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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4137
BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96 (https://dejure.org/1997,4137)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 2Z BR 115/96 (https://dejure.org/1997,4137)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 2Z BR 115/96 (https://dejure.org/1997,4137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2, 15 Abs. 1, 22 Abs. 1, 23 Abs. 4
    Keine Anfechtung eines "Nichtbeschlusses" der Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 23 Abs. 4 WEG
    Umbau einer Waschküche in einen Versammlungsraum als bauliche Veränderung; Nichtbeschluß bei Fehlen der erforderlichen Mehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in Versammlungsraum - Unanfechtbarer Nichtbeschluß bei Nichterreichen der Einstimmigkeit trotz mehrheitlicher Antragsannahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbau eines Waschraums in einen zur Durchführung von Eigentümerversammlungen geeigneten Gemeinschaftsraum als Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 344
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß ein unangefochten gebliebener Mehrheitsbeschluß auch dann wirksam und für alle Wohnungseigentümer bindend ist, wenn er eine Angelegenheit zum Gegenstand hat , welche die Wohnungseigentümerzwar durch allstimmigen Beschluß oder durch Vereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG regeln, über die sie aber nicht mit Stimmenmehrheit beschließen können (vgl. BGHZ 54, 65/69; 127, 99 ff.; BayObLG NJW-RR 1993, 85/86 m.w.N.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 85/86; BayObLG WE 1992, 229).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß ein unangefochten gebliebener Mehrheitsbeschluß auch dann wirksam und für alle Wohnungseigentümer bindend ist, wenn er eine Angelegenheit zum Gegenstand hat , welche die Wohnungseigentümerzwar durch allstimmigen Beschluß oder durch Vereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG regeln, über die sie aber nicht mit Stimmenmehrheit beschließen können (vgl. BGHZ 54, 65/69; 127, 99 ff.; BayObLG NJW-RR 1993, 85/86 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß ein unangefochten gebliebener Mehrheitsbeschluß auch dann wirksam und für alle Wohnungseigentümer bindend ist, wenn er eine Angelegenheit zum Gegenstand hat , welche die Wohnungseigentümerzwar durch allstimmigen Beschluß oder durch Vereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG regeln, über die sie aber nicht mit Stimmenmehrheit beschließen können (vgl. BGHZ 54, 65/69; 127, 99 ff.; BayObLG NJW-RR 1993, 85/86 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Ein solcher Antrag wird von der Vorschrift des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG erfaßt; er setzt jedoch entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse der Antragstellerin an dieser Feststellung voraus (vgl. BayObLGZ 1995, 407/410).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Ein Beschluß liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Abstimmung der Wohnungseigentümer in der Ablehnung eines Antrags erschöpft und keine sachliche Regelung damit verbunden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; BayObLG WuM 1995, 504/505).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Die Entscheidung über Baumaßnahmen, in deren Folge der Raum künftig nicht mehr als Waschraum genutzt werden könnte, enthielte zugleich konkludent eine Änderung der festgelegten Zweckbestimmung, die gemäß § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG nur durch Vereinbarung, also unter Mitwirkung und mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer vorgenommen werden könnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1102/1103 und 1990, 1104 f.;… Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 15 Rn. 20).
  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Ein Beschluß liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Abstimmung der Wohnungseigentümer in der Ablehnung eines Antrags erschöpft und keine sachliche Regelung damit verbunden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; BayObLG WuM 1995, 504/505).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum, …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    2 Z 53/85">NJW-RR 1986, 1076/1077 und 1996, 464).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalls für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 1984, 213/215 f.; KG NJW-RR 1992, 72O/721; OLG Hamburg DWE 1984, 123 f.; OLG Celle WE 1989, 199/200).
  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96
    Die Entscheidung über Baumaßnahmen, in deren Folge der Raum künftig nicht mehr als Waschraum genutzt werden könnte, enthielte zugleich konkludent eine Änderung der festgelegten Zweckbestimmung, die gemäß § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG nur durch Vereinbarung, also unter Mitwirkung und mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer vorgenommen werden könnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1102/1103 und 1990, 1104 f.;… Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 15 Rn. 20).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG WuM 1997, 344 ; st.Rspr.).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von …

    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalles für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.).

    Es können allerdings auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind (BayObLG WuM 1997, 344 ).

  • OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

    Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift …

    Dass der innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gestellte Antrag auf Ungültigerklärung gerichtet ist, steht jedoch der Feststellung, dass solche Beschlüsse nicht zustande gekommen sind, nicht entgegen, wenn dessen Umdeutung in einen Feststellungsantrag (vgl. 256 Abs. 1 ZPO) möglich ist (BayObLGZ 1995, 407/410; BayObLG WuM 1997, 344).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98

    Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG ZMR 1998, 643/644 und WuM 1997, 344 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 67/98

    Ermittlung des Vorliegens eines Eigentümerbeschlusses oder Eines …

    Ein Nichtbeschluß liegt abgesehen von dem Fall, daß nicht mehr Wohnungseigentümer für einen Antrag als dagegen gestimmt haben, auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern bei einer Abstimmung bewußt war, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht und die Versammlungsniederschrift keine Zweifel an der Ablehnung des Antrags offenläßt (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98

    Für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit

    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalles für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 643).
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