Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe - Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe von Amts wegen zu beachten
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- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Geltendmachung einer Vertragsstrafenforderung durch IDO ist rechtsmissbräuchlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vertragsstrafe aus einer wettbewerbsrechtlich motivierten Unterlassungsvereinbarung Abmahnung wegen Verkaufsangebot für Whiskey im Internet Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe nach Kündigung der Unterlassungsvereinbarung Berücksichtigung des Rechtsmissbrauches ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe
Kurzfassungen/Presse (2)
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch Wettbewerbsverband
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Geltendmachung von Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.10.2022 - 14 O 55/20
- OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2024, 168
- MIR 2023, Dok. 062
- WRP 2023, 1385
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22
Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Zudem ist der Bereich der sachlich verwandten Waren nicht eng, sondern weit zu ziehen (BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 Tz. 23 - Mitgliederstruktur), so dass vorliegend auch weitere im Bereich Lebens- und Genussmittel tätige Mitglieder beachtlich sind.Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2023, 585 Tz. 40 - Mitgliederstruktur mwN).
Rn. 33 bb) Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs aus § 8 Abs. 1 UWG, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach § 242 BGB von Amts wegen zu beachten und die Frage des Rechtsmissbrauchs im Wege des Freibeweises zur würdigen (…s. Fritzsche in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 5. Aufl. 2019, § 79 UWG Rn. 259;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 8c Rn. 9, 42; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2022, 6 U 134/21, juris, Tz. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 - Mitgliederstruktur, Tz. 51;… Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2023, § 242 Rn. 21).
Der Verhandlungsgrundsatz ist damit nicht aufgehoben (s. BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22 - Mitgliederstruktur, Tz. 46).
Er muss dann durch substantiierten Tatsachenvortrag den Einwand des Rechtsmissbrauchs entkräften (…Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, aaO, § 8c Rn. 9, 42; BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22 - Mitgliederstruktur, Tz. 51).
Rn. 35 (1) Der Umstand, dass der Kläger eine Vielzahl passiver und nur wenige aktive Mitglieder hat, spricht zwar für sich genommen noch nicht dafür, dass bereits die Mitgliederstruktur Indiz für missbräuchliches Vorgehen darstellt (BGH GRUR 2023, 585 Tz.. 32-34).
Damit werden Strukturen geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, aktive Mitgliedschaften zu begrenzen oder gar zu verhindern, gleichzeitig durch eine breite passive Mitgliederschaft eine weite Klagebefugnis zu schaffen, die den Verband dadurch erst in die Lage versetzt, in einem sehr weiten Umfang Abmahntätigkeiten zu ermöglichen, die ihrerseits die Voraussetzung für das Abschließen von Vertragsstrafevereinbarungen darstellt (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 26.01.2023, I ZR 111/22, GRUR 2023, 585 Tz. 32 - Mitgliederstruktur).
Das gezielte Verschonen eigener Mitglieder ist geeignet, einen Missbrauch zu begründen, wenn Anhaltspunkte für ein planmäßiges Verhalten vorliegen und damit der Verein unzulässigerweise nur im Mitglieder-, nicht aber auch im öffentlichen Interesse tätig wird (BGH GRUR 2023, 585 Tz. 50).
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97
Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Das Kündigungsrecht ist in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald der Schuldner Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.199 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, GK-UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 159).Rn. 30 b) Obwohl die Kündigung grundsätzlich ex nunc wirkt, kann sich die Geltendmachung einer vor Erklärung der Kündigung verwirkten Vertragsstrafe als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB darstellen, wenn der Gläubiger offensichtlich nicht mehr klagebefugt war (vgl. BGH, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, aaO, § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning UWG, aaO, § 13 Rn. 160), denn es wäre unbillig, den Beklagten weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht.
In einem solchen Fall ist es daher dem Gläubiger verwehrt, eine Vertragsstrafe durchzusetzen, wenn der durch die Unterwerfungserklärung gesicherte Anspruch eindeutig nicht mehr besteht (vgl. BGH, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Brüning in Harte/Henning, UWG, aaO, § 13 Rn. 160).
- OLG Köln, 25.08.2021 - 6 U 67/21
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von behaupteten Wettbewerbsverstößen; …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Der Beklagte behauptet weiterhin, dass die eigenen Mitglieder in Bezug auf Abmahnungen weitgehend verschont würden und bezieht sich hierzu auf Angaben aus Verfahren vor dem LG Stuttgart (37 O 41/20), dem OLG Frankfurt und dem LG Köln (81 O 102/20 mit OLG Köln 6 U 67/21), die er in seinen Vortrag einbezieht.Im hiesigen Verfahren führt der Beklagte Einlassungen ein durch die Verfahren LG Stuttgart 37 O 41/20 KfH, Anl. B41 (Abmahnungen von Grundpreisverstößen, die auch von Mitgliedsunternehmen des Klägers nachgewiesen wurden), LG Darmstadt 15 O 14/20 (Wettbewerbsverstoß bei Mitgliedern der Kosmetikbranche), die auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt noch vorgetragen wurden (An. B42) und LG Köln 81 O 102/20 (Grundpreisverstöße von Baustoffhändlern, Anl. B33; Senat 6 U 67/21, Anl. B 43).
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Das Kündigungsrecht ist in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald der Schuldner Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.199 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, GK-UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 159).Rn. 30 b) Obwohl die Kündigung grundsätzlich ex nunc wirkt, kann sich die Geltendmachung einer vor Erklärung der Kündigung verwirkten Vertragsstrafe als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB darstellen, wenn der Gläubiger offensichtlich nicht mehr klagebefugt war (vgl. BGH, GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV;… Feddersen in Peifer, aaO, § 13 Rn. 166;… Brüning in Harte/Henning UWG, aaO, § 13 Rn. 160), denn es wäre unbillig, den Beklagten weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht.
- LG Darmstadt, 21.01.2021 - 15 O 14/20
IDO ist nicht aktivlegitimiert
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Im hiesigen Verfahren führt der Beklagte Einlassungen ein durch die Verfahren LG Stuttgart 37 O 41/20 KfH, Anl. B41 (Abmahnungen von Grundpreisverstößen, die auch von Mitgliedsunternehmen des Klägers nachgewiesen wurden), LG Darmstadt 15 O 14/20 (Wettbewerbsverstoß bei Mitgliedern der Kosmetikbranche), die auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt noch vorgetragen wurden (An. B42) und LG Köln 81 O 102/20 (Grundpreisverstöße von Baustoffhändlern, Anl. B33; Senat 6 U 67/21, Anl. B 43). - LG Essen, 25.02.2022 - 45 O 23/21
Vertragsstrafe, Unterlassungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Hierzu wurden Einlassungen vorgelegt und einbezogen, die zu weit gefasste Unterlassungserklärungen in anderen Verfahren betrafen, namentlich OLG Frankfurt, 15 U 166/18 (Anl. B 22) und LG Essen, 45 O 23/21 (Anl. B 44). - BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11
Missbräuchliche Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Dabei können Umstände, die im Rahmen des § 8 Abs. 4 UWG a.F. / § 8c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG n.F. einen Rechtsmissbrauch begründen, berücksichtigt werden, soweit diese Umstände für die Abgabe der Unterwerfungserklärung ursächlich waren oder jedenfalls in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Vertragsstrafe stehen (BGH, Urteil vom 31.05.2012, I ZR 45/11, GRUR 2012, 949, Tz. 20 f.;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl. 2023, § 8c Rn. 9). - BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12
fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Dabei müssen Umstände vorliegen, die im Falle eines gerichtlichen Verbots die Vollstreckungsgegenklage im Sinne des § 767 BGB begründen würden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 - fishtailparka;… Feddersen in Peifer aaO, § 13 UWG Rn. 166). - BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06
Sammelmitgliedschaft VI
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Auch eine geringe Anzahl von Konkurrenten kann daher genügen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass allein aus der Mitgliederzahl auf eine sachfremde Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen geschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2009, 692 Tz. 12 - Sammelmitgliedschaft VI). - BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22
Für die Frage, ob eine erhebliche Anzahl an Konkurrenten zu den Mitgliedern zählt, wird weder auf eine Mindestzahl noch auf eine bestimmte Mindestmarktbedeutung abgestellt (BGH GRUR 2007, 610 Tz. 18 - Sammelmitgliedschaft V; Senat GRUR-RR 2018, 192). - LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21
Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich
- OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 134/21
Grenze der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
Ohne Hinzutreten weiterer Indizien kann ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat (…vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2022, 1403 [juris Rn. 46];… CR 2023, 757 [juris Rn. 97 f.]; vgl. auch OLG Köln, WRP 2023, 1385 [juris Rn. 36 und 57 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 4 A 3451/25
Abmahnverein IDO e.V. zurecht Verbandsklagebefugnis verweigert
Ob diese Struktur darauf ausgerichtet ist, es "allein" zu bezwecken […], dem Verband eine Klagebefugnis zu verschaffen, kann dabei dahingestellt bleiben, denn hierfür sprechen weitere Indizien (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, Rn. 32, juris).Rn. 87 Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.5.2025 - I-4 U 78/22, 4 U 78/22 -, juris, Rn. 57 ff.; ebenso im Ergebnis OLG Köln, Urteil vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22, 6 U 147//22 -, juris, Rn. 31 ff., und OLG Celle, Urteil vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - juris, Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.
Zur Frage, ob die Geltendmachung von noch nicht titulierten Vertragsstrafen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könnte, hatte schon das OLG Köln den Kläger in seiner Entscheidung vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22 - darauf hingewiesen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des BGH von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen sei, wenn der vertraglich gesicherte gesetzliche Unterlassungsanspruch dem Gläubiger aufgrund einer Gesetzesänderung eindeutig nicht mehr zustehe.
- OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
Kündigung des Unterlassungsvertrags - Es stellt einen wichtigen Grund für die …
Ob die Abmahnungen in den Jahren 2015 und 2018 rechtsmissbräuchlich gewesen seien, könne offenbleiben, wobei die Klägerin mit ihrer Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 21.06.2023 im Verfahren 6 U 147/22 hierfür ausreichende Indizien vorgetragen habe.
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 4 U 78/22
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe
Ob diese Struktur darauf ausgerichtet ist, es "allein" zu bezwecken (…vgl. hierzu BGH, a.a.O.), dem Verband eine Klagebefugnis zu verschaffen, kann dabei dahingestellt bleiben, denn hierfür sprechen weitere Indizien (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, Rn. 32, juris). - OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 28/22
Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von Kosmetik- und …
Gerade dadurch entfernt sich der Verband von seiner selbst auferlegten Zielsetzung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33).Diese im Vergleich zu Nichtmitgliedern erhebliche, durch sachliche Gründe nicht mehr gerechtfertigte, systematische Ungleichbehandlung verstärkt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Mitgliedersteuerung und einer Mittelverwendung, die stärker auf Ausschüttungen als auf den Mitteleinsatz zur effektiven Bekämpfung von Missbräuchen auch in den eigenen Reihen gerichtet ist, den Eindruck einer Strategie, die darauf gerichtet ist, Mitgliederinteressen vor Kollektivinteressen zu stellen, obgleich letztere durchzusetzen das Satzungsziel sein soll (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 34).
Durch eine gezielte, quantitativ beträchtliche zurückhaltende Verfolgungstaktik gegenüber eigenen Mitgliedern werden Anreize geschaffen, der Organisation beizutreten und dadurch auch der effektiven Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen, welche der Verband in seiner Satzung verspricht, zu entgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 58).
- OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
Unterlassung und Vertragsstrafe wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von …
Gerade dadurch entfernt sich der Verband von seiner selbst auferlegten Zielsetzung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33).Diese im Vergleich zu Nichtmitgliedern erhebliche, durch sachliche Gründe nicht mehr gerechtfertigte, systematische Ungleichbehandlung verstärkt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Mitgliedersteuerung und einer Mittelverwendung, die stärker auf Ausschüttung als auf den Mitteleinsatz zur effektiven Bekämpfung von Missbräuchen auch in den eigenen Reihen gerichtet ist, den Eindruck einer Strategie, die darauf gerichtet ist, Mitgliederinteressen vor Kollektivinteressen zu stellen, obgleich letztere durchzusetzen das Satzungsziel sein soll (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 34).
Durch eine gezielte, quantitativ beträchtliche zurückhaltende Verfolgungstaktik gegenüber eigenen Mitglieder werden Anreize geschaffen, der Organisation beizutreten und dadurch auch der effektiven Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen, welche der Verband in seiner Satzung verspricht, zu entgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 58).
- OLG Celle, 23.07.2026 - 13 U 52/26
Einstweiliges Verfügungsverfahren; unlauterer Wettbewerb; missbräuchliche …
Etwas anders mag im Einzelfall gelten, wenn die so generierten Einnahmen für hohe Ausschüttungen an einzelne Mitglieder oder Dritte verwendet werden, die mit den satzungsmäßigen Zwecken des Verbands nicht im Einklang stehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33). - LG Köln, 31.10.2024 - 33 O 127/24 Außerdem wäre es unbillig, die Klägerin weiterhin an einer Unterlassungsverpflichtung festzuhalten, die aufgrund eines Verlustes der Klagebefugnis in der Sache nicht mehr besteht (OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22).
Rn. 40 Die Klägerin hat ausreichende Indizien vorgetragen, die missbräuchliche Abmahnungen durch den Beklagten begründen (OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22).
- LG Trier, 14.03.2025 - 7 HKO 50/23 Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer dann der Fall, wenn der Gläubiger - wie vorliegend - offensichtlich nicht mehr klagebefugt ist und keinen Unterlassungstitel mehr erstreiten könnte (vgl. BGH…, Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95 -, Rn. 45, juris - Altunterwerfung I; BGH…, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 243/97 -, Rn. 19, 20, juris - Altunterwerfung IV; OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - I-6 U 147/22 -, Rn. 27, juris).
Die von der Beklagtenseite erklärte Kündigung wirkt nur für die Zukunft (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - I-6 U 147/22 -, Rn. 27, juris).
- OLG Düsseldorf, 12.12.2024 - 20 U 23/23
Wirksamkeit der Anfechtung einer Willenserklärung bei Abschluss einer …
Auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Köln vom 21. Juni 2023 - Az. 6 U 147/22 - ist die Zulassung der Revision nicht gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO veranlasst, weil der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. März 2024 - Az. I ZR 83/23 - und somit zeitlich später zu den einzelnen vom Oberlandesgericht Köln in die Bewertung miteinbezogenen Indizien, die für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe sprechen können, Stellung genommen hat.
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