Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der strafrechtlichen Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten; Verfassungsrechtliche Grenzen für die Durchführung der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Verhandlungsfähigkeit eines kranken Angeklagten; Bestehen einer Behandlungsverpflichtung des Angeklagten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
StPO §§ 205, 206 a, 231 a; GG Art. 2 II 1
Verhandlungsunfähigkeit eines behandlungsunwilligen Angeklagten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO §§ 205, 206a, 231a; GG Art. 2 Abs. 1
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.1998 - 13 KLs 302 Js 18679/94
- OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1804
- NStZ 2001, 53 (Ls.)
- StV 2001, 668
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Hierbei ist die StrK unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 22.9.1993 (NStZ 1993, 599 = NJW 1994, 1590) der Ansicht, dass eine Auslegung des § 231 a StPO im Sinne einer Behandlungsverpflichtung den Angekl. in seinen Rechten aus Art. 103 I i. V mit Art. 2 I und Art. 20 III GG verletze.Das BVerfG hat ferner in seiner Entscheidung vom 22.9.1993 (NJW 1994, 1590 = NStZ 93, 599) erörtert, dass § 231 a StPO, der den verhandlungsunfähigen Angeklagten einem ausgebliebenen Angeklagten i. S. des § 231 II StPO gleichstellt, den Angekl. weder in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) noch in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 21 i. V mit Art. 20 III GG) beeinträchtigt.
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Dieses hat in seinen Entscheidungen zur Frage der verfassungsrechtlichen Grenzen für die Durchführung der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Verhandlungsfähigkeit eines kranken Angeklagten in seiner Entscheidung vom 19.6.1979 (NJW 1979, 2349) unter anderem grundsätzlich zum verfassungsrechtlichen Gebot, das Strafverfahren auch gegen "Manipulationen" von Seiten des Angekl. zu sichern, ausgeführt, dass die Sicherung des Rechtsfriedens in Gestalt der Strafrechtspflege seit jeher eine wichtige Aufgabe staatlicher Gewalt sei. - BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Baader-Meinhof
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Wenn aber ein Angeklagter, statt von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung begebe so wird er in seinen Grundrechten nicht dadurch verletzt, dass die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattfindet (BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413). - OLG Karlsruhe, 12.07.1977 - 1 Ws 166/77
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Allein die bloße Möglichkeit einer lebensgefährlichen Erkrankung oder des Eintritts gesundheitlicher Schäden eines Angekl. rechtfertigt noch nicht die Annahme einer dauernden und nicht mehr behebbaren Verhandlungsunfähigkeit (OLG Karlsruhe, NJW 1978, 601;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., Einl. Rdnr. 97).
- LG Aachen, 11.12.2020 - 60 KLs 15/19
Sicherungsverfahrens; Verhandlungsunfähigkeit; Vernehmungsunfähigkeit
Vernehmungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Verfahrensbeteiligter aufgrund seiner Verfassung nicht in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, insbesondere Fragen und Vorhalte in ihrem Sinngehalt geistig zu verarbeiten, die Bedeutung des Verfahrens zu erkennen und sich sachgemäß zu verteidigen, insbesondere Antworten in freier Willensentschließung und Willensbetätigung verständlich zu geben (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 10.10.1994 - 1 Ws 147/94, OLG-NL 1995, 189, 190; OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.02.1999 - Ws 1639/98, NJW 2000, 1804, juris Rn. 23;… Wirth/Lammel, Kriminalistik-Lexikon, 4. Aufl. 2011, "Vernehmungsfähigkeit";… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 231a Rn. 11;… Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, § 231a Rn. 14;… MüKo-StPO/Arnoldi, 1. Aufl. 2016, § 231a Rn. 9). - LG Wuppertal, 30.10.2014 - 26 Ns 19/07
Bestechlichkeit u.a.
Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es einer verbreiteten Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht, wonach der Angeklagte, der die Verhandlungsunfähigkeit nicht durch eigenes Tun oder Unterlassen bewirkt hat, grundsätzlich verpflichtet ist, eine zur Beseitigung der nicht von ihm herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit notwendige ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Nürnberg NJW 2000, 1804; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 274; OLG Hamm NJW 1977, 1739).
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