Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 21.12.2010 - Ws 290/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11
Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes
Rn. 6 b) Auf die Rechtsbeschwerde des Gefangenen hat der Senat mit Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz -, auf den er verweist, den Beschluß des Landgerichts auf die Sachrüge hin aufgehoben und das Verfahren an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.Denn die Strafvollstreckungskammer hat sich nicht in vollem Umfang an die Vorgaben des Senatsbeschlusses vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - gehalten.
Der Gefangene ist für die Unterhaltsansprüche nicht darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Senat, Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - in dieser Sache); er muß nicht "substantiiert vortragen", wenn er sich "auf einen solchen Ausnahmefall berufen will".
Die Strafvollstreckungskammer durfte diese Haltung schon deshalb nicht billigen, weil sie dem in dieser Sache ergangenen und daher bindenden Beschluß des Senats vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - widersprach.
Denn die in ihr angelegte Abweichung von der bundeseinheitlichen VV geht von der Annahme aus, die Unterhaltsansprüche ließen sich bestimmen (vgl. Senat, Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - S. 8 ff.).
Rn. 39 Im Umfang des Obsiegens war eine anwaltliche Vertretung nicht mehr erforderlich (§ 120 Abs. 2 StVollzG, § 121 Abs. 2 ZPO), nachdem der Senat in seinem Beschluß vom 6. Januar 2011 - 2 Ws 290/10 Vollz - unter Mitwirkung eines beigeordneten Verteidigers die rechtlichen Grundlagen geklärt hat.
- VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter
Rn. 7 Mit Beschluss vom 10.09.2010 erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe (2 Ws 290/10) die Sicherungsverwahrung für erledigt, setzte die Dauer der Führungsaufsicht auf fünf Jahre fest und unterstellte den Kläger der Bewährungshilfe. - BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Überweisung in den Vollzug einer …
Im Blick auf entgegenstehende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die Art. 7 MRK entweder generell nicht als anderweitige Regelung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB ansehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 Ws 256/10) oder die Fortdauer der Unterbringung jedenfalls bei deren Vollzug im psychiatrischen Krankenhaus nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK als gerechtfertigt ansehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. August 2010 - Ws 220/10, sowie - nur bei Vorliegen eines in §§ 20, 21 StGB bezeichneten Defekts - Beschluss vom 21. Dezember 2010 - Ws 290/10), hat es die Sache gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt. - LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2016 - L 1 KR 320/14 Auf die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Klägers hat das KG diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. Januar 2011 (2 Ws 290/10 Vollz) wieder aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
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