Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kontrollpflicht einer Spielbank bezüglich des Zutritts zu Automatenspielsälen; Entschuldbarer Rechtsirrtum einer Spielbank wegen Unkenntnis einer generellen Kontrollpflicht; Anspruch eines wunschgemäß gesperrten Spielers auf Ersatz von Spielverlusten; Erforderlichkeit ...
- ra.de
- RA Kotz
Spielcasino - Spielersperre und Kontrollpflicht des Casinobetreibers
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung einer Spielbank bei Nichtbeachtung einer vertraglichen Selbstsperre durch den Spieler; Haftung aus § 280 I (pVV); Vertretenmüssen und entschuldbarer Rechtsirrtum bei nachträglicher Änderung der Rechtsprechung; partielle (sektorale) Geschäftsunfähigkeit nach § ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 276
Pflichten der Bank zur Verhinderung des Spielens durch auf eigenen Antrag gesperrte Spieler - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kontrollpflicht der Spielbank bei Automatenspielsälen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bejaht bei einer Spielbank auch für Automatenspielsäle eine allgemeine Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spielbanksperre auch für Automatenspielsäle
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Spielbanken müssen Automatenspielsäle kontrollieren - Gesperrter Spieler verlor ein Vermögen und klagt auf Schadenersatz
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Allgemeine Kontrollpflicht einer Spielbank auch für Automatenspielsäle
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Spielbank-Aufsichtspflicht für gesperrte Spieler auch bei Automatenspielen
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Spielbank-Aufsichtspflicht für gesperrte Spieler auch bei Automatenspielen
- blogspot.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bejaht bei einer Spielbank auch für Automatenspielsäle eine allgemeine Kontrollpflicht
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Spielbanken müssen gesperrten Spielern den Zutritt zu Automatenspielsälen verwehren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spielbank-Aufsichtspflicht für gesperrte Spieler auch bei Automatenspielen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)
Spielbank-Aufsichtspflicht für gesperrte Spieler auch bei Automatenspielen
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.11.2007)
Wenige Automaten-Süchtige haben Chance auf Rückzahlung ihrer Einsätze // Ansprüche gegen Spielcasinos nur begrenzt
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.11.2005 - 4 O 725/04
- OLG Hamm, 04.12.2006 - 22 U 250/05
- BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07
Papierfundstellen
- BGHZ 174, 255
- NJW 2008, 840
- MDR 2008, 262
- VersR 2008, 503
- WM 2008, 38
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2005 - III ZR 65/05
BGH bejaht Anspruch eines antragsgemäß gesperrten Spielers gegen die Spielbank …
Auszug aus BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07
a) Eine Spielbank hat auch bei Automatenspielsälen eine generelle Kontrollpflicht, die den Zutritt von antragsgemäß gesperrten Spielern verhindern soll (Fortführung von BGHZ 165, 276).b) Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe.
Der Senat hat durch Urteil vom 15. Dezember 2005 (III ZR 65/05 = BGHZ 165, 276) - in teilweiser Abkehr vom Urteil des XI. Zivilsenats vom 31. Oktober 1995 (XI ZR 6/95 = BGHZ 131, 136) - entschieden, dass eine wunschgemäß erteilte Spielsperre Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründen kann, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt.
a) Wie der Senat im Urteil vom 15. Dezember 2005 (BGHZ 165, 276, 280) ausgeführt hat, besteht der Sinn einer auf eigenen Antrag des Spielers verhängten Spielsperre im Schutz des Spielers vor sich selbst.
Dabei berücksichtigt der Senat auch, dass nach Angaben der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren über 80 % der Spielsüchtigen am Automaten spielen und der Anteil des "Kleinen Spiels" am Gesamtertrag der Spielbanken im Jahre 2002 immerhin 73, 5 % betrug (mitgeteilt von Schimmel, NJW 2006, 958, 959 Fn. 11 m.w.N. [Besprechung des Senatsurteils BGHZ 165, 276 = NJW 2006, 362]).
Im Übrigen hat der Senat in BGHZ 165, 276 darauf hingewiesen, dass eine solche Aussage allenfalls als allgemeine Geschäftsbedingung rechtliche Verbindlichkeit erzeugen könnte.
Aus dieser - inzwischen durch das Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 (aaO) überholten - Betrachtungsweise durfte die Beklagte folgern, dass ihr jedenfalls beim Kleinen Spiel gegenüber den gesperrten Spielern - insoweit auch in Einklang mit der Spielordnung - keine allgemeinen Kontrollpflichten oblagen, die über die deutlichen Hinweise darauf hinausgingen, dass gesperrten Spielern der Zutritt zum Spielsaal/Automatenspielsaal nicht gestattet sei und weder Ansprüche auf Auszahlung etwaiger Gewinne noch auf Rückerstattung von Spielverlusten beständen.
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07
b) Bis zum Bekanntwerden des Senatsurteils BGHZ 165, 276 durfte die Spielbank nach dem früheren Stand der Rechtsprechung (BGHZ 131, 136) jedoch annehmen, dass eine derartige generelle Kontrollpflicht nicht bestehe.Der Senat hat durch Urteil vom 15. Dezember 2005 (III ZR 65/05 = BGHZ 165, 276) - in teilweiser Abkehr vom Urteil des XI. Zivilsenats vom 31. Oktober 1995 (XI ZR 6/95 = BGHZ 131, 136) - entschieden, dass eine wunschgemäß erteilte Spielsperre Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründen kann, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt.
Sie durfte nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung, insbesondere dem ebenfalls den Automatenspielbetrieb betreffenden Urteil des XI. Zivilsenats vom 31. Oktober 1995 (BGHZ 131, 136), davon ausgehen, dass sie auch bei einer antragsgemäß verhängten Spielsperre keine Schutzpflichten habe, die auf Wahrnehmung der Vermögensinteressen ihrer Gäste gerichtet waren.
- BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines …
Bleibt bei dieser Prüfung mangels höchstrichterlicher Leitentscheidungen für die Auslegung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen ungewiss, ob eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger einen ihm vom Schuldner abverlangten Forderungsverzicht zurückweisen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich seine Anspruchsberühmung in einem Rechtsstreit später als unberechtigt herausstellt (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1972 - VI ZR 169/70, WM 1972, 589 f., vom 22. November 2007 - III ZR 9/07, WM 2008, 38 Rn. 6 ff., vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, WM 2008, 561 Rn. 13 …und vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, WM 2009, 753 Rn. 20 und 26). - OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09
Lehman-Zertifikate
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - BGH, 20.10.2011 - III ZR 251/10
Spielsperrvertrag: Aufhebung eines Spielsperre durch die Spielbank
Diese Bewertung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 15. Dezember 2005 - III ZR 65/05, BGHZ 165, 276, 280 f und vom 22. November 2007 - III ZR 9/07, BGHZ 174, 255 Rn. 7, 10) und wird von der Beklagten zu Recht nicht mit einer Revisionsgegenrüge angegriffen.Dass bei insoweit pflichtwidrigem Verhalten der Spielbank die Teilnahme am Glücksspiel gerade dem Wunsch und Willen des Spielers entspricht, ist nach dem Sinn des Sperrvertrags irrelevant, ändert deshalb weder etwas an der Pflichtverletzung der Spielbank noch ist dies als haftungsminderndes oder -ausschließendes Mitverschulden des Spielers zu bewerten (…Senat, Urteile vom 15. Dezember 2005, aaO S. 282 f und vom 22. November 2007, aaO Rn. 16).
Nach der Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 15. Dezember 2005, aaO S. 280 und vom 22. November 2007, aaO Rn. 10) liegt dem Antrag auf Eigensperre gerade die kritische Selbsterkenntnis eines durch Spielsucht gefährdeten Spielers in einer Phase zugrunde, in der er zu einer solchen Einschränkung und Selbstbeurteilung fähig ist.
Letztlich ist, abgesehen davon, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das Ausführungsgesetz zum Zeitpunkt der hier streitgegenständlichen Verträge noch nicht in Kraft waren, festzuhalten, dass das Spielbankenrecht als Teil des Rechts der öffentlichen Sicherung und Ordnung (BVerfGE 28, 119, 147) lediglich die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Spielbankenbetreiber regelt und deshalb unmittelbar nichts darüber aussagt, welche (weitergehenden) Schutzpflichten sich aus einer privatrechtlichen vertraglichen Bindung gegenüber dem gesperrten Spieler ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 2007, aaO Rn. 14).
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Der Spielsüchtige kann sich durch eine Selbstsperre vor einer suchtbedingten Selbstschädigung schützen und aus einer Selbstsperrenvereinbarung ggf. auch Schadensersatzansprüche herleiten (vgl. BGH vom 15.12.2005 BGHZ 165, 276; vom 22.11.2007 BGHZ 174, 255). - BGH, 03.04.2008 - III ZR 190/07
Wirksamkeit eines Internet-Spielvertrages bei fehlender Limitsetzung
Die Spielbank ist daher verpflichtet, das Zustandekommen von Spielverträgen mit dem gesperrten Spieler zu verhindern, um ihn vor den aufgrund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren (Senat, BGHZ 165, 276, 280; Senatsurteil vom 22. November 2007 - III ZR 9/07 - WM 2008, 38, 39 Rn. 10). - LG Hamburg, 28.04.2011 - 332 O 258/10
Schadensersatzanspruch gegen Spielbankbetreiber wegen Pflichtverletzung aus …
"Die Spielbank geht daher mit der Annahme des Antrags eine vertragliche Bindung gegenüber dem Antragsteller ein, die auch und gerade dessen Vermögensinteresse schützt, ihn vor den aufgrund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren" (…BGH a. a. O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rn. 7, 10, zit. nach Juris).In der Entscheidung vom 27.11.2007 (Az. III ZR 9/07, Rn. 9, zit. nach Juris) hat der BGH diesbezüglich ausdrücklich entschieden, dass den Spielbankbetreiber auch beim Automatenspiel grundsätzlich sogar eine generelle Kontrollpflicht trifft, die den Zutritt gesperrter Spieler verhindern soll, wobei der BGH in der vorgenannten Entscheidung hinsichtlich des Verschuldens des Spielbankbetreibers bei einer Verletzung dieser Kontrollpflicht zeitlich differenziert.".
Insoweit erschließt sich schon nicht, warum dies für die Beklagte zwar anlässlich der Entscheidung des BGH vom 22.11.2007 (Az. III ZR 9/07) ab dem Jahr 2008 möglich war, nicht aber bereits früher.
Insoweit hat auch der BGH in der Entscheidung vom 22.11.2007 (a. a. O., Rn. 15, zit. nach Juris) Folgendes ausgeführt:.
Diese Frage hat der BGH sodann in der Entscheidung vom 22.11.2007 (Az. III ZR 9/07, Rn. 9, zit. nach Juris) ausdrücklich im Sinne einer generellen Kontrollpflicht auch im Automatenspielbereich bejaht.
Wie der BGH ausgeführt hat, ergibt sich aus der Natur des Selbstsperrevertrages gerade, dass die wegen Verletzung ihrer Kontrollpflichten haftbare Spielbank dem gesperrten Spieler dessen "einfaches" Fehlverhalten nicht haftungsmindernd (§ 254 BGB) entgegenhalten kann, weil der Sinn der Kontrollpflicht gerade darin besteht, ein derartiges "einfaches" Fehlverhalten zu verhindern (BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rn. 16, zit. nach Juris).
- OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 118/09
Lehman-Zertifikate
Vorwiegend bei der Ableitung "neuer" bzw. der Verschärfung schon bestehender Verkehrssicherungspflichten (vgl. nur BGH NJW 1985, 620, 621; BGH NJW 1995, 2631, 2632, OLG Köln, NJW-RR 2000, 692, 693), aber auch schon bei der Ausdehnung vertraglicher Pflichten (BGH NJW 2008, 840, 842) ist höchstrichterlich ein Verschulden erst für nach einer entsprechenden Änderung der Anforderungen erfolgte Verstöße angenommen worden. - BGH, 28.02.2013 - I ZR 180/11
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Parteivereinbarung über …
Der Mitverschuldenseinwand wegen unterbliebenen Hinweises greift daher regelmäßig nicht ein, wenn der in Anspruch Genommene den entstandenen Schaden nach dem Inhalt des Vertrags hätte verhüten müssen und der Geschädigte zu eigenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nicht verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1991 - IX ZR 255/90, NJW 1992, 307, 309 = VersR 1992, 200, insoweit nicht in BGHZ 115, 382; BGH, Urteil vom 22. November 2007 - III ZR 9/07, BGHZ 174, 255 Rn. 16). - OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu …
Rn. 51 Die Beklagte vertritt die Auffassung, werde von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beklagten ausgegangen, werde von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Fahrlässigkeit bei mangelnder Vorhersehbarkeit und zur Relevanz des Stands der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen (NJW-RR 2007, 925, 926; NJW 2005, 3208, 3211; NJW 1963, 651, 654; NJW 1975, 1220, 1222 f.; NJW 2008, 840, 842).Rn. 81 Schließlich musste die Beklagte zumindest von einer erkennbar unklaren Rechtslage ausgehen, da die Frage, ob im Rahmen eines Beratungsvertrages über Kapitalanlagen die Zahlung von Provisionen und Rückvergütungen aufzudecken ist, von der Rechtsprechung - anders als in dem von der Beklagten hierzu angeführten Fall (BGH, NJW 2008, 840, 842) - explizit gerade noch nicht entschieden worden war, und zwar insbesondere weder von dem III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 28.07.2005 (III ZR 290/04, WM 2005, 1998 ff.) noch vom XI. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 25.09.2007 (XI ZR 320/06, BKR 2008, 199 ff.); auf die Ausführungen unter 1a) wird Bezug genommen.
- OLG Hamburg, 12.04.2012 - 11 U 100/11
Ansprüche des Kunden einer Spielbank aufgrund eines Spielsperrvertrages
Die insofern unter Ziffer 3 des Spielsperrvertrages 02/07 (Anlage K 4) enthaltene Einschränkung hinsichtlich des Automatenspiels ist als von der Beklagten verwendete vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 307 Abs. 2 Ziffer 2 BGB unwirksam, da sie diese wesentliche Pflicht vor dem Hintergrund der empirischen Daten zur Nutzung des Automatenspiels durch Spielsüchtige (vgl. hierzu BGH Urteil v. 22.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rz. 11 - zitiert nach juris) in erheblichen Maße einschränkt und damit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (…vgl. BGH Urteil v. 15.12.2005, Az. III ZR 65/05, Rz. 16; BGH Urteil v. 22.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rz. 12 - zitiert nach juris).Dies war der Beklagten auch unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes möglich und zumutbar (vgl. BGH Urteil v. 22.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rz. 15 - zitiert nach juris).
Das Landgericht ist zuletzt in einer nach § 286 ZPO unangreifbarer Weise unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wonach "einfaches" Fehlverhalten des Spielers diesem nicht gem. § 254 BGB haftungsmindernd entgegengehalten werden könne (BGH Urteil v. 22.11.2007, Az. III ZR 9/07, Rz. 16 - zitiert nach juris), zu der Überzeugung gekommen, dass auch im Hinblick auf das spezielle, durch die Sammlung der Eintrittskarten planvoll anmutende Verhalten des Klägers diesem weder der Vorwurf des Mitverschuldens noch der Treuwidrigkeit zu machen sei.
- OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09
Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.774
Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol; …
- VG Berlin, 18.05.2012 - 35 K 199.10
Aufhebung einer Spielersperre
- OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 6 U 96/09
Formularmäßige Vereinbarung von Einschränkungen des Umfangs einer Spielsperre in …
- OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09
Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
- OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09
Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage
- LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 12 O 364/08
Abschluss von Spielsperrverträgen zwischen einem Casino und den Gästen; Anspruch …
- OLG Rostock, 16.09.2010 - 7 W 38/10
Rechtsfolgen des Bestreitens der Gegenseite im PKH-Prüfungsverfahren; Haftung des …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2011 - 17 U 53/10
Offenbarungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich Rückvergütungen für …
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.775
Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol; …
- OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 6 U 111/10
Formularmäßige Vereinbarung von Einschränkungen des Umfangs einer Spielsperre in …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 181/09
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- LG München I, 25.02.2010 - 22 O 1797/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund Verletzung der …
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 232/09
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz …
- VG Arnsberg, 05.03.2008 - 1 L 12/08
NRW-Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig
- OLG Düsseldorf, 15.10.2010 - 17 U 89/09
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die …
- LG Heidelberg, 14.07.2009 - 2 O 351/08
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages; …
- VG Arnsberg, 13.03.2008 - 1 L 29/08
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- VG Arnsberg, 15.10.2010 - 1 L 700/10
Aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettenvermittlers gegen eine …
- VG Arnsberg, 10.03.2010 - 1 L 37/10
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsanordnung gegen die Veranstaltung, Durchführung …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09
Untersagung von Sportwetten
- VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09
Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren; …
- OLG Düsseldorf, 22.05.2026 - 22 U 126/25
- VG Arnsberg, 09.02.2011 - 1 K 2979/07
Vereinbarkeit einer normierten Erlaubnispflicht für Oddsetwetten mit Unionsrecht; …
- LG München I, 02.04.2009 - 22 O 19429/08
- LG München I, 06.08.2009 - 22 O 15602/07
- LG München I, 28.05.2009 - 22 O 19208/06
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- LG München I, 23.06.2009 - 28 O 8392/07
- LG München I, 30.04.2009 - 22 O 14178/07
- LG München I, 23.04.2009 - 22 O 9196/07
- LG Hamburg, 25.10.2016 - 326 O 277/15
Schadensersatzanspruch eines Spielsüchtigen gegen eine Spielbank wegen …
- LG Hamburg, 08.09.2010 - 319 O 201/09
Schadensersatz wegen Falschberatung beim Kapitalanlagenerwerb und Totalverlust
- LG München I, 06.08.2009 - 22 O 100/09
Schadenersatz für Anleger des VIP 4 Medienfonds
- LG München I, 21.07.2009 - 22 O 16326/06
- LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
- LG München I, 28.07.2009 - 28 O 10127/07
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