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Rechtsprechung
   OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50684
OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; HGB § 331
    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Haftung wegen Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bei Weiterverwendung fehlerhafter Emissionsprospekte, Jahresabschluss, Kausalität, Lagebericht, Pflichtverletzung und Kausalität, Prospekthaftung, Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bei Abschlussprüfungen Vermutung eines Kausalzusammenhanges zwischen einem Unternehmensbericht und einem Kaufentschluss von Anlegern Normative Kontrolle einer Differenzhypothese Verschweigen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Kausalität eines mangelhaften Testats für Anlageentscheidungen ("Wirecard" und "KPMG")

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kausalität und Schadensersatzpflicht der Wirtschaftsprüfer wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke im Wirecard-Fall

Verfahrensgang

  • LG München I - 29 O 3948/21
  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

Papierfundstellen

  • WM 2022, 470
  • NZG 2022, 566
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (19)

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Das muss dann wohl erst recht für einen Bestätigungsvermerk gelten, der diese Unterlagen als zutreffend bewertet (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.6.2021 - 12 AR 6/21).

    Rn. 50 III) Auf die "Unmittelbarkeit" des Anspruchs kommt es nach der Neufassung des KapMuG nicht mehr an (…vgl. BT-Drs. 17/8799 S. 14 und 16 Vorwerk/Wolf, KapMuG/Radtke-Rieger, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 1 Rn. 14), außerdem dürfte es sich hier wohl sogar um einen "unmittelbaren" Anspruch handeln (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.6.2021 - 12 AR 6/21).

  • BGH, 12.03.2020 - VII ZR 236/19

    Haftung des Abschlussprüfers; vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Denn auch dann sind die im Prospekt abgedruckten Bestätigungsvermerke aufgrund der Verwendung des Prospekts entsprechend dem Vertriebskonzept durch Anlagevermittler auch Grundlage der Anlageentscheidung geworden (BGH vom 12.3.2020 - VII ZR 236/19, Rz. 39 ff.).

    Rn. 30 II. Ein Anspruch eines Anlegers jedenfalls aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer (zu anderen Anspruchsgrundlagen wird sich der Senat erforderlichenfalls später äußern) kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat, zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein, und er dabei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung des Bestätigungsvermerks für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - VII ZR 236/19, im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Denn es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass ein durchschnittlicher Anleger Aktien erwirbt, wenn ein Insolvenzverfahren droht und im Zeitpunkt des Erwerbs in keiner Weise absehbar ist, ob dieses Problem behoben werden kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, zu VW Diesel EA189).

    Insoweit bewirkt § 826 BGB einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rz. 45 ff., zu VW Diesel EA189).

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Soweit das Gericht hierzu keine eigene Sachkunde vorweisen kann, muss zu dieser Frage i.d.R. ein Sachverständigengutachten erholt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 03.03.2008 - II ZR 310/06, Comroad VIII, Juris-Rz. 27).

    Rn. 16 I) Sollten sodann noch Zweifel bestehen, wäre zu dieser Frage wohl bereits vom Landgericht ein Sachverständigengutachten zu erholen gewesen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 3.3. 2008 - II ZR 310/06, Comroad VIII, Juris-Rz. 27).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2009 - 12 U 147/05

    Haftung des Abschlussprüfers: Haftungsbegründende Kausalität zwischen Testaten …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Für eine entsprechende Beurteilung durch den Senat erforderlich sein dürfte eine konkrete Darstellung des Kursverlaufes der W.-Aktie unter Berücksichtigung der Veröffentlichung der Bestätigungsvermerke sowie anderer Faktoren, die für die Einschätzung des Wertpapiers ebenfalls bestimmend gewesen sein könnten (vgl. insoweit OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, Juris-Rz. 71), wie insbesondere die angesprochene negative Berichterstattung in Teilen der Wirtschaftspresse, z.B. durch Vorlage und Bewertung entsprechender Kurscharts.

    Rn. 24 I) Soweit das OLG Stuttgart (Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, Juris-Rz. 64) in einem ähnlichen Fall gemeint hat, § 826 BGB solle keinen allgemeinen Schutz des enttäuschten Anlegervertrauens gewährleisten, eine solche generelle Kausalität des Testatmangels sei unvertretbar, weil sie im Sinne einer Dauerkausalität auf unabsehbare Zeit auch jedem beliebigen späteren Aktienerwerber stets zu Gute kommen würde, überzeugt dies den Senat nicht.

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Hierfür muss der Anleger lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass, wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt, der Kurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre, als er tatsächlich war (BGH Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10;… vgl. EBJS/Poelzig, 4. Aufl. 2020, WpHG § 98 Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Rn. 51 III) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuGfähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Rn. 51 III) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuGfähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Rn. 30 II. Ein Anspruch eines Anlegers jedenfalls aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer (zu anderen Anspruchsgrundlagen wird sich der Senat erforderlichenfalls später äußern) kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat, zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein, und er dabei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung des Bestätigungsvermerks für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - VII ZR 236/19, im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Für diese Lage ist in der Rspr. des BGH anerkannt, dass bei Vorlage von zwei Privatgutachten kompetenter Sachverständiger, die einander in wesentlichen Punkten widersprechen, der Richter, der über keine eigene Sachkunde verfügt, grundsätzlich nicht ohne Erholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem einen Privatgutachten zu Lasten des anderen den Vorzug geben darf (…Musielak/Voit/Huber, 18. Aufl. 2021, ZPO § 402 Rn. 6 mwN; BGH, Urteil vom 11.11.2014 - VI ZR 76/13, zur Arzthaftung).
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Beweisaufnahme: Tatrichterlicher Verzicht auf Einholung eines beantragten …

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Allgemeine Ausführungen des vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand der …

  • BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21

    Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von …

  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung …

  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen …

  • OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21

    Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Ablehnung einer Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mangels …

  • LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22

    Wirecard AG/Ernst & Young: Vorlagebeschluss nach dem KapMuG

    Die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG ("insbesondere") ist offen unvollständig und bezieht in der Parallelität zu den übrigen Regelbeispielen "Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Halbjahresfinanzberichte" die dazugehörenden Bestätigungsvermerke ein, die diese Unterlagen als zutreffend bewerten (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2021, Gz. 12 AR 6/21 sowie 12 AR 17/21 jeweils TZ 15ff; Beschluss OLG München, Gz. 3 U 6014/21, Seite 11 ff.; Hinweise OLG München, Gz. 8 U 6063/21, Seite 11, Argument aus Vorwerk/Wolf, KapMuG 2020, § 1, Rdzi.

    Auf Ebene der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es vorliegend lediglich fallbezogene Entscheidungen zur Klärung von Zuständigkeitsfragen (so OLG Stuttgart Gz. 12 AR 6/21, 12 AR 17/21, BayObLG 102 AR 97/21) sowie Hinweise des OLG München in nicht abgeschlossenen Verfahren (so 3 U 6014/21, 8 U 6063/21).

    Bei Kenntnis der behaupteten Machenschaften hätten gegebenenfalls Anleger nach aller Lebenserfahrung nicht gekauft (vgl. vertiefend OLG München, 3 U 6014/21, Beschluss vom 13.12.2021, Seite 5 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Denn das Oberlandesgericht München hat u.a. mit Beschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, juris) in einem der Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Frage, ob den Anlegern ein Anspruch gegen E. wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB zustehe, nicht ohne Beweisaufnahme geklärt werden könne (…aaO Rn. 29 ff.).

    Rn. 57 (cc) Auch eine haftungsbegründende Kausalität zwischen den behaupteten Pflichtverletzungen von E. und dem geltend gemachten Schaden der Anleger kommt nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München in Betracht (Beschluss vom 13.12.2021 aaO Rn. 2 ff.).

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13.12.2021 (3 U 6014/21) folgt, dass im Hinblick auf die erforderliche umfangreiche Beweisaufnahme langwierige Prozesse gegen E. zu erwarten sind.

  • BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22

    Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren

    Der Bestätigungsvermerk enthalte in der "wohl gebotenen Zusammenschau mit Lagebericht und Jahresabschluss" auch Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt seien und einen Emittenten von Wertpapieren beträfen ( OLG München, Beschl. v. 13. Dezember 2021, 3 U 6014/21 , WM 2022, 470 Rn. 50 und OLG München, Verfügung v. 9. Dezember 2021, 8 U 6063/21 , WM 2022, 174 [juris Rn. 54 ]).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Rn. 43 Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22

    Schadensersatzanspruch in einem Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb …

    Rn. 36 Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG Celle, 02.03.2026 - 20 U 3/26

    Unterfallen der Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern dem Begriff der …

    Auch nach § 1 Abs. 2 KapMuG in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung unterfallen Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern dem Begriff der öffentlichen Kapitalmarktinformation (Anschluss an OLG München…, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 17 W 1163/23 -, juris Rn. 38 ff.; OLG München…, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 13 U 9056/21 -, juris Rn. 15 ff.; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 3 U 6014/21 -, juris Rn. 48 ff.;… OLG München, Verfügung vom 9. Dezember 2021 - 8 U 6063/21 -, juris Rn. 52 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 12 AR 6/21 -, juris Rn. 14 ff.;… entgegen BayObLG, Teilmusterentscheid vom 22. Februar 2025 - 101 Kap 1/22 -, juris Rn. 242 ff.).

    (1) Nach vorherrschender Auffassung ist dies zu bejahen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 29. Februar 2024 - 17 W 1163/23 -, juris Rn. 38 ff.; OLG München…, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 13 U 9056/21 -, juris Rn. 15 ff.; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 3 U 6014/21 -, juris Rn. 48 ff.;… OLG München, Verfügung vom 9. Dezember 2021 - 8 U 6063/21 -, juris Rn. 52 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 12 AR 6/21 -, juris Rn. 14 ff.;… Prütting/Gehrlein/Bey/Lau, ZPO, 17. Aufl. 2025, § 32b Rn. 2c; Klöhn, NZG 2024, 971; s. auch die unveröffentlichten, von den Beklagten zu 1 und 2 vorgelegten Urteile des OLG Düsseldorf zu 5 U 267/21 [Bl. 541 ff. d.A.], des OLG Köln vom 18. Juni 2025 zu 16 U 107/24 [Bl. 553 ff. d.A.], des OLG Nürnberg vom 19. November 2025 zu 4 U 368/25 [Bl. 562 ff. d.A.] und des OLG Oldenburg vom 13. Oktober 2022 zu 8 U 119/22 [Bl. 580 ff. d.A.]).

    Werden aber Jahresabschlüsse selbst in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 KapMuG a.F. ausdrücklich als Beispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen genannt, so hat dies entgegen der Auffassung des Kammergerichts erst recht für einen darauf bezogenen, im Informationsgehalt jedoch grundverschiedenen Bestätigungsvermerk zu gelten (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 3 U 6014/21 -, juris Rn. 50).

  • LG München I, 27.06.2022 - 3 O 5875/20

    Wirecard - Aussetzungsbeschluss wegen Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die …

    In diesem Fall wäre zu erwarten gewesen, dass, angesichts der gerichtsbekannten jahrelangen kritischen Presseberichterstattung, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Wirecard AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hätte (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21).
  • OLG München, 03.08.2022 - 3 U 1989/22

    Aussetzung wegen Musterverfahren auch im Berufungsrechtszug

    Rn. 16 Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • LG Stuttgart, 29.06.2022 - 27 O 268/21

    Haftung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands auf Ersatz des …

    Rn. 40 Soweit sich die Klagepartei demgegenüber darauf beruft, dass nach Auffassung des OLG München - in ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Stuttgart - der nach § 826 BGB in Anspruch genommene Wirtschaftsprüfer bereits durch die hohe Haftungshürde der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung vor uferloser Inanspruchnahme geschützt werde und es keiner weiteren Haftungsbeschränkung durch Schutzzweckerwägungen bedürfe (OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21, WM 2022, 470 Rn. 24, 26), weicht das OLG München damit auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, welche in der vom OLG München als Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart in Bezug genommen wird (OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, juris Rn. 64 unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 03.03.2008 - II ZR 310/06, NJW-RR 2008, 1004 Rn. 20 [ComROAD VIII] …und Beschluss vom 28.11.2005 - II ZR 80/04, NZG 2007, 345 Rn. 11 [ComROAD I]).

    Insoweit unterscheidet sich die Sachlage auch von der Pflichtprüfung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer, mit welcher sich der von der Klagepartei in Bezug genommene Hinweisbeschluss des OLG München (Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21, aaO) befasst, weil der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB zu veröffentlichen ist.

  • LG München I, 02.06.2022 - 27 O 6642/21

    Aussetzung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens

    In diesem Fall wäre zu erwarten gewesen, dass die …, angesichts der gerichtsbekannten jahrelangen kritischen Presseberichterstattung, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hätte (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21).
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