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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2363
BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94 (https://dejure.org/1994,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1994 - 2Z BR 77/94 (https://dejure.org/1994,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1994 - 2Z BR 77/94 (https://dejure.org/1994,2363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15 Abs. 3 ; BGB § 1004
    Wohnungseigentum; Parabolantenne des eingebürgerten Türken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche Staatsangehörigkeit (nicht) angenommen hat, eine Parabolantenne anzubringen, um sich über das Geschehen im Heimatland zu informieren und eine kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbringung einer Parabolantenne als Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandsetzung oder Instandhaltung von gemeinschaftlichen Wohnungseigentums; Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze für die Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Parabolantenne an einer Wohnanlage - Zum Anspruch eines gebürtigen Ausländers, der inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, eine Parabolantenne zum Empfang ausländischer Programme zu errichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 337
  • MDR 1995, 467
  • Rpfleger 1995, 338
  • BayObLGZ 1994 Nr. 63
  • BayObLGZ 1994, 326
  • WuM 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    Bei einem Ausländer hat die Rechtsprechung der Wohnungseigentumsgerichte im Rahmen der erforderlichen Abwägung ein besonderes Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers an Informationen aus seinem Heimatland angenommen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274 ; WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    d) Diese Grundsätze müssen auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren bei der im Rahmen des § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG vorzunehmenden Abwägung des Interesses des einzelnen Wohnungseigentümers an der Anbringung einer Parabolantenne und des Interesses der übrigen Wohnungseigentümer an der Abwehr von Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums angewendet werden (ebenso OLG Celle NJW-RR 1994, 977/978).

    Daran knüpft die deutliche Kritik des Oberlandesgerichts Celle (NJW-RR 1994, 977) an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung an, "daß zwar sämtliche überhaupt denkbaren Gesichtspunkte und Interessen in die Erwägung einbezogen worden sind, jedoch mit Ausnahme der Frage, ob das berechtigte Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit noch zu Ergebnissen führt, die auch nur einigermaßen praktikabel sowie dem Vermieter und der Wohnungseigentümergemeinschaft unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwands und des Kostenrisikos zumutbar sind".

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 9.2.1994 (NJW 1994, 1147 ; s. hierzu ergänzend auch die Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9.6.1994, NJW 1994, 2143 , und vom 15.6.1994, WuM 1994, 365 ), die Umstände dargestellt, die bei der Interessenabwägung unter den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Eigentumsschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ) einerseits und der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) andererseits zu berücksichtigen sind, wenn ein ständig in Deutschland lebender Ausländer von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne verlangt.

    Allerdings hat der vom Landgericht in bezug auf das Interesse des Antragsgegners an türkischer Musik herangezogene Gesichtspunkt außer Betracht zu bleiben, daß sich der Antragsgegner insoweit anderer Quellen bedienen könne; dies würde eine unzulässige Einschränkung der Informationsfreiheit bedeuten (vgl. BVerfG NJW 1994, 1147 /1149).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    Bei einem Ausländer hat die Rechtsprechung der Wohnungseigentumsgerichte im Rahmen der erforderlichen Abwägung ein besonderes Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers an Informationen aus seinem Heimatland angenommen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274 ; WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat durch Rechtsentscheid vom 24.8.1993 (NJW 1993, 2815 ), aufbauend auf dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.7.1992 (NJW 1992, 2490 ), einen Katalog der Voraussetzungen aufgestellt, die im Rahmen der erforderlichen konkreten Interessenabwägung erfüllt sein müssen, um einem ausländischen Mieter die Anbringung einer Parabolantenne trotz vorhandenen Kabelanschlusses zu untersagen.
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat durch Rechtsentscheid vom 24.8.1993 (NJW 1993, 2815 ), aufbauend auf dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.7.1992 (NJW 1992, 2490 ), einen Katalog der Voraussetzungen aufgestellt, die im Rahmen der erforderlichen konkreten Interessenabwägung erfüllt sein müssen, um einem ausländischen Mieter die Anbringung einer Parabolantenne trotz vorhandenen Kabelanschlusses zu untersagen.
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 9.2.1994 (NJW 1994, 1147 ; s. hierzu ergänzend auch die Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9.6.1994, NJW 1994, 2143 , und vom 15.6.1994, WuM 1994, 365 ), die Umstände dargestellt, die bei der Interessenabwägung unter den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Eigentumsschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ) einerseits und der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) andererseits zu berücksichtigen sind, wenn ein ständig in Deutschland lebender Ausländer von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne verlangt.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).
  • BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 9.2.1994 (NJW 1994, 1147 ; s. hierzu ergänzend auch die Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9.6.1994, NJW 1994, 2143 , und vom 15.6.1994, WuM 1994, 365 ), die Umstände dargestellt, die bei der Interessenabwägung unter den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des Eigentumsschutzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ) einerseits und der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) andererseits zu berücksichtigen sind, wenn ein ständig in Deutschland lebender Ausländer von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne verlangt.
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
    Unter einem Nachteil ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; darunter fällt auch eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (BayObLGZ 1989, 437/438).
  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer …

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei …

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer …

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Darin liegt ein nicht hinzunehmender Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1994, 326/328 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1999, 956 ).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …

    Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei der baulichen Veränderung auch um einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG handelt (vgl. BayObLG NJW 1995, 337).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

    Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …

    Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage; …

    Hierüber besteht in der Rechtsprechung und der Literatur auch kein Streit (vgl. unter anderem BayObLGZ 1991, 296, 298 = NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).

    Die vom Landgericht vorgenommene Würdigung entspricht einer Rechtsprechung, die das BayObLG für eine ähnlich gelagerte Fallgestaltung entwickelt hat (vgl. NJW 1995, 337, 338).

  • AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07

    Wohnraummiete: Beseitigungsanspruch gegen einen Mieter ausländischer Herkunft bei …

    Gleichwohl kann beachtet werden, dass ein ehemals ausländischer Mieter, der nunmehr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, damit etwa die Lockerung zu seinem ehemaligen Heimatland herbeigeführt hat, vgl. BayOBLG, WuM 1995, 224.
  • LG Dortmund, 24.01.2008 - 11 S 166/07

    Zustimmungspflicht des Vermieters zu Satellitenempfangsanlage?

    Rn. 37 Von den der Kammer bekannten Entscheidungen knüpft allein der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.10.1994 (2Z BR 77/94 - NJW 1995, 337 f.) ausdrücklich an die Staatsangehörigkeit des Mieters an: Das Interesse eines geborenen Türken, der aus freien Stücken die eigene Staatsangehörigkeit aufgegeben und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen habe, an Informationen aus seinem früheren Heimatland sei weniger schwer zu gewichten als das eines auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen türkischer Staatsangehörigkeit.
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im …

    Vor diesem Hintergrund wird somit nach weiterer Aufklärung aller Umstände (auch zur Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 1) vgl. BayObLG NJW 1995, 337, 338) abzuwägen sein, ob es mit Blick auf das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint, trotz Bestandskraft einen Beseitigungsanspruch zu verneinen.
  • AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98

    Aufstellen einer Parabolantenne als vertragswidriger Gebrauch einer Mietsache; …

    Dies erkennt auch das BayOLG an (Beschl. v. 28.10.1994 - NJW 1995, 337 (338)) und gesteht dem ehemals ausländischen Deutschen ein Informationdbedürfnis zu, das über des eines geborenen Deutschen hinausgeht.
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der …

    a) (1) Die Feststellungen des Landgerichts zur nachteiligen Veränderung des optischen Gesamtbildes der Wohnanlage durch die von der Antragstellerin veranlaßte bauliche Veränderung und zur dadurch ausgelösten Notwendigkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 , § 14 Nr. 1 WEG ) entsprechen der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und anderer Obergerichte (vgl. BayObLGZ 1994, 326/328; 1998, 173/175, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung); auf diese Feststellungen nimmt der Senat Bezug.
  • LG Landau/Pfalz, 07.12.1997 - 3 S 216/97

    Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne

    Die Entscheidung des BayObLG vom 28.10.94 (NJW 1995, 337 ) steht dem nicht entgegen, denn dort wurde nur verdeutlicht, dass eine Lockerung einer Bindung an das fremdsprachige Ausland bei der Abwägung zu berücksichtigen ist, was die Kammer vorliegend ebenso sieht.
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 796/08

    Wohnungseigentum: Aufstellung einer Satellitenanlage im Sondernutzungsbereich …

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