Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.11.1995 - 6 U 57/95 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Abmahngebühren - eigene Rechtsabteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 748
- WRP 1996, 591
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03
Selbstauftrag
Die Feststellung, daß die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung des Rechtsverstoßes nicht als notwendig anzusehen ist und deshalb auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn i.S. des § 683 BGB, hier des abgemahnten Verletzers, entspricht, steht zwar nicht von vornherein der Beurteilung entgegen, ob die entstandenen Kosten ein aus der Verletzungshandlung herrührender adäquater Schaden sind (OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 552;… a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 41 Rdn. 82 m.w.N.). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05
Clone-CD
Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gehört nicht zu den originären Aufgaben eines solchen Unternehmens (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).Da die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht zu den originären Aufgaben der Beklagten gehört, waren die Beklagten nicht gehalten, die Mitarbeiter ihrer Rechtsabteilungen mit den im Hinblick auf die Vielzahl der Rechtsverstöße besonders zeitaufwändigen Abmahnungen zu betrauen, nur um den Verletzern die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu ersparen (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).
- BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06
Abmahnkostenersatz
Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, die Mitbewerber begehen, nicht zu den originären Aufgaben eines solchen Unternehmens gehört (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593).
- OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10
Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß: …
In gleicher Weise steht es einem Unternehmen, das seine Rechtsabteilung mit der Überprüfung der Zulässigkeit der Wettbewerbshandlungen eines Mitbewerbers betraut hat, grundsätzlich frei, die bei festgestellten Wettbewerbsverstößen vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gem. § 12 Abs. 1 UWG regelmäßig gebotene Abmahnung entweder selbst oder durch beauftragte Rechtsanwälte aussprechen zu lassen (…BGH, GRUR 2008, 928 Rdn. 14 - Abmahnkostenersatz;… BGH, GRUR 2010, 1038, Rn. 24 - Geschäftsgebühr für Abschlussschreiben; Senat, WRP 1996, 591, 593).Denn die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann sich auch dann als notwendig erweisen, wenn die Auslastung der juristischen Mitarbeiter mit anderen Aufgaben eine intensive Befassung mit den Wettbewerbsstreitigkeiten nicht erlaubt (Senat, WRP 1996, 591, 593).
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 94/05
Wettbewerbrechtliche Abmahnung: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten bei …
Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).
- LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten
Rn. 66 Indes lässt sich - im Einklang mit den Erwägungen des OLG Karlsruhe im Urt. v. 8.11.1995 - 6 U 57/95, NJW-RR 1996, 748 - diese restriktivere Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf das durch das Marktverhalten unmittelbar betroffene kaufmännische Unternehmen - und damit auch die Berufungsklägerinnen - übertragen. - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen …
Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593). - OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13
Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer …
Dies gilt, woran der Kläger vorbeigeht, auch dann, wenn dieses Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die aber mit anderen Bereichen als dem Wettbewerbsrecht befasst ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26. März 2013 - 2 U 7/12, bei juris;… Bornkamm, a.a.O., Rn. 93, u.H. auf BGH, GRUR 2008, 928 - Abmahnkostenersatz;… BGH, GRUR 2010, 1120, Rn. 26 - Vollmachtsnachweis; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591; Möller, NJW 2008, 2652). - AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17
Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten …
Die Feststellung, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung des Rechtsverstoßes nicht als notwendig anzusehen ist und deshalb auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht, steht zwar nicht von vornherein der Beurteilung entgegen, ob die entstandenen Kosten ein aus der Verletzungshandlung herrührender adäquater Schaden sind (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 591, 593;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 552;… a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 41 Rdn. 82 m.w.N.). - LG Hamburg, 29.01.2008 - 312 S 1/07
Rechtsanwaltsvergütung im wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren: Berechnung der …
- LG Hamburg, 09.05.2006 - 416 O 141/05
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen behauptet wettbewerbswidriger Werbung auf …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 20 U 36/05
Vertrieb von Kaffee als grundpreispflichtige Ware in einem Verbrauchermarkt mit …
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