Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO §§ 543 f., § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1, § 329 Abs. 2; BGB § 355 Abs. 2 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 329 Abs 2 ZPO, § 516 Abs 1 ZPO, § 543 ZPO, § 544 ZPO, § 565 S 1 ZPO
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge - IWW
§ 522 Abs. 3, § ... 565 Satz 1, § 516 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 495 Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 524 Abs. 4 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 329 Abs. 2 ZPO, § 516 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Widerruf von auf den Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen gerichtete Willenserklärungen; Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge; Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf von auf den Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen gerichtete Willenserklärungen; Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge; Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne ...
- datenbank.nwb.de
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verwendung nur einer einheitlichen Widerrufsbelehrung für mehrere Verbraucherdarlehensverträge möglich - zur Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Verwendung nur einer einheitlichen Widerrufsbelehrung für mehrere Verbraucherdarlehensverträge möglich - zur Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde
- der-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Eine Widerrufsbelehrung reicht auch für mehrere Darlehensverträge
Verfahrensgang
- LG Hannover, 03.03.2016 - 3 O 259/15
- OLG Celle, 07.06.2016 - 3 U 120/16
- BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 14
- NJW 2017, 3239
- ZIP 2017, 1851
- MDR 2017, 1259
- WM 2017, 1901
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (18)
- BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16
Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Hinausgegeben worden wäre der Beschluss erst zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Geschäftsstelle mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hätte, den Parteien bekannt gegeben zu werden (BGH, Urteile vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, MDR 2004, 1076 und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, WuM 2017, 234 Rn. 12;… Beschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 33/17, FamRZ 2017, 1247 Rn. 14, jeweils mwN).Damit hat der Kläger die Rücknahme innerhalb der Frist der § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1 ZPO erklärt, die erst mit der Hinausgabe des Beschlusses vom 11. Juli 2017 aus dem inneren Geschäftsbetrieb als einer der Verkündung vergleichbaren Entäußerung (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2016 aaO) - wenn auch nicht noch später mit seinem Wirksamwerden gegenüber den Parteien durch Zustellung gemäß § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO - geendet hätte (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. März 2006 - III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, OLG Report 2004, 336;… Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 5. Aufl., Rn. 1126;… Zimmermann, ZPO, 10. Aufl., § 516 Rn. 2;… für ein Ende der Frist erst mit Zustellung dagegen Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, 9. Aufl., § 516 Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 516 Rn. 3).
- BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05
Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden, solange der Zurückweisungsbeschluss die Geschäftsstelle noch nicht mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. März 2006, III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8).Damit hat der Kläger die Rücknahme innerhalb der Frist der § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1 ZPO erklärt, die erst mit der Hinausgabe des Beschlusses vom 11. Juli 2017 aus dem inneren Geschäftsbetrieb als einer der Verkündung vergleichbaren Entäußerung (vgl. BGH…, Urteil vom 16. September 2016 aaO) - wenn auch nicht noch später mit seinem Wirksamwerden gegenüber den Parteien durch Zustellung gemäß § 544 Abs. 4 Satz 3 ZPO - geendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - III ZB 123/05, NJW 2006, 2124 Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, OLG Report 2004, 336;… Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 5. Aufl., Rn. 1126;… Zimmermann, ZPO, 10. Aufl., § 516 Rn. 2;… für ein Ende der Frist erst mit Zustellung dagegen Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, 9. Aufl., § 516 Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 516 Rn. 3).
- OLG Nürnberg, 10.01.2012 - 14 U 1314/11
Vertragliches Widerrufsrecht des Drittsicherungsgebers: Einräumung durch eine …
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Damit war für den Kläger und seine Ehefrau deutlich, dass sich ihre Hinweise auf jede der zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen bezogen (vgl. OLG Nürnberg, WM 2012, 650, 651 f.), die auch jeweils gesondert widerrufen werden konnten.Umso mehr gilt dies, wenn die deutlich in Textform auf mehrere - wie hier zwischen denselben Parteien geschlossene - Darlehensverträge bezogene Widerrufsbelehrung über die Widerruflichkeit von Willenserklärungen unterrichtet, die in verschiedenen Vertragsurkunden niedergelegt sind (vgl. OLG Nürnberg, WM 2012, 650, 651 f.;… die dort zitierte Kommentierung von Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 360 Rn. 2 [6], ebenso BGB, 73. Aufl., § 360 Rn. 3 [6], betrifft nicht den hier zur Entscheidung gestellten Fall).
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
a) Der Senat hat inzwischen im Sinne des Ergebnisses des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit von Sammelbelehrungen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 ff. …und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 23;… Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9 ff.) Stellung genommen. - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Die Widerrufsbelehrung führte alle drei Vertragsnummern in Textform (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, WM 2017, 806 Rn. 16 f.) in ihrer oberen rechten Ecke auf. - BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung …
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Die Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung im Übrigen, die auch nicht durch das Vorhandensein eines weißen Feldes hinter der Angabe 'zwei Wochen' geschmälert wird, ergibt sich ebenfalls aus der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8 f.). - BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16
Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei …
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
a) Der Senat hat inzwischen im Sinne des Ergebnisses des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit von Sammelbelehrungen (…vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 ff. und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 23;… Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9 ff.) Stellung genommen. - BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16
Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
a) Der Senat hat inzwischen im Sinne des Ergebnisses des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit von Sammelbelehrungen (…vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 49 ff. …und vom 14. März 2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, WM 2017, 370 Rn. 9 ff.) Stellung genommen. - BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16
Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer …
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Weil die Beklagte den Kläger und seine Ehefrau ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Senat ausschließen, dass bei Anlegung richtiger rechtlicher Maßstäbe und im Anschluss an eine zulässige Fassung der Anträge die Frage der Wirksamkeit des Widerrufs von einem anderen Gericht anders beurteilt würde als vom Berufungsgericht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2017 - XI ZR 170/16, BKR 2017, 152 Rn. 9 f.). - OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag
Auszug aus BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16
Eine einheitliche Belehrung genügt schon in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind (OLG Frankfurt/Main, WM 2016, 2348, 2350; OLG Hamm, WM 2016, 116, 121; offen OLG Köln…, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 13 U 18/15, juris Rn. 21 [rechtskräftig]), ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat. - BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03
Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen
- BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15
Berufungsverfahren: Folgen einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen …
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …
- BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 …
- BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen mangels …
- BGH, 26.04.2017 - XII ZB 33/17
Berufungsverfahren: Nachweis des fristgerechten Eingangs der Berufungsbegründung
- OLG Köln, 16.12.2015 - 13 U 18/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss mehrerer …
- OLG Celle, 14.04.2004 - 4 U 50/04
Rücknahme der Berufung nach Hinausgabe des Beschlusses über die Verwerfung des …
- OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 23 U 82/18
Widerruf von Vertragserklärungen zu grundpfandrechtlich gesicherten …
Unabhängig hiervon würde eine Widerrufsbelehrung selbst dann genügen, wenn mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst worden wären (BGH, Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16).In der Rechtsprechung des BGH sei geklärt, dass selbst bei zwei völlig voneinander unabhängigen Darlehensverträgen - wie hier nicht gegeben - die Erteilung einer einheitlichen Widerrufsinformation ausreichend sei (BGH, Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 318/16).
Es wird nochmals unterstrichen, dass zwischenzeitlich auch der BGH festgestellt hat, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen - wie dem vorliegenden - genügt, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (BGH, Beschluss vom 26.9.2017, XI ZR 399/16 - juris; Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 466/16 - juris; Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16 - juris).
Unabhängig hiervon würde eine Widerrufsbelehrung selbst dann genügen, wenn mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst worden wären (BGH, Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16).
In der Rechtsprechung des BGH sei geklärt, dass selbst bei zwei völlig voneinander unabhängigen Darlehensverträgen - wie hier nicht gegeben - die Erteilung einer einheitlichen Widerrufsinformation ausreichend sei (BGH, Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 318/16).
Zwischenzeitlich hat auch der BGH festgestellt, dass eine einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen - wie dem vorliegenden - genügt, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (BGH, Beschluss vom 26.9.2017, XI ZR 399/16 - juris; Beschluss vom 12.9.2017, XI ZR 466/16 - juris; Beschluss vom 29.8.2017, XI ZR 318/16 - juris).
- OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines sich aus dem Widerruf eines …
Die Richtigkeit dieser Bewertung wird auch dadurch untermauert, dass es selbst bei mehreren eigenständigen Darlehensverträgen zulässig ist, eine einheitliche Widerrufsbelehrung/ -information zu erteilen (BGH, Urteil vom 29.08.2017, XI ZR 318/16, zitiert nach juris, Rn. 2 unter II. 1. B; Beschluss vom 26.09.2017, XI ZR 399/16, zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 27.06.2018 - 7 U 182/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung …
Eines zusätzlichen Hinweises auf die Rückzahlungspflichten binnen 30 Tagen bedurfte es schon deshalb nicht, weil dieser Teil auch ganz hätte weggelassen werden können (vgl. zur Gesetzeskonformität von Belehrungen über Widerrufsfolgen BGH WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1903; WM 2018, 50, 51).Rn. 90 (b) Der Abschnitt über Finanzierte Geschäfte ist insgesamt als Sammelbelehrung auch dann zulässig und gesetzeskonform, wenn - wie hier - kein verbundenes Geschäft vorliegt (BGH WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1902).
Die Verwendung beider Definitionssätze zum Vorliegen eines verbundenen Geschäfts entspricht zwar nicht der Musterbelehrung, die nur die Verwendung des jeweils passenden davon vorsah, ist aber dennoch gesetzeskonform (BGH WM 2017, 370, 371 WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1902).
- OLG Zweibrücken, 30.05.2018 - 7 U 254/16 Eines zusätzlichen Hinweises auf die Rückzahlungspflichten binnen 30 Tagen bedurfte es schon deshalb nicht, weil dieser Teil auch ganz hätte weggelassen werden können (vgl. zur Gesetzeskonformität von Belehrungen über Widerrufsfolgen BGH WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1903; WM 2018, 50, 51).
Rn. 89 Der Abschnitt über Finanzierte Geschäfte ist insgesamt als Sammelbelehrung auch dann zulässig und gesetzeskonform, wenn - wie hier - kein verbundenes Geschäft vorliegt (BGH WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1902).
Die Verwendung beider Definitionssätze zum Vorliegen eines verbundenen Geschäfts entspricht zwar nicht der Musterbelehrung, die nur die Verwendung des jeweils passenden davon vorsah, ist aber dennoch gesetzeskonform (BGH WM 2017, 370, 371; WM 2017, 906, 910; WM 2017, 1901, 1902).
- OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Belehrung in Fällen, in denen - wie hier - mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, genügend (BGH, Beschluss vom 29.08.2017 - XI ZR 318/16, WM 2017, 1901-1903, zitiert nach juris Rn. 2 mwN). - BGH, 11.02.2020 - II ZR 130/19
Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt des Erlasses des …
Ohne Einwilligung des Gegners kann ein Beschwerdeführer nach § 565 Satz 1, § 516 Abs. 1 ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls bis zum Erlass eines Zurückweisungsbeschlusses zurücknehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, ZIP 2017, 1851 Rn. 3).Ein nicht zu verkündender Beschluss ist in dem Zeitpunkt erlassen, in dem sich das Gericht seiner in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat und er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03,NJW-RR 2004, 1575;… Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, WuM 2017, 234 Rn. 12; Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, ZIP 2017, 1851 Rn. 3).
Das ist nicht schon der Fall, wenn der Geschäftsstellenbeamte eine Abschrift oder Ausfertigung zur Bekanntgabe an die Parteien auf den Abtrag gelegt hat, sondern erst, wenn die Entscheidung die Geschäftsstelle mit der Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekanntgegeben zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575; Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, ZIP 2017, 1851 Rn. 3).
- OLG Frankfurt, 10.07.2024 - 17 U 63/23
Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrags; …
Wie die Kläger zu Recht annehmen, liegt hier kein einheitlicher Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 124.000,00 Euro vor, sondern es ist von zwei Einzeldarlehensverträgen, die in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind und bei denen die Willenserklärungen nach den Maßgaben der Widerrufsbelehrung jeweils für sich und gesondert widerruflich sind, auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 466/16 -, juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt in Fällen, in denen wie hier mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, eine einheitliche Widerrufsbelehrung, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16 -, Rn. 2; juris).
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 466/16
Einheitliche Widerrufsbelehrung in Fällen der Zusammenfassung mehrerer …
Eine einheitliche Widerrufsbelehrung genügt in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen ist, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge hat (Senatsbeschluss vom 29. August 2017 - XI ZR 318/16, n. n. v. Rn. 2). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21
Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages - …
Ein Beschluss wird existent und ist damit "erlassen", wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist mit dem Zweck, den Parteien bzw. Beteiligten bekannt gegeben zu werden (vergleiche BGH (Bundesgerichtshof) 29. August 2017 - XI ZR 318/16 - Rn. 3 mwN (mit weiteren Nachweisen);… Zöller/Feskorn, ZPO 34. Auflage § 329 Rn. 19). - OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag
Dieser hat in seinem Beschluss vom 29.08.2017 - Az. XI ZR 318/16 ausgeführt, dass eine einheitliche Belehrung in Fällen, in denen mehrere Darlehensverträge in einer Vertragsurkunde zusammengefasst sind, genüge, ohne dass mittels der Verwendung einer einheitlichen Belehrung zugleich eine Vorentscheidung darüber getroffen sei, ob der Widerruf der auf den Abschluss eines der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen zugleich Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Darlehensverträge habe (BGH, Beschluss vom 29.08.2017- Az. XI ZR 318/16, Juris Rn. 2).Soweit die Kläger mit der Stellungnahme ihres Prozessbevollmächtigten vom 04.10.2017 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (.../16) sowie des LG Wiesbaden (.../17) beanstanden, dass in einer dortigen Konstellation seitens der Gerichte nicht vom Vorliegen mehrerer, eigenständig zu widerrufender Willenserklärungen ausgegangen werde, sondern vielmehr davon, dass nur eine Willenserklärung abgegeben sei, dürften diese Urteile durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.08.2017 (XI ZR 318/16) und die dort vorgenommene Bewertung zur Verwendung eines Formulars zwecks Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss mehrerer Verbraucherdarlehensverträge überholt sein.
- OLG Frankfurt, 20.05.2019 - 17 U 107/19
1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur …
- BGH, 19.11.2020 - I ZR 19/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf Gewährung …
- OLG Frankfurt, 11.06.2018 - 17 U 37/18
Darlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts wegen illoyaler Verspätung
- BGH, 26.09.2017 - XI ZR 399/16
Einheitliche Widerrufsbelehrung bei Zusammenfassung mehrerer Darlehensverträge in …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24
Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden
- OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 23 U 17/18
Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Rückführung des Darlehens
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 6 U 167/17
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss mehrerer …
- OLG Köln, 13.09.2018 - 24 U 71/18
Anforderungen an die formale Gestaltung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss …
- LG Bonn, 18.10.2017 - 2 O 67/17
- BGH, 29.02.2024 - III ZR 162/23
- OLG Köln, 19.03.2018 - 4 U 5/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und an die Erteilung einer Abschrift der …
- OLG Nürnberg, 08.10.2024 - 14 U 3488/21
Mehrere Darlehensverträge, Widerrufsrecht, Widerrufsinformation, Vorläufige …
- OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 673/19
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine …
- LAG Hamm, 02.12.2024 - 13 Ta 300/24
Prozesskostenhilfe - Gegendarstellung - Eingang von Unterlagen vor "Erlass" der …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2021 - 6 O 2080/21
Widerrufsrecht, Feststellungsinteresse, Vertragslaufzeit, Rückforderung, …
- AG Köln, 28.01.2022 - 70g IN 49/21
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