Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
StBerG §§ 3 ff.; ; StBerG § 8 Abs. 2; ; StBerG § 23 i. V. m. 3; ; HGB § 74 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG §§ 3 ff. § 8 Abs. 2 § 23; HGB § 74 Abs. 2
Wettbewerbswidriges Verhalten eines Steuerberaters nach beendetem Arbeitsverhältnis mit einem Lohnsteuerhilfeverein - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Kunden auf Grund eines Beratungsstellenvertrages; Anspruch auf den Fortbestand des Kundenstammes bzw. Mitgliederstammes aus wettbewerbsrechtlicher Sicht; Wettbewerbswidriges Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.12.2004 - 51 O 106/04
- OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Papierfundstellen
- WRP 2006, 1262
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01
Verabschiedungsschreiben
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Auch das Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Kunde dazu bewogen wird, einen Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfristen aufzulösen (BGH NJW 2004, 2385).Zwar können Wettbewerbshandlungen während eines laufenden Vertragsverhältnisses wettbewerbswidrig sein (so in dem der Entscheidung BGH NJW 2004, 2385 zu Grunde liegender Fall).
Zwar klingt in der Entscheidung BGH NJW 2004, 2385, 2386, an, dass der Bundesgerichtshof ein Verhalten auch nach Vertragsbeendigung als wettbewerbswidrig ansehen würde, mit dem ein langjähriger ehemaliger Mitarbeiter von ihm betreuten Kunden nahe legt, die Dienste seines neuen Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen.
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98
Rechenzentrum
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Es handelt sich dabei um einen Antrag, der das Verbot des § 5 Abs. 1 StBerG wiederholt, der unzulässig ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, "Rechenzentrum", zitiert nach Juris). - BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02
Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Das vertragliche Wettbewerbsverbot gemäß Nr. 10 des Beratungsstellen-Vertrages ist unwirksam, weil der Beklagte hierfür keine Entschädigung erhält (BGH NJW 2003, 1864). - OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96
Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Im Übrigen stellt ein allgemein gehaltenes, mit gleichem Inhalt an eine Vielzahl von potentiellen Mandanten gerichtetes Rundschreiben keine Werbung um ein Mandat im Einzelfall dar (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.3.1997, 2 U 131/96, zitiert nach Juris; AnwGH München, Beschluss vom 22.1.1999, 3 AG 51/97, zitiert nach Juris). - AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04
Im Übrigen stellt ein allgemein gehaltenes, mit gleichem Inhalt an eine Vielzahl von potentiellen Mandanten gerichtetes Rundschreiben keine Werbung um ein Mandat im Einzelfall dar (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.3.1997, 2 U 131/96, zitiert nach Juris; AnwGH München, Beschluss vom 22.1.1999, 3 AG 51/97, zitiert nach Juris).
- OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
Abfindung nach Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft und Angemessenheit einer …
Das Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn besondere Unlauterkeitsmomente hinzukommen (OLG Brandenburg vom 13.09.2005, 6 U 158/04). - LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07
Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)
(OLG Hamburg, WRP 2006, 1262). - OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12
Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung …
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der einstweiligen Verfügung nicht nur Unterlassung, sondern auch eine Sequestration begehrt wird (…Köhler/Bornkamm aaO; OLG Hamburg WRP 1978, 146; OLG Nürnberg WRP 1981, 342; KG WRP 1984, 325; OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 ; OLG Hamburg WRP 2006, 1262; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264).
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