Rechtsprechung
BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
Werbung für Klingeltöne
UWG § 4 Nr. 2
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Werbung für Klingeltöne
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Eine Werbung für Handy-Klingeltöne ohne die höheren Handy-Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen
- IWW
- JurPC
UWG § 4 Nr. 2
Werbung für Klingeltöne - aufrecht.de
Wettbewerbswidrigkeit von Klingelton-Werbung
- Wolters Kluwer
Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags in Hinblick auf die Verwendung des Begriffs "Jugendzeitschrift"; Unlauterbarkeit von Werbung für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern ...
- kanzlei.biz
Werbung für Handy-Klingeltöne
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Klingelton-Werbung in Jugendzeitschrift ist wettbewerbswidrig
- info-it-recht.de
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 2
"Werbung für Klingeltöne"; Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit Minderjähriger - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 2
"Werbung für Klingeltöne"; Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit Minderjähriger - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbung für Klingeltöne
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klingeltöne: Ausnutzen geschäftl. unerfahrener Minderjähriger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
"Werbung für Klingeltöne"
Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen. § 4 Nr. 2 UWG
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Werbung für Handy-Klingeltöne ohne ausreichende Hinweise auf höhere Kosten nutzt die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger aus
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
- verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)
Intransparente Klingeltonwerbung in Jugendzeitschrift wettbewerbswidrig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH engt Spielraum bei Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften ein
- heise.de (Pressebericht, 06.04.2006)
Bundesgerichtshof verbietet Klingelton-Reklame in Jugendmagazinen
- heise.de (Pressebericht, 07.04.2006)
Jamba zeigt sich vom Klingelton-Urteil unbeeindruckt
- heise.de (Pressebericht, 06.04.2006)
Verbot der Klingelton-Reklame in Jugendmagazinen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Klingeltonwerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig
- streifler.de (Kurzinformation)
Werbung für Handy-Klingeltöne wettbewerbswidrig
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Klingelton-Werbung in Jugendzeitschrift ist wettbewerbswidrig -
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften ohne detaillierte Kostenangabe unzulässig
- beck.de (Kurzinformation)
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften
- beck.de (Leitsatz)
Unlautere Werbung für Handyklingeltöne - "BRAVO Girl"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.05.2002 - 312 O 845/01 ./
- OLG Hamburg, 10.04.2003 - 5 U 97/02
- BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2479
- MDR 2007, 98
- GRUR 2006, 776
- MMR 2006, 542
- K&R 2006, 337
- ZUM 2006, 633
- afp 2006, 359
- WRP 2006, 885
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten …
Nach dem beworbenen Produkt und der gesamten Art und Weise der Ansprache ist davon auszugehen, dass in erster Linie Minderjährige und darunter gerade auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezielt angesprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 20 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne, zu § 4 Nr. 2 UWG;… Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 12 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, zu § 4 Nr. 2 UWG und § 1 UWG aF).Ob eine Werbung eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Produkten enthält, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Konsumentengruppe, mithin eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kindes zu beurteilen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05, GRUR 2008, 183 Rn. 15 = WRP 2008, 214 - Tony Taler; GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne;… GRUR 2009, 71 Rn. 14 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, mwN;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8).
- BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13
Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung
Zu den nach dieser Vorschrift besonders schutzbedürftigen Verbrauchergruppen gehören auch Kinder und Jugendliche (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 20 ff. = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne;… Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 16 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).Wendet sich der Werbende gezielt an eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wie beispielsweise Kinder und Jugendliche, so muss er sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 UWG an einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Angehörigen dieser Gruppe orientieren (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG; BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne;… GRUR 2009, 71 Rn. 17 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).
Die konkrete Handlung muss vielmehr geeignet sein, die Unerfahrenheit auszunutzen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Rn. 21 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 22 - Werbung für Klingeltöne).
Maßgeblich ist, ob sich der Umstand, dass Minderjährige typischerweise noch nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, Waren oder Dienstleistungsangebote kritisch zu beurteilen, auf die Entscheidung für ein unterbreitetes Angebot auswirken kann (BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 22 - Werbung für Klingeltöne;… GRUR 2014, 682 Rn. 25 - Nordjob-Messe).
Den Kindern und Jugendlichen muss deutlich werden, welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen (vgl. BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 24 - Werbung für Klingeltönen;… GRUR 2009, 71 Rn. 18 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).
- BGH, 22.01.2014 - I ZR 218/12
Wettbewerbsverstoß einer gesetzlichen Krankenkasse: Erhebung persönlicher Daten …
Damit verschiebt sich der an die Bewertung einer Wettbewerbshandlung anzulegende Maßstab zu Lasten des Unternehmers (BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 19 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne, mwN).Wendet sich der Werbende gezielt an eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wie beispielsweise Kinder und Jugendliche, so muss er sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 UWG an einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Angehörigen dieser Gruppe orientieren (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 252 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne;… Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 17 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).
Solche Werbung ist nicht stets auch am Maßstab des § 4 Nr. 2 UWG zu messen (vgl. BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 20 - Werbung für Klingeltöne).
Die konkrete Handlung muss vielmehr geeignet sein, die Unerfahrenheit auszunutzen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Rn. 21 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 22 - Werbung für Klingeltöne).
Maßgeblich ist, ob sich der Umstand, dass Minderjährige typischerweise noch nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, Waren oder Dienstleistungsangebote kritisch zu beurteilen, auf die Entscheidung für ein unterbreitetes Angebot auswirken kann (BGH, GRUR 2006, 776 Rn. 22 - Werbung für Klingeltöne).
- BGH, 12.12.2013 - I ZR 192/12
Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz
Da § 4 Nr. 2 UWG nicht erfordert, dass eine geschäftliche Handlung nur auf schutzbedürftige Verbraucher abzielt oder sich nur ihnen gegenüber auswirken kann, reicht es dort aus, dass sich eine Werbung jedenfalls auch gezielt an Kinder und Jugendliche wendet (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 20 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne;… Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 12 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel). - BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09
Kreditkartenübersendung
Die Vorschrift stellt - abweichend vom Leitbild des erwachsenen Durchschnittsverbrauchers, das den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Allgemeinen zugrunde liegt - auf besonders schutzbedürftige Verbraucherkreise ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 19 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 160/05
Sammelaktion für Schoko-Riegel
Dabei entsprach die Rechtslage nach § 1 UWG a.F. jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007, dem Ende der Frist für das Inkrafttreten der mitgliedstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nach Art. 19 der Richtlinie 2005/29/EG, derjenigen gemäß § 4 Nr. 2 UWG (…vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161, 162 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; Urt. v. 6.4.2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Tz. 17 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne).Anders als in dem der Senatsentscheidung "Werbung für Klingeltöne" (BGH GRUR 2006, 776 Tz. 24) zugrunde liegenden Fall wird Kindern und Jugendlichen unter den hier gegebenen Umständen ausreichend klar, welche finanziellen Belastungen sie tragen müssen, um in den Genuss eines amazon.de-Gutscheins zu gelangen.
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05
Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer
Die Vorschrift stellt - abweichend vom Leitbild des erwachsenen Durchschnittsverbrauchers, das der Gesetzgeber bei der UWG-Reform in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung zugrunde gelegt hat - auf besonders schutzbedürftige Verbraucherkreise ab (BGH, Urt. v. 6.4.2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Tz 19 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne). - OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12
Gewinnspielwerbung gegenüber Kinderin
Nicht zuletzt hat es auch der Bundesgerichtshof bisher in den Entscheidungen, in denen es um die Frage ging, ob strengere Maßstäbe an eine Werbung anzulegen sind, stets genügen lassen, wenn Kinder und Jugendliche auch zu den Adressaten gehörten (BGH GRUR 2006, 776, 777 - Werbung für Klingeltöne; BGH GRUR 2009, 71, 72 - Sammelaktion für Schoko-Riegel).(1) Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Erkenntnis, dass Minderjährige häufig nicht in der Lage sind, Warenangebote ausreichend kritisch zu beurteilen, und dass sie aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung den Risiken und Verlockungen der Werbung eher unterliegen als Erwachsene (BGH GRUR 2006, 776, 777 - Werbung für Klingeltöne).
- OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
Konzertveranstaltungen, Staatlich geförderte Konzerttätigkeit - …
(1) Der im Antrag enthaltene Begriff des "angestellten Musikers" ist hinreichend bestimmt, weil er sich unter Zuhilfenahme der Klagegründe in der Weise abgrenzbar dahingehend auslegen lässt (vgl. GRUR 2006, 776 Rn. 16 - Werbung für Klingeltöne), dass "Angestellte" im Sinne des Antrags solche Musiker sind, die in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis mit der Beklagten zu 1. oder der Beklagten zu 2. stehen, nicht hingegen solche, die nur für einzelne Auftritte hinzugebucht werden. - LG Berlin, 04.08.2015 - 15 O 56/15
Notarielle Unterlassungserklärung - Wettbewerbsverstoß: Rechtsschutzbedürfnis für …
Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG nicht nur Handlungen, die mit der erfolgten Verletzungshandlung identisch sind, sondern auch alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (BGH, Urteil vom 6. April 2006, I ZR 125/03, juris, Rn. 28 - Werbung für Klingeltöne; BGH, Urteil vom 9. September 2004, I ZR 93/02, juris - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, Urteil vom 9. November 1995, I ZR 212/93, GRUR 1995, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I). - OLG Frankfurt, 19.09.2019 - 6 U 156/18
Unlautere Erbringung von über eine zulässige Nebentätigkeit hinausgehenden …
- LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung