Rechtsprechung
| BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 14, 15, 22; BGB §§ 1004, 242
Beseitigung; Pacht; Holzterrasse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige bauliche Veränderung in Wohnanlage - Beseitigungsanspruch trotz Errichtung während früherer Pachtzeit - Holzterasse über Kanalschacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herleitung des Anspruchs eines Mitgeigentümers zur Beseitigung einer Holzterrasse aus einem bestandskräftigen Eigentümerbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn - 1 UR II 7/96
- LG Traunstein, 23.06.1997 - 4 T 4851/96
- BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
- LG Traunstein, 10.02.1998 - 4 T 4851/96
- BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 44/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 240 (Ls.)
- WuM 1998, 115
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84
Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters
Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
Denn bei der Miete und Pacht von Grundstücken umfaßt die Rückgabepflicht gemäß §§ 556, 581 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Verpflichtung, während der Vertragsdauer auf dem Grundstuck errichtete Bauten zu beseitigen (vgl. BGHZ 96, 141/144; BGH NJW-RR 1994, 847/848). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/394 f.; BayObLG WuM 1992, 563/564 und st. Rspr.). - BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93
Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
Denn bei der Miete und Pacht von Grundstücken umfaßt die Rückgabepflicht gemäß §§ 556, 581 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die Verpflichtung, während der Vertragsdauer auf dem Grundstuck errichtete Bauten zu beseitigen (vgl. BGHZ 96, 141/144; BGH NJW-RR 1994, 847/848). - BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/394 f.; BayObLG WuM 1992, 563/564 und st. Rspr.). - BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92
Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …
Auszug aus BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97
b) Die Errichtung einer Holzterrasse auf einer unbebauten Grundstücksfläche ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1991, 303 und NJW-RR 1993, 85/86).
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche stellt eine bauliche Veränderung bzw. Maßnahme dar (so ausdrücklich BayObLG, NZM 2003, 242, 243; so auch bei Auswechslung des Plattenbelags OLG Hamburg, ZMR 2006, 465 ff.; vgl. dazu auch BayObLG, WuM 1998, 115).
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 18.12.1997 - 318 T 119/97 [85] |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 14, 22
Ausbau; Dachgeschoß; Zweifamilienhaus; Zustimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 115
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