Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 675u BGB, § 242 BGB, § 675v BGB, § 55 ZAG, § 675l BGB
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigebenen Überweisungsbetrag - IWW
Bankrecht
- Betriebs-Berater
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag
- RA Kotz
Phishing-Angriff - grob fahrlässig freigebener Überweisungsbetrag - Bankenhaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedergutschrift einer Kontobelastung nach einer ungewollt ausgeführten Transaktion; Betrugsfall über eine per SMS an den Nutzer übermittelte SMS; Gegenanspruch der Bank auf Schadensersatz gegen den Kläger wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung in mindestens der Höhe ...
- rechtsportal.de
Wiedergutschrift einer Kontobelastung nach einer ungewollt ausgeführten Transaktion; Betrugsfall über eine per SMS an den Nutzer übermittelte SMS; Gegenanspruch der Bank auf Schadensersatz gegen den Kläger wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung in mindestens der Höhe ...
Kurzfassungen/Presse (12)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Phishing-Angriff - Keine Haftung der Bank
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Phishing - Keine Haftung der Bank für einen aufgrund eines Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsauftrag
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - damm-legal.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz, wenn Bankkunde grob fahrlässig Überweisungen zulässt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Erstattungsanspruch gegen Bank nach Phishing-SMS wenn Kunde grob fahrlässig handelt - Mehrmalige Bestätigung per PushTAN auf Anforderung eines Anrufers
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Haftung der Bank: Anwalt wird Phishing-Opfer und verliert 50.000 Euro
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der erfolgreiche Phishing-Angriff - und die Haftung der Bank
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Phishing-Angriff: Keine Haftung der Bank
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Phishing-Angriff: Bank muss Anwalt Geld nicht zurückerstatten
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Phishing-Angriff: Bank haftet nicht bei grob fahrlässig freigegebenem Überweisungsbetrag
- zbb-online.com (Leitsatz)
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Haftung der Bank für grob fahrlässig freigegebene Phishing Aufträge
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Keine Haftung der Bank
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 25 O 41/22
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
- BGH, 06.12.2023 - XI ZR 224/23
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 1064
- MDR 2024, 587
- WM 2024, 690
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Unter Verweis auf BGH, Urteil vom 26.01.2016 - IX ZR 91/14 (NJW 2016, 2024) ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein Beweis des ersten Anscheins dafür bestehe, dass der Kläger die Transaktion vom 02.09.2021 selbst - wenn auch möglicherweise aufgrund einer Täuschung - autorisiert habe.Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH v. 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, BGHZ 208, 331 = NJW 2016, 2024 m. Anm. Knops = VuR 2016, 264 m. Anm. Metz, Rn. 71).
- OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings öffentlich breit diskutiert (so auch OLG München Hinweisbeschluss v. 22.9.2022 - 19 U 2204/22, BeckRS 2022, 36075 Rn. 68, beck-online). - BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53
Eisenbahnhaftung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Beispiele für kumulative Kausalität aus der Rechtsprechung sind etwa, wenn die Eisenbahn einer Zuckerfabrik einen mit Bleirückständen kontaminierten Waggon zur Verfügung stellt und dieser von der Zuckerfabrik ohne weitere Reinigung zum Transport von Tiernahrung verwendet wird (BGHZ 17, 214, 221 = NJW 1955, 1314, 1315) oder wenn das Opfer an einem Tag vom Ersttäter mit einem Knüppel auf den Kopf geschlagen und am nächsten Tag vom Zweittäter an die Kante einer Musikbox geschleudert wird und dadurch eine Hirnblutung erleidet (BGH VersR 1970, 814, 815;… weitere Beispiele nebst Fundstelle bei MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 840 Rn. 2). - BGH, 19.05.1970 - VI ZR 8/69
Zurechnung des Schadens bei Herbeiführung durch zwei Ursachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Beispiele für kumulative Kausalität aus der Rechtsprechung sind etwa, wenn die Eisenbahn einer Zuckerfabrik einen mit Bleirückständen kontaminierten Waggon zur Verfügung stellt und dieser von der Zuckerfabrik ohne weitere Reinigung zum Transport von Tiernahrung verwendet wird (BGHZ 17, 214, 221 = NJW 1955, 1314, 1315) oder wenn das Opfer an einem Tag vom Ersttäter mit einem Knüppel auf den Kopf geschlagen und am nächsten Tag vom Zweittäter an die Kante einer Musikbox geschleudert wird und dadurch eine Hirnblutung erleidet (BGH VersR 1970, 814, 815;… weitere Beispiele nebst Fundstelle bei MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 840 Rn. 2).
- OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24
Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …
(bb) Gleichwohl wurde und wird zum Teil im Schrifttum und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Fall schadsoftwaregestützter Manipulationen eine Zahlungsautorisierung unter bestimmten Voraussetzungen und mit verschiedenen Begründungsansätzen - vornehmlich nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - bejaht (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, juris für einen Man-in-the-Middle-Angriff (Schadsoftware mit Freischaltungstrojaner) im Smart-TAN-plus-Verfahren; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 19.07.2010 - 3 W 47/10, juris Rn. 3 für die Weitergabe von Zugangsdaten wie Kontonummer, Online-PIN, nicht verbrauchter TAN an einen Dritten; KG…, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09, juris Rn. 35 für eine angeblich fehlgeschlagene Anmeldung und Aufforderung zur Eingabe von vier unverbrauchten TAN für Login; OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris für sogenannte Testüberweisungen (durch Freischaltungs-Trojaner); zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.; so auch LG Bonn, Urteil vom 11.10.2016 - 17 O 30/15, juris; offen gelassen bei schadsoftwaregesteuerter Testüberweisung: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2018 - 8 U 163/17, juris, dort über § 675v Abs. 2 Nr. 2 BGB (a.F.) unter Annahme grober Fahrlässigkeit gelöst; ähnlich AG Bonn, Urteil vom 15.04.2014 - 109 C 223/13, juris sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51;… OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 11.09.2024 - 5 U 99/24, juris Rn. 46 ff. und OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 30.08.2024, 1 U 32/24, juris Rn. 20 f. für sog. Rücküberweisungsfälle bei Verwendung der pushTAN- App).Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil eine Akzessorietät des Zivil- gegenüber dem Aufsichtsrecht vertreten (OLG Brandenburg…, Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55; OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 60; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 55), aber - soweit es entscheidungserheblich auf die Reichweite des Haftungsausschlusses ankommt - angenommen, dass die geforderte "Akzessorietät" keinen gänzlichen normativen Gleichlauf gebiete, sondern in Ansehung des Gesamtzusammenhangs und systematischen Kontexts im Rahmen des § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB nur auf den konkreten Zahlungsvorgang abzustellen sei (OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 71;… Urteil vom 10.01.2024 - 5 U 83/23, juris Rn. 59).
Zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs unter Verwendung des S-pushTAN-Verfahrens muss sich der Zahler nach der Erstellung des Zahlungsauftrags in seinem Online-Banking zusätzlich, aber nicht notwendigerweise auf einem anderen Endgerät, in der S-pushTAN-App durch Eingabe einer PIN (Kategorie Wissen, § 1 Abs. 24 Nr. 1 ZAG) oder unter Verwendung biometrischer Merkmale (Kategorie Inhärenz, § 1 Abs. 24 Nr. 3 ZAG) anmelden und dort den ihm angezeigten Zahlungsauftrag nach Überprüfung der Angaben freigeben, wodurch vermittelt über das zuvor registrierte Endgerät das zweite Element aus der Kategorie "Besitz" (§ 1 Abs. 24 Nr. 2 ZAG) verlangt wird (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 83; OLG Naumburg…, Urteil vom 30.10.2024 - 5 U 35/24, juris Rn. 72 m.w.N.).
(1) Zwar wird vertreten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 109 m.w.N.;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., K, Rn. 233), dass die Verwendung eines nicht dem aktuellen bzw. marktüblichen Sicherheitsstandard genügenden Zahlungsinstruments ein im Rahmen des Mitverschuldens beachtlicher Umstand sein kann.
Gleiches gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 06.12.2023 (3 U 3/23, juris Rn. 55).
- BGH, 22.07.2025 - XI ZR 107/24
Zur Erstattung nichtautorisierter Zahlungen
Sollte der Zahlungsdienstleister für zeitlich frühere Vorgänge wie die erste Anmeldung im Online-Banking durch die unbekannten Täter, die diesen erst ermöglicht hätten, sensible Zahlungsdaten der Klägerin zu erlangen, um damit deren Vertrauen zu erschleichen, entgegen den gesetzlichen Vorgaben keine starke Kundenauthentifizierung verlangt haben, könnte dieser Umstand - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - gegebenenfalls über § 254 BGB zu einer Reduzierung der Haftung des Zahlers führen, da dem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB grundsätzlich der Einwand des Mitverschuldens nach § 254 BGB entgegengehalten werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 17. November 2020 - XI ZR 294/19, BGHZ 227, 343 Rn. 49; OLG Frankfurt a.M., WM 2024, 690 Rn. 106 f.;… MünchKommBGB/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v Rn. 57 ff.;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 675v Rn. 7;… Maihold in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rn. 380 ff.;… Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… Herresthal in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl., Kap. 3 § 675v BGB Rn. 71 ff.; Kirchner, RdZ 2025, 44, 50 f.). - OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (siehe OLG Dresden…, Urteil vom 13.10.2022 - 8 U 760/22, juris Rn. 60 ff., WM 2023, 1638 m.zust.Anm. Werner, jurisPR-BKR 1/2024 Anm. 4;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 66; Linardatos/Bastuck, WuB 2024, 227 f.; für die Annahme einer wirksamen Autorisierung in vergleichbaren Konstellationen dagegen OLG Schleswig, Beschluss vom 03.01.2024 - 5 W 25/23, n.v.; Köbrich, VuR 2015, 9, 11; offengelassen in OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51, WM 2024, 990) bietet das Gesetz auch keine Grundlage für die Annahme, dass durch die Anwendung des § 675j BGB auch bei täuschungsbedingten Autorisierungen die Haftungsregelung des § 675v BGB zu unterlaufen werden droht: Es bleiben hier vielmehr die allgemeinen Regelungen zur Auslegung und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen anwendbar.Durch ein solches Verhalten setzt aber ein Zahler im Sinne des § 6751 Abs. 1 S. 1 BGB sein personalisiertes Sicherheitsmerkmal einem unbefugten Zugriff aus, da der Zahler hierdurch die Kontrolle über die pushTAN als personalisiertes Sicherheitsmerkmal faktisch aus der Hand gibt und in die Hände des unbekannten Anrufers legt (vgl. so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51, WM 2024, 990; kritisch dagegen Linardatos/Bastuck, WuB 2024, 227 f.).
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe oder sonstigen Zulassung der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dasselbe gilt daher auch für den Umstand, dass dem Kläger nach seinem Vorbringen bei dem Anruf die Festnetznummer der Beklagten angezeigt wurde, wobei hier hinzukommt, dass es als allgemein bekannt anzunehmen ist, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und dass auch technische Möglichkeiten bestehen, um die gegebenenfalls auf dem Telefondisplay angezeigte Anrufernummer zu fälschen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 93, BKR 2023, 839).
- OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht …
Die Mitteilung von TANs durch die Klägerin an einen Dritten - auch wenn sich letzterer als Bankmitarbeiter ausgegeben hat - stellt sich daher als Verletzung dieser Verpflichtung dar sowie der sich aus Ziff. 7.1 (2)(a) der Sonderbedingungen für das Online-Banking der Beklagten ergebenden Verpflichtung, Wissenselemente von Authentifizierungselementen nicht mündlich und nicht außerhalb des Online-Banking in Textform weiterzugeben (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 86, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91, BKR 2023, 839).In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
- OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 17 U 113/23
Apple Pay; Ausschluss Schadensersatz
Rn. 35 Es kann dahinstehen, ob ein Zahlungsdienstleister zur Meidung der Folgen des § 675v Abs. 4 BGB eine starke Kundenauthentifizierung für sämtliche Zahlungsvorgänge verlangen muss, auch wenn eine solche aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben ist (so Hoffmann, VuR 2016, 243, 248;… BeckOK BGB/Schmalenbach, Stand: 1. November 2025, § 675v Rn. 17 ff.;… Maihold in Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. Aufl., § 33 Rn. 86; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 3 U 3/23 -, Rn. 55, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, Rn. 34, juris;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Teil 1. K. Rn. 224;… Staudinger/Omlor, BGB, Bearb. 2020, § 675v, Rn. 36 f.). - OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs gegenüber dem Zahler durch Zustimmung …
Auch hat er seine personalisierten Sicherheitsmerkmale im Sinne von § 1 Abs. 25 ZAG nicht am Telefon oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergegeben (so wohl OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23; OLG Bremen…, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).Die vorstehenden Erwägungen gelten nicht nur für die Bestätigung eines Zahlungsauftrages in der S-pushTAN-App (dazu OLG Dresden, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23), sondern auch für die Bestätigung einer Vertragserweiterung in Form der Einrichtung eines weiteren Zahlungsinstruments.
Es ist allgemein bekannt, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und sich Kriminelle diesen Umstand zu Nutze machen, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen oder diese vorbereitenden Maßnahmen zu veranlassen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 99; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 93).
Weder die Handlung der unbekannten Dritten in Bezug auf die Initiierung des Auftrags noch die Bestätigung des Auftrags durch den Kläger können hinweggedacht werden, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).
Vor diesem Hintergrund ist die zivilrechtliche Haftungsbefreiung nach § 675v Abs. 4 BGB akzessorisch zum Aufsichtsrecht auszulegen (OLG Naumburg…, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 60; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).
Denn die Bank muss ein technisch sicheres System nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereitstellen (OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, Rn. 125; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, Rn. 109).
- OLG Naumburg, 30.10.2024 - 5 U 35/24
Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen durch nicht autorisierte …
Die Verwendung der PushTAN-App stellt ein Verfahren mit starker Kundenauthentifizierung dar, denn über den Besitz an am Mobiltelefon hat grundsätzlich nur der Zahlungsdienstnutzer Zugriff hierauf (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 3 U 3/23, Rn. 83, juris;… Zahrte, in: Casper/Terlau, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, 3. Auflage 2023, § 55 Rn. 58;… Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 675v Rn. 10).Auch für die Limitänderung ist daher gem. § 55 Abs. 1 Nr. 3 ZAG eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 3 U 3/23, Rn. 56, juris).
- AG München, 21.01.2025 - 222 C 15098/24
Phishing bei Kleinanzeigen: Kein Anspruch gegen die Bank auf Ersatz nicht …
In diesem Zusammenhang sei auf die folgende Entscheidung verwiesen: OLG Frankfurt - Az.: 3 U 3/23 - Urteil vom 06.12.2023. - OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 4 U 131/25
Anspruch des Klägers gegenüber beklagter Bank auf Rückzahlung eines durch einen …
Beim Online-Banking folgt aus der mangelnden Systemsicherheit ein Mitverschulden des Zahlungsdienstleisters, der ein technisch sicheres System nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereitstellen muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 6.12.2023 - 3 U 3/23). - OLG Düsseldorf, 23.02.2026 - 14 U 37/25
Kein Anspruch der Bankkundin gegen ihren Zahlungsdienstleister auf Rückzahlung …
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe per pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 30; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris, Rn. 89). - LG Itzehoe, 01.03.2024 - 9 S 25/23
Online-Banking: Ansprüche eines Bankkunden hinsichtlich zweier täuschungsbedingt …
- OLG Karlsruhe, 19.11.2024 - 17 U 127/22
Online-Banking: Erstattung ohne Autorisierung abgebuchter Beträge bei Weitergabe …
- OLG Frankfurt, 03.07.2025 - 23 U 94/24
Grob fahrlässiges Handeln des Bankkunden bei Freigabe von Überweisungsaufträgen …
- LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Gesetzliche Unfallversicherung
- OLG Köln, 09.09.2024 - 12 U 47/24
Haftung einer Bank im Zusammenhang mit einem Phishing-Angriff; Haftungsausschluss …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".