Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,236
BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,236)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1994 - I ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,236)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - I ZR 30/92 (https://dejure.org/1994,236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Parallelverfahren II

§ 1 ff UWG, § 256 ZPO, negative Feststellungsklage im Abmahnstreit wird grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn die gegenläufige Unterlassungsklage an einem anderen (gem. § 24 UWG zuständigen) Gericht erhoben wird (kein Rechtsmißbrauch, § 242 BGB)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 256
    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage in einem anderen Gerichtsstand

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; ZPO § 256
    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage in einem anderen Gerichtsstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Erhebung einer nachträglichen Leistungsklage vor einem anderen Gericht - Parallelverfahren II

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3107
  • NJW 1994, 3108
  • NJW-RR 1995, 183 (Ls.)
  • MDR 1995, 492
  • GRUR 1994, 846
  • DB 1994, 2393
  • WRP 1994, 810
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Ist aber eine negative Feststellungsklage rechtshängig und klagt der Beklagte dieser Klage seinerseits auf Leistung, so sperrt die negative Feststellungsklage die Leistungsklage nicht, weil das Rechtsschutzziel der Leistungsklage über den Streitgegenstand der Feststellungsklage hinausgeht; vielmehr entfällt wegen des Vorrangs der Leistungsklage regelmäßig das Feststellungsinteresse, wenn die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, was hier der Fall ist, weil die Klägerin den Verzicht auf die Klagerücknahme erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2013, VII ZR 52/12, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 21.12.2005, X ZR 17/03 - Detektionseinrichtung I , Rn. 12 bei juris; Urteil vom 07.07.1994, I ZR 30/92 - Parallelverfahren II , Rn. 22 bei juris; Urteil vom 22.01.1987, I ZR 230/85 - Parallelverfahren , Rn. 10 bei juris; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 256 Rn. 37; Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 256 Rn. 16).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Ihr fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn das Rechtsschutzziel der Leistungsklage, das auf Erlangung eines vollstreckungsfähigen Unterlassungstitels gerichtet ist, konnte in dem von der Beklagten angestrengten Feststellungsverfahren nicht erreicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92, GRUR 1994, 846, 848 = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II).

    Der durch die Abmahnung gewarnte Schuldner hätte es andernfalls in der Hand, durch sofortige Erhebung der Feststellungsklage den ihm genehmen Gerichtsstand festzulegen (BGH, GRUR 1994, 846, 848 = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Die Leistungsklage lässt, soweit sich die Streitgegenstände decken (BGH aaO WM 1990, 695), die Sachurteilsvoraussetzung des Feststellungsinteresses (§ 256 ZPO) grundsätzlich entfallen, sobald die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. BGHZ 91, 37, 41; BGHZ 99, 340, 341 f. - Parallelverfahren I; BGH, Urt. v. 20.06.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 44 - REHAB; v. 13.05.1987 - I ZR 75/85, GRUR 1987, 938 - Videorechte; BGH aaO WM 1990, 695; Urt. v. 07.07.1994 - I ZR 30/92, GRUR 1994, 846, 847 - Parallelverfahren II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht