Rechtsprechung
| EuGH, 29.01.2020 - C-785/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
GAEC Jeanningros
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Schutz der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geschützte Ursprungsbezeichnung "Comté"- Geringfügige Änderung einer Produktspezifikation - Vor nationalen Gerichten ...
- Europäischer Gerichtshof
GAEC Jeanningros
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Schutz der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geschützte Ursprungsbezeichnung "Comté"- Geringfügige Änderung einer Produktspezifikation - Vor nationalen Gerichten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Schutz der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geschützte Ursprungsbezeichnung "Comté"- Geringfügige Änderung einer Produktspezifikation - Vor nationalen Gerichten ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: GAEC Jeanningros/Institut national de l'origine et de la qualité
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-785/18
- EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
- EuGH - C-785/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR 2020, 413
- WRP 2020, 565
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.12.2001 - C-269/99
Carl Kühne u.a. - "Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geographische Angaben und …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 23 In Bezug auf die Würdigung der Auswirkungen der von der Kommission erteilten Genehmigung einer solchen Änderung auf den bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsbehelf, der auf die Nichtigerklärung der diese Änderung betreffenden Entscheidung der nationalen Behörden abzielt, ist festzustellen, dass die Verordnung Nr. 1151/2012 eine Zuständigkeitsverteilung zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und der Kommission vorsieht (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 50).Diese Zuständigkeitsverteilung findet ihre Erklärung insbesondere darin, dass die Eintragung die Prüfung voraussetzt, ob eine Reihe von Anforderungen erfüllt sind; dies erfordert in hohem Maße gründliche Kenntnisse von Besonderheiten des betreffenden Mitgliedstaats, zu deren Feststellung die zuständigen Behörden dieses Staates am ehesten imstande sind (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 53, …und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 66).
Rechtsakte der Unionsorgane wie eine Entscheidung über die Eintragung unterliegen wiederum der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 57 und 58, …und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 70 und 71).
Rn. 26 Folglich ist es Sache der nationalen Gerichte, über die etwaigen Fehler eines nationalen Rechtsakts wie desjenigen über einen Antrag auf Eintragung einer Bezeichnung zu entscheiden, wobei sie - gegebenenfalls im Wege einer Vorlage an den Gerichtshof - dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Rechtsakten, die von der betreffenden nationalen Behörde ergriffen werden und Rechte Dritter verletzen können, anzuwenden haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 11 bis 13, vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 58, …und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 57).
Rn. 36 Folglich beruht die Entscheidung, mit der die Kommission einen solchen Antrag auf Änderung genehmigt, auf der Entscheidung, die die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats in Bezug auf diesen Antrag erlassen, und hängt daher notwendigerweise von der zuletzt genannten Entscheidung ab, zumal das Ermessen, das der Kommission bei dieser Genehmigung zusteht, im Wesentlichen - wie aus dem 58. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1151/2012 hervorgeht - auf die Prüfung beschränkt ist, ob der Antrag die erforderlichen Angaben enthält und keine offensichtlichen Fehler aufweist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 54, …und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 67).
- EuGH, 02.07.2009 - C-343/07
DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Diese Zuständigkeitsverteilung findet ihre Erklärung insbesondere darin, dass die Eintragung die Prüfung voraussetzt, ob eine Reihe von Anforderungen erfüllt sind; dies erfordert in hohem Maße gründliche Kenntnisse von Besonderheiten des betreffenden Mitgliedstaats, zu deren Feststellung die zuständigen Behörden dieses Staates am ehesten imstande sind (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 53, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 66).Rechtsakte der Unionsorgane wie eine Entscheidung über die Eintragung unterliegen wiederum der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 57 und 58, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 70 und 71).
Rn. 26 Folglich ist es Sache der nationalen Gerichte, über die etwaigen Fehler eines nationalen Rechtsakts wie desjenigen über einen Antrag auf Eintragung einer Bezeichnung zu entscheiden, wobei sie - gegebenenfalls im Wege einer Vorlage an den Gerichtshof - dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Rechtsakten, die von der betreffenden nationalen Behörde ergriffen werden und Rechte Dritter verletzen können, anzuwenden haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 11 bis 13…, vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 58, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 57).
Rn. 36 Folglich beruht die Entscheidung, mit der die Kommission einen solchen Antrag auf Änderung genehmigt, auf der Entscheidung, die die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats in Bezug auf diesen Antrag erlassen, und hängt daher notwendigerweise von der zuletzt genannten Entscheidung ab, zumal das Ermessen, das der Kommission bei dieser Genehmigung zusteht, im Wesentlichen - wie aus dem 58. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1151/2012 hervorgeht - auf die Prüfung beschränkt ist, ob der Antrag die erforderlichen Angaben enthält und keine offensichtlichen Fehler aufweist (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 54, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 67).
- EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 32 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem in Art. 4 Abs. 3 EUV genannten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten haben, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen; durch Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist (…Urteil vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 50, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 29).Rn. 33 Diese Pflicht der Mitgliedstaaten entspricht dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unparteiischen Gericht, das in Art. 47 der Charta verankert ist, der den Grundsatz des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 30 und 31, …und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54), und im Übrigen im Hinblick auf das Eintragungsverfahren in Art. 49 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1151/2012 anklingt.
- EuGH, 03.12.1992 - C-97/91
Oleificio Borelli / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 26 Folglich ist es Sache der nationalen Gerichte, über die etwaigen Fehler eines nationalen Rechtsakts wie desjenigen über einen Antrag auf Eintragung einer Bezeichnung zu entscheiden, wobei sie - gegebenenfalls im Wege einer Vorlage an den Gerichtshof - dieselben Prüfungsmaßstäbe wie bei anderen endgültigen Rechtsakten, die von der betreffenden nationalen Behörde ergriffen werden und Rechte Dritter verletzen können, anzuwenden haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 11 bis 13…, vom 6. Dezember 2001, Carl Kühne u. a., C-269/99, EU:C:2001:659, Rn. 58, …und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415, Rn. 57).Das gilt auch dann, wenn dieser Rechtsakt Teil eines unionsrechtlichen Entscheidungsprozesses ist (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 9 und 10).
- EuGH, 26.10.2017 - C-454/16
Global Steel Wire/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 39 Die etwaige Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung der nationalen Behörden entzöge der Entscheidung der Kommission die Grundlage und hätte daher zur Folge, dass die Kommission die Sache zu überprüfen hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-454/16 P bis C-456/16 P und C-458/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:818, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.06.2019 - C-723/17
Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 33 Diese Pflicht der Mitgliedstaaten entspricht dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unparteiischen Gericht, das in Art. 47 der Charta verankert ist, der den Grundsatz des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 30 und 31, und vom 26. Juni 2019, Craeynest u. a., C-723/17, EU:C:2019:533, Rn. 54), und im Übrigen im Hinblick auf das Eintragungsverfahren in Art. 49 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1151/2012 anklingt. - EuGH, 08.11.2016 - C-243/15
Lesoochranárske zoskupenie VLK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 29.01.2020 - C-785/18
Rn. 32 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem in Art. 4 Abs. 3 EUV genannten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten haben, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen; durch Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist (Urteil vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 50, …und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 29).
- EuG, 12.07.2023 - T-34/22
Anträge auf Eintragung von Namen als geschützte geografische Angaben: Die …
Rn. 56 Die Kläger führen auch Rn. 25 des Urteils vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46), an, wonach es angesichts der Entscheidungsbefugnis, die den nationalen Behörden in der Zuständigkeitsverteilung zukommt, allein Sache der nationalen Gerichte ist, über die Rechtmäßigkeit der von diesen Behörden erlassenen Rechtsakte wie derjenigen über Anträge auf Eintragung eines Namens, die eine notwendige Stufe des Verfahrens zum Erlass eines Unionsrechtsakts darstellen, zu entscheiden, da die Unionsorgane in Bezug auf diese Rechtsakte nur über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen verfügen.Der Gerichtshof hat in Rn. 30 des Urteils vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46), ausgeführt, dass entsprechende Anträge einem vereinfachten Verfahren unterliegen, das gleichwohl im Wesentlichen dem Eintragungsverfahren entspricht, da es ebenfalls eine Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats und der Kommission einführt, die zum einen die Überprüfung der Konformität des Änderungsantrags mit den sich aus der Verordnung Nr. 1151/2012 ergebenden Anforderungen und zum anderen die Genehmigung dieses Antrags betrifft.
Rn. 59 Dass die Unionsorgane "über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen" verfügen, bezieht sich nach Rn. 25 des Urteils vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46), auf die erste dieser beiden Stufen, nämlich diejenige, auf der das Dossier des Eintragungsantrags zusammengestellt wird, das die nationalen Behörden der Kommission gegebenenfalls übermitteln werden.
Rn. 60 Entgegen dem Vorbringen der Kläger kann daher aus dem Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46), nicht abgeleitet werden, dass die Kommission im Rahmen der zweiten Stufe, wenn es um die von ihr zu treffende Entscheidung geht, einen Namen in Anbetracht der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1151/2012 vorgesehenen Eintragungsvoraussetzungen als g. U. oder g. g. A. einzutragen, nur "über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen" verfügen würde.
- EuGH, 15.04.2021 - C-53/20
Hengstenberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der geografischen Angaben …
Rn. 32 Einleitend ist festzustellen, dass Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, so wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, aufgrund der Verweisung in Art. 53 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1151/2012 dem gleichen Verfahren unterliegen wie die Eintragung geschützter geografischer Angaben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros, C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 29).Diese Zuständigkeitsverteilung findet ihre Erklärung insbesondere darin, dass die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe die Prüfung voraussetzt, ob eine Reihe von Anforderungen erfüllt sind; dies erfordert in hohem Maße gründliche Kenntnisse von Besonderheiten dieses Mitgliedstaats, zu deren Feststellung seine zuständigen Behörden am ehesten imstande sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros, C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 07.10.2021 - I ZB 78/18
Antrag auf Änderung der Spezifikation für Erzeugnisse mit geschützter …
Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, unterliegen aufgrund der Verweisung in Art. 53 Abs. 2 Unterabsatz 1 Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 dem gleichen Verfahren wie die Eintragung geschützter geografischer Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2020 - C-785/18, GRUR 2020, 413 Rn. 21 und 29 = WRP 2020, 565 - GAEC Jeanningros;… EuGH, GRUR 2021, 860 Rn. 32 - Hengstenberg).
- EuGH, 04.10.2024 - C-579/23
Consortium des Charcutiers Corses - Rechtsmittel - Schutz von …
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in Rn. 36 des Urteils vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46), festgestellt, dass die Entscheidung der Kommission über die Eintragung auf der vorangegangenen, von den zuständigen nationalen Behörden in Bezug auf diesen Antrag erlassenen Entscheidung beruht.Wie aus Rn. 59 des angefochtenen Urteils hervorgeht, verfügt sie nämlich nur bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von den nationalen Behörden zusammengestellten Dokumente des Antragsdossiers über ein "eingeschränktes" oder über "gar kein" Ermessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros, C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 25, 26 und 36).
- EuG, 25.02.2026 - T-1180/23
Zusammenarbeit der Polizeibehörden und anderer Strafverfolgungsbehörden der …
Rn. 23 Der Unionsrichter ist im Rahmen einer Klage nach Art. 263 AEUV nicht dafür zuständig, über die Rechtmäßigkeit eines von einer nationalen Behörde erlassenen Rechtsakts zu entscheiden (…Urteil vom 3. Dezember 1992, 01eificio Borelli/Kommission, C-97/91, EU:C:1992:491, Rn. 9), wobei das auch dann gilt, wenn dieser Rechtsakt Teil eines unionsrechtlichen Entscheidungsprozesses ist (Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros, C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-579/23
Consortium des Charcutiers Corses - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Verordnung …
{FN:28} Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46, im Folgenden: Urteil GAEC Jeanningros, Rn. 23 bis 27).{FN:31} Urteil GAEC Jeanningros, Rn. 31 und 37. Vgl. den Kommentar zu dieser Rechtsprechung von Brito Bastos, F., "Judicial Annulment of National Preparatory Acts and the Effects on Final Union Administrative Decisions: Comments on the Judgment of 29 January 2020, Case C-785/18 Jeanningros EU:C:2020:46", Review of European Administrative Law, 2021, Nr. 2, S. 109 bis 117.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-507/24
Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung …
{FN:19} Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 25): "[A]ngesichts der Entscheidungsbefugnis, die den nationalen Behörden in dieser Zuständigkeitsverteilung [im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung] zukommt, [ist es] allein Sache der nationalen Gerichte, über die Rechtmäßigkeit der von diesen Behörden erlassenen Rechtsakte wie derjenigen über Anträge auf Eintragung einer Bezeichnung, die eine notwendige Stufe des Verfahrens zum Erlass eines Unionsrechtsakts darstellen, zu entscheiden, da die Unionsorgane in Bezug auf diese Rechtsakte nur über ein eingeschränktes oder über gar kein Ermessen verfügen.". - Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19
Food Standards Agency
{FN:18} Vgl. Urteil vom 29. Januar 2020, GAEC Jeanningros (C-785/18, EU:C:2020:46, Rn. 32 und 33). - EuG, 26.06.2025 - T-484/24
FF/ Eurojust und Europol (Sky ECC III)
Rn. 21 En second lieu, et à supposer que le requérant ait entendu demander au Tribunal de déclarer l'accord ECE inapplicable, il y a lieu de relever que, dans le cadre d'une exception d'illégalité soulevée sur le fondement de l'article 277 TFUE, tout comme dans le cadre d'un recours introduit sur le fondement de l'article 263 TFUE, le juge de l'Union n'est pas compétent pour statuer sur la légalité d'un acte pris par une autorité nationale (voir, en ce sens, arrêt du 3 décembre 1992, 01eificio Borelli/Commission, C-97/91, EU:C:1992:491, point 9), quand bien même cet acte national s'intègrerait dans un processus de décision de l'Union (arrêt du 29 janvier 2020, GAEC Jeanningros, C-785/18, EU:C:2020:46, point 27).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".