Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2846
KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91 (https://dejure.org/1991,2846)
KG, Entscheidung vom 15.08.1991 - 25 W 4373/91 (https://dejure.org/1991,2846)
KG, Entscheidung vom 15. August 1991 - 25 W 4373/91 (https://dejure.org/1991,2846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur Nennung von Endpreisen; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen bei dem Gericht nicht zugelassenen Anwalt; Befreiung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 576
  • MDR 1991, 1151
  • MDR 1991, 1194
  • GRUR 1991, 944
  • WRP 1992, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Mißbrauchsfälle im Sinne von § 13 Abs. 5 UWG sind demgegenüber, wie sich bereits dem Gesetzestext entnehmen läßt, dadurch gekennzeichnet, daß abweichend von dieser Situation es dem jeweiligen Antragsteller oder Kläger nicht in erster Linie um die Durchsetzung seines Unterlassungsbegehrens, sondern um die Verfolgung anderer, wettbewerbsfremder Ziele geht, beispielsweise darum, den in Anspruch Genommenen mit den Kosten der Rechtsverfolgung zu belasten, oder, um ein weiteres aus der Sicht des Senates einschlägiges Beispiel hinzuzufügen, um durch das Vorgehen hauptsächlich Einkünfte zu erwirtschaften (vgl. im Hinblick auf das zweite Beispiel auch BGH GRUR 1990, 282 = WRP 1990, 255 "Wettbewerbsverein IV"; BGH GRUR 1988, 918 = WRP 1988, 662 "Wettbewerbsverein III" sowie Senatsurteil WRP 1989, 238 = MD 1989, 146).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Denn die Prüfung des Vorliegens des erforderlichen Rechtsschutz Interesses ist ihn durch die vorgenannte Norm nicht entzogen, weil bei dogmatischer Betrachtung das Rechtsschutzinteresse von der Frage der örtlichen Zuständigkeit zu trennen ist (ebenso Jakobs, Anm. zur vorbezeichneten Entscheidung des BGH, GRUR 1988, 786, 787) und es im Bereich des Wettbewerbsrechtes grundsätzlich durch die Nichtbefriedigung des infolge der Wettbewerbsverletzung entstandenen Unterlassungsanspruchs entsteht (BGH GRUR 1980, 241, 242 "Rechtsschutzbedürfnis").
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus …

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Mißbrauchsfälle im Sinne von § 13 Abs. 5 UWG sind demgegenüber, wie sich bereits dem Gesetzestext entnehmen läßt, dadurch gekennzeichnet, daß abweichend von dieser Situation es dem jeweiligen Antragsteller oder Kläger nicht in erster Linie um die Durchsetzung seines Unterlassungsbegehrens, sondern um die Verfolgung anderer, wettbewerbsfremder Ziele geht, beispielsweise darum, den in Anspruch Genommenen mit den Kosten der Rechtsverfolgung zu belasten, oder, um ein weiteres aus der Sicht des Senates einschlägiges Beispiel hinzuzufügen, um durch das Vorgehen hauptsächlich Einkünfte zu erwirtschaften (vgl. im Hinblick auf das zweite Beispiel auch BGH GRUR 1990, 282 = WRP 1990, 255 "Wettbewerbsverein IV"; BGH GRUR 1988, 918 = WRP 1988, 662 "Wettbewerbsverein III" sowie Senatsurteil WRP 1989, 238 = MD 1989, 146).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 27/87

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Die von dem Oberlandesgericht im Hinblick auf diesen Aspekt zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof jedoch ausschließlich mit der Begründung, das ihm § 549 Abs. 2 ZPO versage, die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen, zurückgewiesen (BGH GRUR 1988, 785, 786 "Örtliche Zuständigkeit").
  • OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80

    Anwaltszwang bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer beim Landgericht …

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg …
  • OLG Hamm, 19.04.1982 - 6 UF 184/82
    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg …
  • OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1795/84

    Fehlende Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung wegen …

    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg …
  • OLG Frankfurt, 01.11.1982 - 17 W 51/82
    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg …
  • KG, 09.06.1988 - 25 U 365/88
    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Damit ist für einen in dieser Zeitschrift begangenen Wettbewerbsverstoß nach der einheitlichen, wenn auch keinesweges unumstrittenen Auffassung der beiden bei dem Kammergerichts mit Wettbewerbsstreitigkeiten aus dem Immobilienbereich befaßten Senate die örtliche Zuständigkeit - auch - der Berliner Gerichte zu bejahen (vgl. KG, 5. Zivilsenat, WRP 1982, 95, 96; beschließender Senat GRUR 1989, 134 = MD 1989, 30, "Rheinzeitung" mit umfangreicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • OLG Hamm, 17.04.1986 - 4 U 35/86
    Auszug aus KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
    Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamm (GRUR 1987, 569, 570 "Gerichtsstandsmißbrauch") die Meinung vertreten, daß dann, wenn beide Parteien nicht im Gerichtsbezirke ansässig seien und sich ihre gewerblichen Interessen in diesem Gebiet, sei es auch nur infolge der Werbung, nicht berührten, das - allgemeine - Rechtsschutz Interesse an der gerichtlichen Inanspruchnahme des Verletzers gerade am gewählten Ort zu verneinen sei.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 9 W 80/82
  • OLG Hamm, 18.05.1978 - 5 W 21/78
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Das ihm zustehende Ermessen (vgl. KG GRUR 1991, 944) übt der Senat dahingehend aus, dass es vor der Entscheidung keiner mündlichen Verhandlung bedarf: Denn die Sache ist jedenfalls in Bezug auf den die Zurückweisung schon allein tragenden Aspekt einer mangelnden zeitlichen Dringlichkeit ausgeschrieben.
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Jede auf den Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs wegen Ausnutzung eines bestehenden "Rechtsprechungsgefälles" gestützte Beschränkung der zur Entscheidung zuständigen Gerichte, die weiter geht als die aus den jeweils anwendbaren allgemeinen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit, bedeutet nicht nur eine Verweigerung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), sondern zugleich auch eine Missachtung des Gleichheitsgebots (KG WRP 1992, 34, 36;… Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, § 14 Rdn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Der Gläubiger soll nicht in die Lage versetzt werden, sich Verfügungen auf Vorrat zu beschaffen; Verzögerungen gehen daher regelmäßig zu seinen Lasten (vgl. OLG Hamm, GRUR 1991, 944).
  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Dem gegenüber schließt sich der erkennende Senat der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 78 Abs. 5 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 124. KG, GRUR 1991, 944, 945. OLG Köln, NJW-RR 1988, 254, 255. OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697 und OLGR 1998, 130.
  • OLG Dresden, 10.02.1997 - 14 W 1118/96

    Anwaltszwang im Verfahren über die Beschwerde gegen einen ohne mündliche …

    Die mittlerweile wohl herrschende Meinung geht davon aus, daß für das Beschwerdeverfahren gegen einen ablehnenden Beschluß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kein Anwaltszwang besteht (OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG-Report 4/96, 44; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; JurBüro 1988, 130; OLG Hamburg WRP 1981, 588; OLG Stuttgart WRP 1982, 669; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1257; GRUR 1987, 574; KG OLGZ 1982, 91; NJW-RR 1992, 576 = WRP 1992, 34; OLG Köln NJW-RR 1988, 254 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1470 ; OLG München BauR 1995, 875 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Aufl., § 922 Rdn. 24;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 922 Rdn. 8;… Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl., § 920 Rdn. 10;… Thomas/Putzo, ZPO , 19. Auf 1., § 922 Rdn. 6;… Zimmermann, ZPO , 4. Auf 1., § 924 Rdn. 2; a.A.: OLG Frankfurt NJW 1981, 2203; MDR 1983, 233; Rpfleger 1995, 468; OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358; Bergerfurth, NJW 1981, 353 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Auf 1., § 78 Rdn. 15, § 922 Rdn. 13;… MünchKomm-Heinze, ZPO , § 922 Rdn. 8; vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH VersR 1983, 247; NJW 1984, 2413 ; OLG Hamm NJW 1982, 1711; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 516; OLG Koblenz WRP 1985, 292).

    Mit der besonderen Dringlichkeit wird allgemein die Freistellung des Gesuchs auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung vom Anwaltszwang gemäß § 920 Abs. 3, §§ 936, 78 Abs. 3 ZPO begründet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358; KG NJW-RR 1992, 576 ).

    Das besondere und schutzwürdige Interesse des Antragstellers, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, weil eilbedürftig, die Zwangsvollstreckung oder einen Individualanspruch zu sichern, ein streitiges Rechtsverhältnis einstweilen zu regeln oder dringende Ansprüche vorläufig zu befriedigen, besteht jedoch im Falle der Ablehnung des Arrestgesuchs bzw. des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch ablehnenden Beschluß fort (vgl. OLG Köln NJW-RR 1988, 254, 255; KG NJW-RR 1992, 576 = WRP 1992, 34; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1470, 1471; OLG Hamm, OLG-Report 4/96, 44, 45;… Thümmel in: Wieczorek/Schütze, ZPO , 5. Bd., 3. Auf 1., § 920 Rdn. 10).

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07

    Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht

    Aus diesem Grund wird in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil die Ansicht vertreten, die Befreiung vom Anwaltszwang nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 78 Abs. 5 ZPO finde auch für die Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht im Beschlussverfahren Anwendung (so etwa: OLG München, BauR 1995, 875; OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697; KG, NJW-RR 1992, 576; OLG Köln, NJW-RR 1988, 254; OLG Frankfurt a.M. (6. ZS), NJW-RR 1987, 1257; OLG Düsseldorf (5. ZS), FamRZ 1987, 611;… Zöller/Vollkommer, 26. Aufl., § 922 ZPO Rn.13; sämtlich mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 11.07.2023 - 5 W 69/23

    Beschwerde gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden …

    a) Eine Ansicht meint allerdings unter Hinweis auf §§ 936, 920 Abs. 3 in Verbindung mit § 78 Abs. 3 ZPO sowie § 922 Abs. 1 und 3 ZPO, das zulässigerweise ohne anwaltliche Beteiligung abzuschließende erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nicht Anwaltsprozess im Sinne von §§ 78 Abs. 1, 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (vgl. etwa OLG Celle…, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 13 W 135/08 -, Rn. 7, juris; OLG München…, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 28 W 1948/95 -, Rn. 2, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 6 W 23/93 -, Rn. 3, juris; Kammergericht - ZS 25 -, Beschluss vom 15. August 1991 - 25 W 4373/91 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 20.06.2000 - X ZB 11/00

    Postulationsfähigkeit bei sofortiger Beschwerde

    Unbeschadet der Frage, ob insoweit ihrem grundsätzlichen Ansatz gefolgt werden kann, beruht die Annahme, daß es bei der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Erlaß einer mündlichen Verhandlung einer solchen Vertretung nicht bedürfe (so etwa KG NJW-RR 1992, 576; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1470;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., § 55 Rdn. 7;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 282 jeweils m.w.N.), auf den Besonderheiten des Verfügungsverfahrens.
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter …

    Bei einer solchen war bereits zu § 207 Abs. 1 ZPO a. F. anerkannt, dass bei der Auslandszustellung zur Wahrung der Vollziehungsfrist der Eingang des Gesuchs um Auslandszustellung innerhalb der Frist bei Gericht und eine "demnächst" bewirkte Zustellung ausreicht (OLG Hamm, GRUR 1991, 944; KG NJWE-WettbR 1999, 162 f.; OLG Köln, GRUR 1999, 66, 67;… Harte/Henning-Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 524 m. zahlr. Nachw. in Fn. 1188).
  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07

    DVD Codec VIII

    Jede auf den Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs wegen Ausnutzung eines bestehenden "Rechtsprechungsgefälles" gestützte Beschränkung der zur Entscheidung zuständigen Gerichte, die weiter geht als die aus den jeweils anwendbaren allgemeinen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit, bedeutet nicht nur eine Verweigerung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), sondern zugleich auch eine Missachtung des Gleichheitsgebots (KG WRP 1992, 34, 36;… Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, § 14 Rdn. 19).
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches; …

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 90/07

    DVD-Codec VI

  • OLG München, 12.07.1995 - 28 W 1948/95

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von …

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 89/07

    DVD-Codec V

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 91/07

    DVD Codec VII

  • KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07

    Pflicht des Gerichts zur Verweisung eines Rechtsstreits bei unzuständigem …

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 117/07

    DVD-Codec IX

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 88/07

    DVD Codec IV

  • KG, 21.07.1994 - 12 W 1789/94

    Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde nur durch einen postulationsfähigen …

  • OLG Bremen, 10.11.1993 - 2 W 104/93

    Örtliche Zuständigkeit für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht