Rechtsprechung
| BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Vollstreckungsantrags
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags bei Beschwerdeerhebung nach Vollzug der Zwangsräumung - Zur Berücksichtigung drohender Gesundheitsbeeinträchtigungen im Vollstreckungsschutzverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 750 Abs 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags bei Beschwerdeerhebung nach Vollzug der Zwangsräumung - Zur Berücksichtigung drohender Gesundheitsbeeinträchtigungen im Vollstreckungsschutzverfahren - IWW
§ 765a ZPO
Zwangsräumung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 765a; BVerfGG § 93a Abs. 2
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags bei Beschwerdeerhebung nach Vollzug der Zwangsräumung - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrags bei Beschwerdeerhebung nach Vollzug der Zwangsräumung - Zur Berücksichtigung drohender Gesundheitsbeeinträchtigungen im Vollstreckungsschutzverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfung der Behörden und Betreuungsgerichte durch Vollstreckungsgericht (IVR 2025, 54)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Rechtschutzbedürfnis für Vollstreckungsschutzantrag nach erfolgter Räumung (IVR 2025, 55)
Verfahrensgang
- AG Borna, 02.09.2024 - 4 M 1786/24
- AG Borna, 09.09.2024 - 4 M 1786/24
- LG Leipzig, 10.09.2024 - 2 T 446/24
- BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Papierfundstellen
- WM 2024, 2207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz …
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Diese setzt nach § 750 Abs. 1 ZPO einen entsprechenden Vollstreckungstitel voraus, der wiederum nur aufgrund einer Klage im Erkenntnisverfahren erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 28;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 50; BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15), nicht jedoch im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens gemäß § 765a ZPO.Denn der Antrag nach § 765a ZPO wird außerhalb des Erkenntnisverfahrens gestellt und ist lediglich auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers und damit gerade nicht auf die Erlangung eines Titels gegen den Gläubiger gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 28;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 50).
Rn. 13 a) Macht der Vollstreckungsschuldner substantiiert ihm drohende Gesundheitsgefahren für den Fall einer Zwangsräumung geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens oder durch Vernehmung des behandelnden Facharztes - ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 23;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 44;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 BvR 1233/23 -, Rn. 20;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2024 - 2 BvR 51/24 -, Rn. 52).
Vielmehr hat das Vollstreckungsgericht selbst zu prüfen, wie einer Gefahr für Leib und Leben gegebenenfalls zu begegnen ist und in eigener Zuständigkeit sicherzustellen, dass die zuständigen öffentlichen Stellen rechtzeitig tätig werden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 40 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 25).
- BVerfG, 30.08.2022 - 2 BvR 1507/22
Unzulässiger Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl bereits vollzogener …
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Es kann aber nicht über die Beseitigung der Beschwer hinaus den Parteien des Ausgangsverfahrens ein bestimmtes Verhalten zur Pflicht machen (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2022 - 2 BvR 1507/22 -, juris).Diese setzt nach § 750 Abs. 1 ZPO einen entsprechenden Vollstreckungstitel voraus, der wiederum nur aufgrund einer Klage im Erkenntnisverfahren erlangt werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 50; BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15), nicht jedoch im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens gemäß § 765a ZPO.
Denn der Antrag nach § 765a ZPO wird außerhalb des Erkenntnisverfahrens gestellt und ist lediglich auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers und damit gerade nicht auf die Erlangung eines Titels gegen den Gläubiger gerichtet (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 50).
Rn. 13 a) Macht der Vollstreckungsschuldner substantiiert ihm drohende Gesundheitsgefahren für den Fall einer Zwangsräumung geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe - etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens oder durch Vernehmung des behandelnden Facharztes - ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 44;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 BvR 1233/23 -, Rn. 20;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2024 - 2 BvR 51/24 -, Rn. 52).
- BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der …
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Rn. 3 a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 146, 294 ).Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ).
Rn. 8 d) Schließlich wäre unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht insoweit anerkannten Fallgruppen (vgl. BVerfGE 146, 294 m.w.N.; stRspr) auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine - von der Beschwerdeführerin vorliegend ohnehin nicht beantragte - (bloße) Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte nach Erledigung des Begehrens nicht dargetan.
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Rn. 3 a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 146, 294 ).Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ; 146, 294 ).
- BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Auch ein Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Betreuungsgerichte kann nur dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment - hier: Zwangsräumung - nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12, 16 m.w.N.). - BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 1786/20
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss sowie Verlängerung einer einstweiligen …
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Vielmehr hat das Vollstreckungsgericht selbst zu prüfen, wie einer Gefahr für Leib und Leben gegebenenfalls zu begegnen ist und in eigener Zuständigkeit sicherzustellen, dass die zuständigen öffentlichen Stellen rechtzeitig tätig werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 40 m.w.N.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 25). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung
Auszug aus BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Diese setzt nach § 750 Abs. 1 ZPO einen entsprechenden Vollstreckungstitel voraus, der wiederum nur aufgrund einer Klage im Erkenntnisverfahren erlangt werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 28;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22 -, Rn. 50; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15), nicht jedoch im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens gemäß § 765a ZPO. - BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78
Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in …
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 14.12.2023 - 2 BvR 1233/23
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Räumungsschutz ohne …
- BVerfG, 22.05.2024 - 2 BvR 51/24
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Abgelehnte Auslieferung
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82
Altersgrenze
- BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung …
- BVerfG, 11.06.2019 - 2 BvR 834/19
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen …
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62
Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges
- BVerfG, 06.10.2025 - 1 BvR 2024/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche Verurteilung zur …
Ein schlichter Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Betreuungsgerichte kann nur dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen getroffen oder aber eine erhebliche Lebensgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2024 - 2 BvR 1308/24 -, Rn. 15 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Räumungsklage - potentielle Verletzung des Rechts des Mieters aus Art 14 Abs 1 GG - Folgenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO, § 885 Abs 1 S 1 ZPO
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Räumungsklage - potentielle Verletzung des Rechts des Mieters aus Art 14 Abs 1 GG - Folgenabwägung - datenbank.nwb.de
Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Räumungsklage - potentielle Verletzung des Rechts des Mieters aus Art 14 Abs 1 GG - Folgenabwägung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2024, 2207
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen CETA
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (…vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>; 143, 65 < 87 Rn. 35>; stRspr).Rn. 10 aa) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (…vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>; 143, 65 < 87 Rn. 35>;… 157, 332 < 377 Rn. 73>;… 157, 394 < 401 f. Rn. 19>;… 160, 336 < 339 f. Rn. 10> jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>;… 143, 65 < 87 Rn. 35>; stRspr).Rn. 10 aa) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>;… 143, 65 < 87 Rn. 35>;… 157, 332 < 377 Rn. 73>;… 157, 394 < 401 f. Rn. 19>;… 160, 336 < 339 f. Rn. 10> jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Rn. 10 aa) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (…vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>;… 143, 65 < 87 Rn. 35>;… 157, 332 < 377 Rn. 73>;… 157, 394 < 401 f. Rn. 19>; 160, 336 < 339 f. Rn. 10> jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Rn. 10 aa) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (…vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>;… 143, 65 < 87 Rn. 35>;… 157, 332 < 377 Rn. 73>; 157, 394 < 401 f. Rn. 19>;… 160, 336 < 339 f. Rn. 10> jeweils m.w.N.). - BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Rn. 10 aa) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (…vgl. BVerfGE 140, 99 < 106 Rn. 11>;… 143, 65 < 87 Rn. 35>; 157, 332 < 377 Rn. 73>;… 157, 394 < 401 f. Rn. 19>;… 160, 336 < 339 f. Rn. 10> jeweils m.w.N.). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 08.10.2024 - 1 BvR 1428/24
Rn. 6 Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 < 186>; stRspr).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".