Rechtsprechung
| OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05 |
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Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 765, 770, 771; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1
Zu dem in einer Formularbürgschaftsurkunde enthaltenen Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage sowie zu der Haftung der Bank aus culpa in contrahendo des Bürgschaftsvertrags
Verfahrensgang
- LG München I, 10.11.2005 - 3 HKO 11703/05
- OLG München, 31.05.2006 - 7 U 5721/05
- OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
- BGH, 20.09.2007 - IX ZR 155/06
Papierfundstellen
- WM 2008, 442
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.1999 - IX ZR 163/98
Maßgeblicher Zeitpunkt bei anfechtbarer Stellung einer Sicherheit
Auszug aus OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
Die anfechtbare Handlung ist bereits in der Übernahme der Bürgschaft und nicht erst in der Leistung aus der Bürgschaft zu sehen ( BGH NJW 1999, 3046).Nach ständiger Rechtsprechung ist in der Gewährung einer inkongruenten Deckung ein erhebliches Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners sowie deren Kenntnis beim Anfechtungsgegner zu sehen ( BGHZ 123, 320, 326; BGH NJW 1999, 3046).
- BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88
Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines …
Auszug aus OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
Die Beklagte kann sich gegen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf die Bereicherungseinrede berufen (vgl. BGHZ 107, 210, 214 ). - BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
Auszug aus OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
Denn die von der Klägerin erlangte nachträgliche Besicherung ihrer bis zum 17.12.2004 ungesicherten Lieferantenforderungen ist nach der Anfechtung des Bürgschaftsvertrages zur Insolvenzmasse zurück zu gewähren (vgl. auch BGH NJW 1997, 1857 [BGH 20.03.1997 - IX ZR 71/96] ), da andernfalls die durch den Sicherheiten-Poolvertrag gesicherte Rückgriffsforderung der Beklagten die Insolvenzmasse mindern würde. - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
Auszug aus OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
Nach ständiger Rechtsprechung ist in der Gewährung einer inkongruenten Deckung ein erhebliches Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners sowie deren Kenntnis beim Anfechtungsgegner zu sehen ( BGHZ 123, 320, 326; BGH NJW 1999, 3046). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96
Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und …
Auszug aus OLG München, 05.07.2006 - 7 U 5721/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2004, 1154, 1158; NJW-RR 1998, 16 [BGH 26.09.1997 - V ZR 65/96] m.w.Nachw.) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.
- BGH, 25.01.2022 - XI ZR 255/20
Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen eine Versicherung aus einer …
Diese objektive Auslegung, die der Senat selbst vornehmen kann (…vgl. nur Senatsurteile vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15 mwN …und vom 19. Februar 2019 - XI ZR 562/17, WM 2019, 678 Rn. 21), führt hinsichtlich des Verzichts auf die "Einrede der Anfechtung" gemäß § 770 Abs. 1 BGB zu dem Ergebnis, dass der Bürge auf die ihm nach dieser Vorschrift zustehende Einrede verzichtet, wenn dem Hauptschuldner ein gesetzliches Anfechtungsrecht nach den §§ 119 ff. BGB zusteht, das gemäß § 142 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit des die Hauptforderung begründenden Rechtsgeschäfts führt (vgl. OLG München, WM 2008, 442, 443;… BeckOGK BGB/Madaus, Stand: 01.12.2021, § 770 Rn. 6).
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