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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1703
LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18 (https://dejure.org/2019,1703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 10 Abs 2 Buchst p EGRL 48/2008, EWGRL 102/87, § 492 Abs 2 BGB vom 24.07.2010, § 495 Abs 1 BGB vom 24.07.2010, § 495 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BGB vom 24.07.2010
    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken zur Auslegung der Verbraucherkreditvertragsrichtlinie: Anforderungen an die Klarheit und Prägnanz einer Widerrufsinformation über die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zu den erforderlichen Angaben in einer Widerrufsinformation zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage zu den erforderlichen Angaben in einer Widerrufsinformation zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • rae-schieder.de (Kurzinformation)

    Tausende Darlehensverträge auf dem Prüfstand!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss zum Widerruf von Immobilienkrediten

  • trewius.de (Kurzinformation)

    Anstehende EuGH-Entscheidung - Steht die größte Widerrufswelle bei Immobiliendarlehen noch bevor?

  • drhoffmann-partner.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Widerruf trotz Musterwiderrufsinformation!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Immobilienkrediten - Vorlage an den EuGH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Immobilienkrediten - Vorlage an den EuGH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 492 Abs. 2 BGB verstoße gegen die Richtlinie 2008/48/EG zu Verbraucherkreditverträgen.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Vereinbarkeit der Musterwiderrufsinformation mit Europarecht

Besprechungen u.ä.

  • n-tv.de (Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsjoker beim EuGH: Das 1,2-Billionen-Euro-Problem der Banken

Sonstiges

  • presseportal.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Immobilienkredite im Wert von 1,18 Billionen Euro angreifbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1952
  • WM 2019, 1444
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Hierbei erachtet er die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [...] erhalten hat" - insbesondere gerade auch die Verweisung auf § 492 Abs. 2 BGB a. F. - als klar und verständlich (grundlegend BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 - ECLI:DE:BGH:2016:221116UXIZR434.15.0, juris [Rn 13 ff.]).

    Rn. 21 Das Gericht vermag hierbei insbesondere nicht die Auffassung zu teilen, eine nicht nur beispielhafte, sondern auf Vollständigkeit bedachte Auflistung der Pflichtangaben führe dagegen dazu, dass dem Verbraucher anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 geforderten knappen und prägnanten eine redundante und kaum mehr lesbare "Information" erteilt werden müsste (so aber BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 - ECLI:DE:BGH:2016:221116UXIZR434.15.0, juris [Rn 22]).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Rn. 30 Soweit der Kläger angeregt hat, dem EuGH weiterhin die Frage vorzulegen, ob Art. 10 Abs. 2 lit p) 10 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates der Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB a. F. entgegensteht, kommt eine Vorlage nicht in Betracht, da die Beklagte sich auf die Schutzwirkung des Musters bereits deshalb nicht berufen kann, da sie die Gestaltungshinweise falsch umgesetzt hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, ECLI:DE:BGH:2016:120716UXIZR564.15.0, juris [Rn 25]).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Verbraucher vielmehr eine juristische Prüfung anhand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vornehmen, wonach der vereinbarte Zins jedenfalls dann noch als marktüblich anzusehen ist, wenn er bis zu 1 Prozentpunkt über den in den monatlichen Zinsstatistiken der Dt. Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen liegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 - ECLI:DE:BGH:2016:190116UXIZR103.15.0, juris [Rn 17]; Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, juris, [Rn 29]).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht dem Anlaufen der Widerrufsfrist weder entgegen, dass die Beklagte eine Internetadresse angegeben hat (BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - XI ZR 670/17 - ECLI:DE:BGH:2018:030718BXIZR670.17.0, juris), noch dass das dem Kläger überlassene Dokument die Unterschriften nicht abbildet (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 - ECLI:DE:BGH:2018:270218UXIZR160.17.0, juris [Rn. 30]).
  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 314/15

    Widerruf der zur Finanzierung von Lebensversicherungsprämien geschlossenen …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Ferner kommt hinzu, dass das Vorliegen eines Immobiliardarlehensvertrages als Ergebnis einer rechtlichen Bewertung von dem Gericht selbständig festzustellen und daher selbst dann, wenn die Parteien übereinstimmend vom Vorliegen eines solchen ausgehen würden, allein anhand der Vorgaben des § 503 BGB a. F. zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 09. Mai 2017 - XI ZR 314/15 - ECLI:DE:BGH:2017:090517UXIZR314.15.0, juris [Rn 20]).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Verbraucher vielmehr eine juristische Prüfung anhand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vornehmen, wonach der vereinbarte Zins jedenfalls dann noch als marktüblich anzusehen ist, wenn er bis zu 1 Prozentpunkt über den in den monatlichen Zinsstatistiken der Dt. Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen liegt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 - ECLI:DE:BGH:2016:190116UXIZR103.15.0, juris [Rn 17]; Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, juris, [Rn 29]).
  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10

    Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Die Frage, ob ein Immobiliardarlehensvertrag im Sinne des § 503 BGB a. F. vorliegt, ist indes keine Frage, die der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittsverbraucher - auf den auch der Bundesgerichtshof regelmäßig abstellt (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2011 - XI ZR 442/10 - juris [Rn 30]); Urteil vom 04. Juli 2002 - I ZR 81/00 -, juris [Rn 23]) - beantworten könnte.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Die Auslegung von durch nationalgesetzliche Vorschriften überschießend umgesetzten Unionsrechtes unterfällt der Zuständigkeit des EuGH (EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-130/95 -, juris).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 199/16

    Wirksamkeit eines erklärten Widerrufs von auf den Abschluss von drei …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Auf die Kausalität des Belehrungsfehlers kommt es demgegenüber nicht an (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 199/16 - ECLI:DE:BGH:2018:150518UXIZR199.16.0, juris [Rn 15]).
  • BGH, 04.12.2018 - XI ZR 46/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung für den Fall …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18
    Rn. 18 (1) In der Widerrufsinformation, die den Verbraucher nicht nur über dessen Widerrufsrecht informieren, sondern diesen auch in die Lage versetzen soll, das Widerrufsrecht auszuüben (BGH, Beschluss vom 04. Dezember 2018 - XI ZR 46/18 - ECLI:DE:BGH:2018:041218BXIZR46.18.0, juris [Rn 8]), werden die für den Fristanlauf erforderlichen Pflichtangaben nicht vollständig, sondern nur beispielhaft aufgezählt.
  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 670/17

    Deutlichkeitsgebot der Widerrufsbelehrung

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00

    Anforderungen an die Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 581/18

    BGH-Rechtsprechung zu grundpfandrechtlich besichertem Immobiliardarlehensvertrag …

    Entgegen der Ansicht des vorlegenden Landgerichts Saarbrücken (WM 2019, 1444 Rn. 8; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19, juris Rn. 18 - Kreissparkasse Saarlouis) hat der deutsche Gesetzgeber die Verbraucherkreditrichtlinie nicht für Immobiliardarlehen als maßgeblich erachtet.
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines …

    Rn. 17 Soweit das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18, juris) die Verknüpfung der Information über die Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist mit dem Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift für unklar hält, hätte der Senat aus mehreren Gründen weder Anlass, dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie 2008/48/EG zu unterbreiten, noch von der gefestigten Rechtsprechung abzugehen.
  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Die von den Beklagten in Bezug genommenen Vorlagen des Landgerichts Ravensburg (EuGH-Vorlage vom 7. Januar 2020 - 2 O 315/19 -, juris) und des Landgerichts Saarbrücken (EuGH-Vorlage vom 17. Januar 2019 - 1 O 164/18 -, juris) führen zu keiner anderen Beurteilung.
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