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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2013 - 6 U 195/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32423
OLG Frankfurt, 26.09.2013 - 6 U 195/10 (https://dejure.org/2013,32423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2013 - 6 U 195/10 (https://dejure.org/2013,32423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2013 - 6 U 195/10 (https://dejure.org/2013,32423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Beweislast beim Vorwurf irreführender Wirksamkeitswerbung für ein technisches Gerät

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Werbung mit einer nicht überprüfbaren Wirkung für ein technisches Gerät ist irreführend

  • kanzlei.biz

    Werbung mit nicht nachweisbarem Effekt ist irreführend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Irreführung durch Bewerbung eines Mauerentfeuchtungsgeräts; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Wirksamkeit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast beim Vorwurf irreführender Wirksamkeitswerbung für ein technisches Gerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Werbung mit nicht vorhandenen Leistungsmerkmalen - Eignung zur Mauerentfeuchtung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Technisch nicht überprüfbare Werbeaussagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbenden treffen Folgen von Nichtbeweisbarkeit seiner Werbebehauptungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbenden treffen Folgen von Nichtbeweisbarkeit seiner Werbebehauptungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbsdurch Bewerbung eines Mauerentfeuchtungsgeräts; Umfang der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Wirksamkeit des beworbenen Geräts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 77
  • WRP 2014, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2013 - 6 U 195/10
    Nachdem die Beklagte schon die erste Abmahnung zurückgewiesen und die vom Landgericht Darmstadt erlassene einstweilige Verfügung nicht anerkannt hatte, bestand kein Zweifel, dass sie auch einer erneuten Abmahnung keine Folge leisten würde, weswegen sich ein Erstattungsanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 677, 670 BGB) herleiten lässt (vgl. BGH GRUR 2010, 354, 355 Tz. 10 - Kräutertee).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2013 - 6 U 195/10
    Im vorliegenden Fall fehlt es jedenfalls an einer schlüssigen Begründung für einen solchen Anspruch, weil der Zinsschaden nicht substantiiert dargelegt worden ist (vgl. dazu BGH v. 7. April 2011, I ZR 34/09, Tz. 37 = GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2013 - 6 U 195/10
    Nach dieser Fallgruppe hat derjenige, der sich bewusst auf eine fachlich umstrittene Behauptung stützt, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, damit die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Angabe übernommen und muss sie im Streitfall beweisen (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II).
  • KG, 29.09.2015 - 5 U 16/14

    Elektrophysikalische Mauerentfeuchtung - Wettbewerbsverstoß im Internet: …

    Der im Verfahren vor dem OLG Frankfurt gerichtlich bestellte Sachverständige hat für einen wissenschaftlichen empirischen Nachweis auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Tests in kontrollierten Laborversuchen durchzuführen (vergleiche OLG Frankfurt, WRP 2014, 103 juris Rn. 23; ebenso der vom OLG München in dem gegen einen Vertriebsmitarbeiter geführten Parallelverfahren bestellte Sachverständige: Anlage B 91, Seite 2/3).

    Der vom Beklagten angebotene Gegenbeweis durch einen gerichtlichen Sachverständigen ist nach seinem eigenen Vortrag ebenfalls untauglich (im Ergebnis dahingehend schon das OLG Frankfurt, WRP 2014, 103 juris Rn. 20 ff).

    Darüber hinaus müsste vorliegend jedenfalls von einer prozessualen Erklärungslast des Beklagten und einer Umkehr der Beweislast ausgegangen werden (so schon OLG Frankfurt, WRP 2014, 103 juris Rn. 34 ff), ohne dass der Beklagte - wie erörtert - hinreichend vorgetragen oder gar einen tauglichen Beweis angetreten hätte.

  • OLG München, 12.02.2015 - 6 U 3700/13

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen gesundheitsbezogene Werbeangaben für …

    Denn in der streitgegenständlichen Werbung wird eine Wirkungsweise der "Technik" behauptet (hier: Eignung zur starken Herabsetzung von Kalkablagerungen bzw. wesentlichen Reduzierung von Reinigungsmitteln), für welche von Seiten der Beklagten keine nachvollziehbare Erklärung vorgetragen wurde, so dass eine Beweiserhebung nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 103).
  • OLG München, 27.02.2020 - 6 U 5371/08

    Gerichtlicher Sachverständiger, Sachverständigengutachten

    Der Senat weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte ab, die entsprechenden Klagen des Kläger gegen die Nebenintervenientin (…KG, Urt. v. 29.9.2015 - 5 U 16/14, Magazindienst 2016, 23) und gegen andere Vertriebspartner (u.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 26.9.2013 - 6 U 195/10, GRUR-RR 2014, 77 = WRP 2014, 103) ohne Beweisaufnahme stattgegeben haben.
  • OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 2 U 136/23

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Beweislastgrundsätze bei irreführender …

    Diese Beweislastgrundsätze gelten nicht nur im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung, sondern darüber hinaus allgemein bei der Werbung mit einer wissenschaftlich umstrittenen oder nicht abgesicherten Wirkung des Produkts (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 - I-20 U 165/11, BeckRS 2014, 4823, beck-online; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26. September 2013 - 6 U 195/10 = GRUR-RR 2014, 77, 79;… Bornkamm/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl. 2024, § 5 UWG, Rn. 1.248;… Peifer/Obergfell, in: Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl. 2016, UWG § 5 Rn. 317).
  • LG Köln, 21.12.2022 - 84 O 186/21
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsschuldners erst entsteht, sofern der Unterlassungsgläubiger substantiiert die Umstrittenheit der vom Unterlassungsschuldner in Anspruch genommenen Wirkung/Wirkungsweise darlegt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 ff. - Rheumalind II; OLG Karlsruhe MD 2007, 831, 834; OLG München MD 2017, 186 ff.; OLG Frankfurt am Main WRP 2014, 103 ff.; KG MD 1997, 572; OLG Hamm MD 2011, 158; OLG Hamburg MD 2011, 222; OLG Schleswig-Holstein, SchlHA 2010, 402; OLG Zweibrücken MD 2009, 695; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; OLG Bamberg MD 2007, 522; OLG Stuttgart MD 2006, 631; OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 57/13).
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