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   BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04   

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https://dejure.org/2007,269
BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04 (https://dejure.org/2007,269)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - I ZR 77/04 (https://dejure.org/2007,269)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - I ZR 77/04 (https://dejure.org/2007,269)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • lexetius.com

    AIDOL

    MarkenG § 24 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    AIDOL - In der Verwendung einer kennzeichenrechtlich geschützten Bezeichnungin einem Metatag im HTML-Code einer Internetseite oder auch in Form einer "Weiß-auf-Weiß-Schrift" kann eine kennzeichenmäßige Benutzung liegen (imAnschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls = MIR 2006, Dok. 196).

  • markenmagazin:recht

    AIDOL

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Aidol, fremde Marke als Metatag

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Markenzeichen in Meta-Tags - AIDOL

  • Telemedicus

    Markenzeichen in Meta-Tags - AIDOL

  • webshoprecht.de

    Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht - AIDOL

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwendung fremder Marken im HTML-Code als Metatag oder Weiß-auf-Weiß-Schrift unzulässig

  • IWW
  • JurPC

    MarkenG § 24 Abs. 1
    AIDOL

  • aufrecht.de

    Weiße Schrift auf weißem Grund kann Markenverletzung begründen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer fremden Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weißauf-Weiß-Schrift" durch einen Händler zu Werbezwecken; Erschöpfung der Rechte aus der Marke; Verwendung der Bezeichnung "AIDOL" auf nicht in Zusammenhang mit einem konkreten Angebot von ...

  • kanzlei.biz

    Verwendung einer Marke in Form von "Weiß-auf-Weiß-Schrift" ist unzulässig

  • online-und-recht.de

    Marke als Meta-Tag und Hidden Content

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Marke als Meta-Tag und Hidden Content

  • info-it-recht.de

    Zur Frage ob Weiße Schrift auf weißem Grund eine Markenverletzung begründet

  • Judicialis

    MarkenG § 24 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24 Abs. 1
    "AIDOL"; Berufung auf die Erschöpfung der Rechte aus einer fremden Marke

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 Abs. 1
    "AIDOL"; Berufung auf die Erschöpfung der Rechte aus einer fremden Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AIDOL

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwendung einer fremden Marke als Metatag im HTML-Code

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwendung einer fremden Marke zu Werbezwecken als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH bestätigt Markenrechtsverletzung durch Meta-Tag auf Internetseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Meta-Tags + Hidden Content sind Markenverletzung

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Fremde Marke mit weißer Schrift auf weißem Hintergrund im Internet

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Markenrechtsverletzung durch Meta-Tag auf Internetseite

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fremde Marken in Metatags unzulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    "AIDOL"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meta-Tags + Hidden Content sind Markenverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.8.2007)

    Ganz in Weiß - Marken in Metatags

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 14 Abs. 2, und 5, 24 Abs. 1 MarkenG
    Fremde Marken dürfen als Metatag oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift nur dann verwendet werden, wenn auf der Website auch die Originalprodukte verkauft werden

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    MarkenG § 24 Abs. 1, 2, § 14 Abs. 2, 5
    Zur Erschöpfung einer fremden Marke durch Verwendung zu Werbezwecken als Metatag im HTML-Code oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift ("AIDOL")

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1262
  • ZIP 2006, 2184
  • MDR 2007, 1273
  • GRUR 2007, 784
  • MMR 2007, 648
  • MIR 2007, Dok. 287
  • K&R 2007, 474
  • WRP 2007, 1095
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Die Erschöpfung tritt vorbehaltlich des § 24 Abs. 2 MarkenG hinsichtlich aller Handlungen ein, die nach § 14 Abs. 3 und 4 MarkenG eine Verletzung der Marke darstellen können (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 20 = WRP 2007, 1095 - AIDOL, mwN).

    Sie erfasst insbesondere das in § 14 Abs. 3 Nr. 5 MarkenG genannte Ankündigungsrecht, weshalb Waren, die mit einer Marke gekennzeichnet sind, bei ihrem Weitervertrieb durch Dritte grundsätzlich unter ihrer Marke beworben werden können (vgl. zu Art. 7 RL 89/104/EWG EuGH, GRUR 2010, 841 Rn. 77 - Portakabin/Primakabin, mwN; BGH, GRUR 2007, 784 Rn. 20 - AIDOL, mwN).

    Daran fehlt es, wenn die Werbung entweder nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt oder sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht (BGH, GRUR 2007, 784 Rn. 21 - AIDOL, mwN).

    Daran fehlt es, wenn die Werbung entweder nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt oder sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht (BGH, GRUR 2007, 784 Rn. 21 - AIDOL, mwN).

    Soweit der Bundesgerichtshof bisher einen Warenbezug verneint hat, wenn die Werbung sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht (vgl. BGH, GRUR 2007, 784 Rn. 21 - AIDOL, mwN), stand allerdings nicht der - im Streitfall gegebene - gleichzeitige Vertrieb von Konkurrenzprodukten neben Originalprodukten in Rede.

  • BGH, 25.07.2019 - I ZR 29/18

    Zur markenrechtlichen Haftung für auch auf Produkte von Drittanbietern verlinkte

    Soweit der Bundesgerichtshof bisher einen Warenbezug verneint hat, wenn die Werbung sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 21 = WRP 2007, 1095 - AIDOL, mwN), stand allerdings nicht der - im Streitfall gegebene - gleichzeitige Vertrieb von Konkurrenzprodukten neben Originalprodukten in Rede.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu einer Internetseite des Verwenders zu führen (BGHZ 168, 28 Tz. 17 - Impuls; BGH, Urt. v. 8.2.2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Tz. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; zur Abgrenzung von Ergebnissen der Trefferliste zu einer als solche gekennzeichneten Anzeige, die das geschützte Markenwort nicht enthält BGH, Urt. v. 22.1.2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Tz. 16 ff. = WRP 2009, 435 - Beta Layout [zur geschäftlichen Bezeichnung]; Beschl. v. 22.1.2009 - I ZR 125/07, GRUR 2009, 498 Tz. 12 ff. = WRP 2009, 451 - Bananabay [zur Marke]).

    Dem steht - wie der Senat inzwischen entschieden hat - nicht entgegen, dass die Verwendung des Suchworts als Metatag im Quelltext der Internetseite oder in "Weißauf-Weiß-Schrift" für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar ist (zum Metatag BGHZ 168, 28 Tz. 17 - Impuls; zur "Weißauf-Weiß-Schrift" BGH GRUR 2007, 784 Tz. 18 - AIDOL).

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