Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- bundesgerichtshof.de
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Anforderungen an Angaben in einem Verkaufsprospekt für einen Schiffsfonds; Anforderungen an Begründung einer Rechtsbeschwerde in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 2 Abs 1 S 1 KapMuG vom 08.10.2023, § 20 Abs 1 S 1 KapMuG vom 08.10.2023
Anforderungen an Angaben in einem Verkaufsprospekt für einen Schiffsfonds; Anforderungen an Begründung einer Rechtsbeschwerde in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - Betriebs-Berater
KapMuG - Begründungsanforderungen Rechtsbeschwerde und Bestimmtheit des Feststellungsziel
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an Angaben in einem Verkaufsprospekt für einen Schiffsfonds; Anforderungen an Begründung einer Rechtsbeschwerde in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 505
- MDR 2025, 338
- WM 2025, 165
- BB 2025, 659
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 26.07.2022 - XI ZB 23/20
Verfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Auswirkung eines …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Denn sie sind - was bereits ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZB 23/20, WM 2022, 2137 Rn. 51) - Gründungskommanditistinnen der Fondsgesellschaft beziehungsweise - im Fall der Musterbeklagten zu 1 - einer solchen gleichzustellen (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2022 - XI ZB 16/20, juris Rn. 22).Neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 VermAnlG ist eine Haftung der Musterbeklagten zu 1 und 2 unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung des unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2022, aaO Rn. 52 und Senatsbeschluss vom 11. Juli 2023 - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 45 ff.).
Hierbei sind solche Angaben wesentlich, die ein Anleger "eher als nicht" bei seiner Anlegerentscheidung berücksichtigen würde (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZB 23/20, WM 2022, 2137 Rn. 57).
Rn. 48 bb) Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Oberlandesgericht zu Recht angenommen, dass der Prospekt, den der Senat selbst auslegen kann (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZB 23/20, WM 2022, 2137 Rn. 58), die geltend gemachten Fehler nicht aufweist.
Dieser Wert setzt sich aus den vom Landgericht gemäß § 8 Abs. 4 KapMuG aF mitgeteilten Einzelwerten zusammen, an welche der Senat gebunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2023 - XI ZB 23/20, juris Rn. 2).
- BGH, 15.03.2022 - XI ZB 16/20
Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglicher …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Denn sie sind - was bereits ausreicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZB 23/20, WM 2022, 2137 Rn. 51) - Gründungskommanditistinnen der Fondsgesellschaft beziehungsweise - im Fall der Musterbeklagten zu 1 - einer solchen gleichzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2022 - XI ZB 16/20, juris Rn. 22).Rn. 92 Gegenstandslos wird der dem Musterentscheid zugrunde liegende Vorlagebeschluss hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 27, vom 15. März 2022 - XI ZB 16/20, juris Rn. 30 …und vom 14. November 2023 - XI ZB 2/21, WM 2024, 393 Rn. 79).
- BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Zwar ist ein auf die Feststellung eines Prospektfehlers gerichtetes Feststellungsziel nur dann hinreichend bestimmt formuliert, wenn es die beanstandete Aussage oder Auslassung der Kapitalmarktinformation selbst wiedergibt (Senatsbeschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 65).
- BGH, 11.07.2023 - XI ZB 20/21
Kapitalanlagerecht: Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung neben der …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 VermAnlG ist eine Haftung der Musterbeklagten zu 1 und 2 unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung des unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2022, aaO Rn. 52 und Senatsbeschluss vom 11. Juli 2023 - XI ZB 20/21, BGHZ 237, 346 Rn. 45 ff.). - BGH, 14.11.2023 - XI ZB 2/21
Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Rn. 92 Gegenstandslos wird der dem Musterentscheid zugrunde liegende Vorlagebeschluss hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (…Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 27…, vom 15. März 2022 - XI ZB 16/20, juris Rn. 30 und vom 14. November 2023 - XI ZB 2/21, WM 2024, 393 Rn. 79). - BGH, 12.10.2021 - XI ZB 26/19
Hat das Oberlandesgericht in einem Musterverfahren nach dem …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Rn. 92 Gegenstandslos wird der dem Musterentscheid zugrunde liegende Vorlagebeschluss hinsichtlich eines Feststellungsziels, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist (Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 27…, vom 15. März 2022 - XI ZB 16/20, juris Rn. 30 …und vom 14. November 2023 - XI ZB 2/21, WM 2024, 393 Rn. 79). - BGH, 18.05.2021 - XI ZB 19/18
Musterklage über die Richtigkeit eines aufgestellten Prospekts zu den unter dem …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Denn nur insoweit besteht überhaupt eine Pflicht zur Aufklärung (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2021 - XI ZB 19/18, WM 2021, 1426 Rn. 60 mwN). - BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19
Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und die mit …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 …und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 65), und damit hier der 5. Juli 2012. - BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19
Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Prospekt aufgestellt wurde (…Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 Rn. 65 und vom 14. Juni 2022 - XI ZB 33/19, WM 2022, 1633 Rn. 65), und damit hier der 5. Juli 2012. - BGH, 09.04.2024 - XI ZB 28/20
Kapitalanlegermusterverfahren: notwendige Angaben in Prospekt über Beteiligung an …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - XI ZB 26/20
Abzustellen ist auf die Kenntnisse und Erfahrungen eines durchschnittlichen Anlegers, der als Adressat des Prospekts in Betracht kommt und der den Prospekt sorgfältig und eingehend liest (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 9. April 2024 - XI ZB 28/20, WM 2024, 1068 Rn. 48 mwN).
- BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren
Davon kann abgesehen werden, wenn sich aus dem Feststellungsziel ergibt, auf welche Prospektstellen es sich bezieht ( BGH, Beschl. v. 12. November 2024, XI ZB 26/20 , WM 2025, 165 Rn. 65 ;… Beschl. v. 30. März 2021, XI ZB 3/18 , WM 2021, 1221 Rn. 38 f.).(1) Auch im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2015 wird im Lebenssachverhalt an keiner Stelle eine konkrete Angabe im Geschäftsbericht, die beanstandet werde, bezeichnet (vgl. BGH WM 2025, 165 Rn. 65 ).
- BGH, 19.05.2026 - XI ZB 12/22 Denn nur insoweit besteht überhaupt eine Pflicht zur Aufklärung (…Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2021 - XI ZB 19/18, WM 2021, 1426 Rn. 60 mwN und vom 12. November 2024 - XI ZB 26/20, WM 2025, 165 Rn. 76).
- BGH, 09.06.2026 - XI ZB 7/24 Das Feststellungsziel muss die beanstandete Aussage oder Auslassung der Kapitalmarktinformation selbst wiedergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2024 - XI ZB 26/20, WM 2025, 165 Rn. 65 mwN).
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