Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 553, 535 BGB
Unerlaubte Untervermietung; Kündigungsgrund; Mietsache; vertragsmäßiger Gebrauch; vertragswidriger Gebrauch; Überlassung an Dritten; Untervermietung, unbefugte; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, außerordentliche; Abmahnung; Vermieterrecht, Beeinträchtigung; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unerlaubte Untervermietung - Kündigung!
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 553
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2527
- MDR 1985, 665
- ZMR 1985, 94
- WM 1985, 233
- BB 1985, 486
- WuM 1985, 88
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82
Untervermietung
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Ist, wie hier, die Mietsache zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes - "Bau und Betrieb einer Autoreparaturwerkstätte mit Tankstelle" - vermietet, so bedeutet das nicht, daß der Mieter berechtigt wäre, die Mietsache zu jedem beliebigen anderen gewerblichen Zweck zu nutzen (vgl. Senatsurteil BGHZ 89, 308).Eine Form des Gebrauchs, den der Mieter von der Mietsache macht, ist auch deren Untervermietung (Senatsurteil BGHZ 89, 308).
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Die Vorteile, die die Kläger daraus erzielen können, daß sie in den Genuß derjenigen Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts gelangen, die dem beklagten Mieter für die Zeit nach Vertragsbeendigung aufgrund der Kündigung bis zum an sich vorgesehenen Vertragsablauf am 31. Dezember 1995 entgeht, werden nach § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative BGB unter Beachtung der Grundsätze auszugleichen sein, die der erkennende Senat für den Ausgleich von Mieterleistungen (Baukostenzuschuß, eigene Aus- und Umbauten) bei vorzeitiger Vertragsbeendigung entwickelt hat (vgl. BGHZ 29, 289; BGH WM 1967, 750; Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.Nachw.). - BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58
Rückforderung eines Baukostenzuschusses
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Die Vorteile, die die Kläger daraus erzielen können, daß sie in den Genuß derjenigen Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts gelangen, die dem beklagten Mieter für die Zeit nach Vertragsbeendigung aufgrund der Kündigung bis zum an sich vorgesehenen Vertragsablauf am 31. Dezember 1995 entgeht, werden nach § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative BGB unter Beachtung der Grundsätze auszugleichen sein, die der erkennende Senat für den Ausgleich von Mieterleistungen (Baukostenzuschuß, eigene Aus- und Umbauten) bei vorzeitiger Vertragsbeendigung entwickelt hat (vgl. BGHZ 29, 289; BGH WM 1967, 750; Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.Nachw.).
- BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65
Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage; …
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Die Vorteile, die die Kläger daraus erzielen können, daß sie in den Genuß derjenigen Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts gelangen, die dem beklagten Mieter für die Zeit nach Vertragsbeendigung aufgrund der Kündigung bis zum an sich vorgesehenen Vertragsablauf am 31. Dezember 1995 entgeht, werden nach § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Alternative BGB unter Beachtung der Grundsätze auszugleichen sein, die der erkennende Senat für den Ausgleich von Mieterleistungen (Baukostenzuschuß, eigene Aus- und Umbauten) bei vorzeitiger Vertragsbeendigung entwickelt hat (vgl. BGHZ 29, 289; BGH WM 1967, 750; Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.Nachw.). - BGH, 29.11.1967 - VIII ZR 103/65
Zulässigkeit einer Untervermietung - Rechtsfolgen der Nichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Soweit dem Senatsurteil vom 29. November 1967 (VIII ZR 103/65 = WM 1968, 252) etwas anderes entnommen werden könnte, wird daran nicht festgehalten. - BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84
Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die …
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Für Gewerberaummietverhältnisse gilt dieser Grundsatz uneingeschränkt; nur bei Wohnungsmiete hat der Mieter nach Maßgabe des § 549 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erlaubniserteilung (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1984 - VIII ARZ 2/84 = WM 1984, 1511). - OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81
Auszug aus BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Diese Ansicht liegt auch dem Urteil des Reichsgerichts in JW 1920, 140 (mit zustimmender Anmerkung von Mittelstein) und dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Dezember 1981 = NJW 1982, 1157) zugrunde.
- BGH, 28.01.2026 - VIII ZR 228/23
Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von Wohnraum
Diese wurde als wohnraummietrechtliche Sondervorschrift (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 28. November 1984 - VIII ZR 186/83, NJW 1985, 2527 unter I 2 a) in das Mietrecht eingeführt, um einen billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters zu schaffen. - BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93
Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung
a) Die erhebliche Überbelegung der Wohnung durch Zuzug von Kindern des Mieters ist kein Fall der in § 553 BGB besonders angeführten unbefugten Gebrauchsüberlassung an einen Dritten, bei der eine erhebliche Verletzung der Vermieterrechte indiziert ist, ohne daß es hierzu besonderer Feststellungen bedarf (Senatsurteil vom 28. November 1984 - VIII ZR 186/83 = WM 1985, 233 unter 2 b). - BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96
Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung
Anhaltspunkt dafür ist in erster Linie die Zahlung eines höheren Mietzinses durch einen Nachmieter (BGH, Urteile vom 22. Mai 1967 - VIII ZR 25/65, WM 1967, 750, 752; vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313, 315; vom 28. November 1984 - VIII ZR 186/83, NJW 1985, 2527, 2528; BGHZ 111, 125, 131; vgl. auch BGHZ 29, 289, 298; Staudinger/Emmerich; Bub/Scheuer;… Sternel jeweils aaO).
- AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
Tochter bleibt Tochter
§ 540 I BGB schützt das Interesse des Vermieters, darüber zu befinden, ob das Mietobjekt, dass er dem von ihm ausgewählten Mieter zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen hat in die Hände Dritter gelangt oder nicht (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - VIII ZR 186/83 = NJW 1985, 2527, 2528). - BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90
Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis; …
In der bloßen Fortsetzung einer unbefugten Gebrauchsüberlassung liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters, die zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, ohne daß es weiterer Feststellungen zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung bedürfte (vgl. zum Wohnraummietrecht die Rechtsentscheide des OLG Frankfurt am Main vom 10.10.1988, ZMR 1988, 461 , des OLG Karlsruhe vom 16.3.1987, ZMR 1987, 263 und des OLG Hamburg vom 17.12.1981, NJW 1982, 1157 ; zum Gewerberaummietverhältnis BGH, NJW 1985, 2527/2528).Das Verbot unzulässiger Rechtsausübung gilt daher auch für die fristlose Kündigung des Vermieters bei unbefugter Überlassung der Mietsache an Dritte (BGH, NJW 1985, 2527/2528 und WuM 1968, 252/253, jeweils zur Gewerberaummiete).
- BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
Mit Recht verweist das Berufungsgericht darauf, daß das Gesetz selbst die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte als erhebliche Verletzung von Vertragspflichten interpretiert ("insbesondere ...") und damit als besonderen Kündigungsgrund herausstellt (vgl. auch BGH, Urt. v. 28. November 1984, VIII ZR 186/83, NJW 1985, 2527 ff;… Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht 2. Aufl. § 554 e Rdn. 12;… Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht 4. Aufl. § 594 e Rdn. 20;… Staudinger/Pikalo/von Jeinsen, BGB 1996 § 594 e Rdn. 30). - OLG Hamm, 11.04.1997 - 30 REMiet 1/97
Nur mit Genehmigung des Eigentümers
Für den hier vorliegenden Fall der unbefugten Gebrauchsüberlassung an einen Dritten bedarf es nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung nicht der Feststellung einer erheblichen Verletzung des Vermieterinteresses; diese wird durch die Art der Vertragsverletzung indiziert (BGH NJW 1985, 2527 = WuM 1985, 88 ;… Erman-Jendrek, BGB , 9. Aufl., § 553 Rdn. 4). - OLG Karlsruhe, 16.03.1987 - 3 REMiet 1/87
Kündigung; Fristlos; Vermieter; Mieter; Abmahnung; Überbelegung
Das für § 553 BGB ausreichende Verschulden liegt in der Fortsetzung dieses vertragswidrigen Zustands trotz Abmahnung (BGH, NJW 1985, 2527 ; OLG Hamburg (RE), NJW 1982, 1157 ;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 3. Aufl., § 553 Rdn. 2).§ 553 BGB nennt als einen Beispielsfall, in dem die Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs eine erhebliche Verletzung der Rechte des Vermieters indiziert, ohne daß es weiterer Feststellungen bedarf, die unbefugte Belassung der Mietsache an einen Dritten (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 2527 ).
- OLG Brandenburg, 06.10.2020 - 3 U 191/19
Muss ein Nachmieter immer akzeptiert werden?
Für Gewerberaummietverhältnisse gilt dieser Grundsatz uneingeschränkt (BGH NJW 1985, 2527).In der vertragswidrigen Überlassung der Mietsache an einen Dritten liegt eine erhebliche Pflichtverletzung, die für sich allein genommen nach erfolgter Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (BGH NJW 1985, 2527).
- AG München, 18.09.2025 - 419 C 23314/24
Unbefugte Gebrauchsüberlassung, Beendigung des Mietverhältnisses, Erlaubnis des …
BGH, NJW 1985, 2527 (2528) und WM 1968, 252 (253)). - OLG Frankfurt, 10.10.1988 - 20 REMiet 4/88
Beeinträchtigung der Vermieter-Interessen; Fristlose Kündigung durch Vermieter; …
- OLG Hamm, 23.10.1991 - 30 REMiet 1/91
Aufnahme einer Lebensgefährtin in eine Mietswohnung; Anforderungen an die …
- LG Berlin II, 04.06.2026 - 65 S 247/24
Kündigung bei unerlaubter Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht
- OLG Dresden, 06.03.1998 - 3 U 2484/97
Umfang der Vorauszahlungsbürgschaft
- OLG Stuttgart, 14.12.1993 - 10 U 179/93
Haftung für Schäden aus positiver Vertragsverletzung; Gewährung des Gebrauchs; …
- OLG Koblenz, 17.06.1992 - 5 U 907/91
Klage eines Pächters (GmbH) eines aus drei Vorführräumen bestehenden Kinobetriebs …
- OLG Hamburg, 08.04.1987 - 4 U 43/86
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Beginns der Rechtsverstöße; Datierung eines …
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Tiergarten, 01.10.1980 - 3 C 252/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründetheit einer Klage auf Räumung bzw.Herausgabe einer Wohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1985, 88
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