiung ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheprozesses über den Vorschussanspruch hinauszuschieben, würde zwar dem Anliegen des Gesetzgebers des § 4a InsO zuwiderlaufen, mittellosen Personen den Zugang zu Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung unter zumutbaren Bedingungen zu eröffnen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 459/02, WM 2003, 2389, 2390; v. 3. Februar 2005 - IX ZB 37/04, ZVI 2005, 119, 120; v. 21. September 2006 - IX ZB 24/06, ZVI 2006, 511, 512).
  • LG Köln, 22.08.2016 - 13 T 7/16

    Anspruch eines Schuldners auf Leistung eines Kostenvorschusses gegen die …

    Der Begriff des Rechtsstreits ist weit auszulegen; er umfasst gerichtliche Verfahren aller Art. Ein Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses kommt daher für ein mit dem Ziel der Restschuldbefreiung eingeleitetes Insolvenzverfahren ebenfalls in Betracht (BGH, Beschl. v. 25.01.2007 - IX ZB 6/06, Tz. 5; Beschl. v. 24.07.2003 - IX ZB 539/02, Tz. 16 f. m.w.N., jew. zit. nach juris;… Mock, in: Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 4a Rn. 16 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 29.07.2011 - 7 T 97/11

    Auflage, Prozesskostenvorschuss, Ratenzahlung, Stundung, Stundungsbegleitende …

    Rn. 8 Zwar setzt eine Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens grundsätzlich voraus, dass der Schuldner keinen Anspruch gemäß § 1360a Abs. 4 BGB auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegen seinen Ehepartner hat (BGH, Beschl. v. 25.01.2007 - IX ZB 6/06, NZI 2007, 298).

    Gleiches muss gelten, wenn der Ehepartner grundsätzlich unterhaltspflichtig ist, aber nur in Raten zahlen könnte; denn nach der - insoweit übereinstimmenden - Rechtsprechung sowohl des IX. als auch des XII. Zivilsenats des BGH würde es dem unterhaltsrechtlichen Maßstab der Billigkeit widersprechen, den Unterhaltsverpflichteten in stärkerem Maße in Anspruch zu nehmen, als dies bei eigener Prozessführung der Fall wäre (BGH, Beschl. v. 04.08.2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633; BGH, Beschl. v. 25.01.2007 - IX ZB 6/06, a. a. O.).

    Die vom Amtsgericht herangezogene Bezugnahme auf die Kommentierung zu "stundungsbegleitenden Anordnungen" bei Jaeger/Eckardt, InsO, § 4a Rn. 31, in der BGH-Entscheidung vom 25.01.2007 - IX ZB 6/06 (…a. a. O.) ist für die hier in Rede stehende Frage unergiebig, weil sie lediglich im Zusammenhang mit der Frage steht, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise ein Anspruch gegen den Ehegatten auf Vorschuss der (gesamten) Verfahrenskosten bei der Stundungsentscheidung dem Grunde nach zu berücksichtigen ist.

  • BAG, 30.07.2024 - 4 AZB 4/24

    Prozesskostenhilfe - Prozesskostenvorschuss - persönliche Angelegenheit - Klage …

    Dieser Begriff bringe vielmehr zum Ausdruck, dass das gerichtliche Verfahren mit den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen und Beziehungen in Zusammenhang stehen müsse (BGH 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02 - zu III 3 b cc der Gründe, BGHZ 156, 92; vgl. auch BGH 25. Januar 2007 - IX ZB 6/06 - Rn. 5).
  • AG Hamburg, 16.02.2018 - 67g IN 555/14

    Bemühen um Vollzeitstelle der Mutter eines Kindes welches älter als drei Jahre

    Ein Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses gegen den Ehegatten kommt für ein mit dem Ziel der Restschuldbefreiung eingeleitetes Insolvenzverfahren in Betracht (BGH, NZI 2007, 298 Rn. 5;… NZI 2003, 556 Rn. 16 f. mwN; AG Hamburg, Beschluss vom 26.4. 2002 - 67g IN 152/02;… Uhlenbruck-Mock, InsO, 14. Aufl. 2015, § 4a Rn. 16 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2007 - V ZB 80/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2114
BGH, 01.02.2007 - V ZB 80/06 (https://dejure.org/2007,2114)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - V ZB 80/06 (https://dejure.org/2007,2114)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - V ZB 80/06 (https://dejure.org/2007,2114)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZVG § 156 Abs. 2; ; ZVG § 157; ; ZVG § 159

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 156 Abs. 2; ZVG § 157; ZVG § 159
    Änderung des Teilungsplans bei nachträglicher Anmeldung von im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechten in der Zwangsverwaltung eines Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines aufgestellten Teilungsplans bei nachträglicher Anmeldung von aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Rechten im Zwangsverwaltungsverfahren; Geltendmachung der Änderung eines Teilungsplans im Rahmen einer Klage auf Abänderung desselben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZVG §§ 156 Abs. 2, 157, 159
    Teilungsplan; Anmeldung von Rechten im Zwangsverwaltungsverfahren; Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte; Beschwerde; Abänderung des Teilungsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZVG § 156 Abs. 2 § 157 § 159
    Änderung des Teilungsplans nach Anmeldung aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Rechte im Zwangsverwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Änderung des Teilungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 782
  • MDR 2007, 796
  • WM 2007, 745
  • Rpfleger 2007, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - V ZB 80/06
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die beteiligten Gläubiger regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplan mit der sofortigen Beschwerde, also wegen einer Verletzung von Verfahrensvorschriften, angefochten wird (vgl. auch Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung …

    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745;… Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032;… Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Aufstellung oder Änderung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (…vgl. Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7 sowie Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745, 746).

  • BGH, 20.11.2025 - IX ZR 2/25

    Dürftigkeitseinrede des Staatserben

    Über die Begründetheit des Widerspruchs entscheidet demnach das Prozessgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 80/06, WM 2007, 745 Rn. 8 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2020 - 2 MB 6/20

    Grundsteuer: Voraussetzungen einer Stundung

    Dies muss vielmehr im Rahmen einer von dem Widersprechenden gegen die betroffenen Gläubiger zu erhebenden Klage (§§ 878 ff. ZPO) geklärt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 80/06 -, juris, Rn. 8 mwN;… Seibel in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 878, Rn. 1 und § 876, Rn. 8;… BeckOK ZPO/Riedel, 38. Ed. 01.09.2020, ZPO § 876 Rn. 5 f.).
  • VG München, 21.09.2015 - M 10 K 15.1718

    Änderung eines Teilungsplanes im Rahmen einer Zwangsversteigerung

    Nach § 159 ZVG kann jeder Beteiligte eine Änderung des Teilungsplans im Wege der Klage erwirken, auch wenn er Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben hat; die Klage richtet sich gegen diejenigen Beteiligten, deren Berücksichtigung im Teilungsplan ganz oder zum Teil beseitigt werden soll (BGH, B. v. 1.2.2007 - V ZB 80/06 - juris;… vgl. auch Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 159 Anm. 2.1;… Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 159 Rdn. 4;… Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 159 Rdn. 2).
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