Rechtsprechung
| LG Hamburg, 19.11.1996 - 316 S 55/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- WuM 1997, 47
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98
Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch …
Eine in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreitete Auffassung nimmt daher jedenfalls in Fällen, in denen die Wohnungseigentümer sondereigentumsfähige Bestandteile des Gebäudes in gemeinschaftliches Eigentum überführt haben, eine Vermieterstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Mietverhältnis an (OLG Hamburg…, Beschluß vom 18. Juli 1996 aaO unter 2; OLG Celle, Beschluß vom 11. Oktober 1995, WuM 1996, 222 unter II 2 a; LG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1994, WuM 1994, 539 f und Urteil vom 19. November 1996, WuM 1997, 47 unter 2 und 3; AG Köln, Urteil vom 21. Januar 1986, WuM 1986, 109; Beuermann WuM 1995, 5, 6 f;… Heile in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999, Kap. II Rdnr. 862;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., 1999, § 571 BGB Rdnr. 8;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988, I 49). - LG Berlin, 19.06.1997 - 61 S 485/96 So wird vertreten, daß der Erwerber von Wohnungseigentum nicht allein gemäß §§ 571, 580 BGB als Sondereigentümer der von ihm erworbenen und ihm zugewiesenen Wohnung Vermieter der Wohnung wird, wenn diese zuvor bereits vermietet war, sondern nur gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn - wie vorliegend - der mitvermietete Kellerraum im Gemeinschaftseigentum steht (vgl. LG Berlin, Zivilkammer 65, GE 1997, 745; OLG Celle, WuM 1996, 222 unter Bezugnahme auf BGH, NJW 1973, 455; BayObLG NJW-RR 1991, 651 ; LG Hamburg, WM 1994, 539;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988 1, Rz. 49;… Bub/Treier/Heile, Mietrecht, 2. Aufl., II Rdnr. 882;… Palandt-Putzo, 56. Aufl., § 571 Rz. 6; Beuermann, GE 1995, 5 ff.), wobei teilweise angenommen wird, daß die Rechtslage anders zu beurteilen sein soll, wenn der im Gemeinschaftseigentum stehende mitvermietete Nebenraum dem Sondereigentümer qua Sondernutzungsrecht zugewiesen ist (vgl. LG Hamburg, WuM 1997, 47).
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