Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 421, 556; BRAGO §§ 6, 19
Mehrvertretungszuschlag; Gegenstandsindentität; Prozeßgebühr - Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 421 556; BRAGO § 6 Abs. 1 § 19 Abs. 1
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1613
- NZM 1998, 681
- AnwBl 1998, 415
- Rpfleger 1998, 372
- WuM 1998, 558
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 19.11.1991 - 17 W 470/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
"Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objektes verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln JurBüro 1992, 318).«.Gegenteilig haben das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318) sowie das Landgericht Köln - 6. Zivilkammer - (JurBüro 1990, 857) entschieden.
Der Rechtspfleger ist in dem angefochtenen Beschluß der letztgenannten Entscheidung des Landgerichts Köln gefolgt, die auf der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln - 17. Zivilsenat - beruht (Beschlüsse vom 06.02.1981, Az 17 W 435/80 und vom 29.10.1982, Az 17 W 462/82 sowie vom 19.11.1991, Az 17 W 470/91).
Soweit ersichtlich ist nur der letztgenannte Beschluß zur Veröffentlichung gelangt (JurBüro 1992, 318).
Im Ansatz zutreffend geht das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318, 319) davon aus, daß mehrere Mieter derselben Sache bei der Rückgabe in Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 556 Abs. 1 BGB nicht immer zwangsläufig zusammenwirken müssen.
- BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95
Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung nach Maßgabe der §§ 556 Abs. 1, 431 BGB (BGHZ 65, 226, 227; BGH NJW 1996, 515, 516; OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1370, 1371;… Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., V.A, Rdnr. 22).Dies ändert sich nach allgemeinen Grundsätzen erst im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe (§§ 275, 280 BGB ), sei es auch nur in der Person eines der Gesamtschuldner - § 425 Abs. 2 BGB - (…OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 1370, 1371 mit Hinweis auf Palandt/Putzo aaO, 46. Aufl., § 556 Anmerkung 1 f.;… Voelskow in Münchener Kommentar, § 556, Rdnr. 20;… Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 4. Aufl., Rdnr. 289, 293. und Sternel, Mietrecht, Anmerkung V 7 sowie m.w.N.; BGH NJW 1996, 515, 516, 517).
Auch im Bereich des Wohnungsmietrechts ist der vertragliche Herausgabe- und Räumungsanspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Gebrauchsüberlassungsverhältnisses gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat (BGH NJW 1996, 515 ).
- OLG Düsseldorf, 18.03.1987 - 15 U 183/86
Fristlose Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Mietsache; Gesamtschuldnerische …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Dies ändert sich nach allgemeinen Grundsätzen erst im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe (§§ 275, 280 BGB ), sei es auch nur in der Person eines der Gesamtschuldner - § 425 Abs. 2 BGB - (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 1370, 1371 mit Hinweis auf Palandt/Putzo aaO, 46. Aufl., § 556 Anmerkung 1 f.;… Voelskow in Münchener Kommentar, § 556, Rdnr. 20;… Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 4. Aufl., Rdnr. 289, 293. und Sternel, Mietrecht, Anmerkung V 7 sowie m.w.N.; BGH NJW 1996, 515, 516, 517).
- BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 136/74
Rückgabepflicht mehrerer Mieter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung nach Maßgabe der §§ 556 Abs. 1, 431 BGB (BGHZ 65, 226, 227; BGH NJW 1996, 515, 516; OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1370, 1371;… Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., V.A, Rdnr. 22). - OLG Koblenz, 06.03.1992 - 14 W 108/92
Rechtsanwaltsgebühren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Demnach liegen verschiedene Gegenstände vor, wenn etwa gegen Streitgenossen Unterlassungsansprüche verfolgt werden, auch wenn Verbote gleichen Inhalts angestrebt werden (OLG Hamburg JurBüro 1981, 64 und 1990 855), bei einer Klage gegen drei GmbH-Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlagen (OLG Koblenz JurBüro 1992, 601) oder bei einer gegen mehrere Personen gerichtete Klage auf Herausgabe von in ihrem Mitbesitz befindlichen Gegenständen (…OLG Köln JurBüro 1987, 857 - vgl. die Übersicht bei Göttlich/Mümmler aaO, Anmerkung 2.1 c Seite 958). - LG Köln, 20.12.1989 - 6 T 264/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Gegenteilig haben das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318) sowie das Landgericht Köln - 6. Zivilkammer - (JurBüro 1990, 857) entschieden.
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr
Danach steht dem Rechtsanwalt ein Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu (OLG Hamm, Rpfleger 2000, 40; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 372;… Schnapp in Gebauer/Schneider, BRAGO, § 6 Rdnr. 33). - OLG Köln, 10.11.1999 - 17 W 455/99
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag und gebührenrechtliche …
Anders als die Beschwerde in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Anwaltsblatt 1998, 415) geltend macht, hat sich die zur Abwehr der Räumungs- und Herausgabeklage entfaltete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht auf denselben Gegenstand im Sinne der genannten Bestimmung bezogen. - OLG Köln, 05.04.2000 - 17 W 42/00 Anders als in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf Anwaltsblatt 1998, 415), hat sich die zur Durchsetzung des Räumungs- und Herausgabeanspruchs entfaltete Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten nicht auf denselben Gegenstand im Sinne der bezeichneten Bestimmung bezogen.
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Rechtsprechung
| LG München I, 15.07.1998 - 14 S 4124/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 558
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 25.03.2002 - 32 C 544/01
Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Wege des Urkundenprozesses; …
Teilweise wird die Möglichkeit bejaht (LG Bonn, WuM 1986, Seite 109 = NJW 1986, Seiten 264 f.; LG Frankfurt/Main, WuM 2000, Seite 314 = NJW-RR 2000, Seiten 1464 f.), teilweise wird sie aber abgelehnt (OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.; LG Augsburg, WuM 1993, Seiten 416 f.; LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 f.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236), Argumentiert wird von Letzteren damit, dass durch die Zulassung des Urkundenverfahrens die Vorschriften des sozialen Wohnungsmietrechts unterlaufen werden würden.Seine Gegenansprüche insbesondere die Minderungsrechte, wird der Mieter regelmäßig nämlich nicht, mit den im Urkundenprozess möglichen Beweismitteln nachweisen können (OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.; OLG Oldenburg, WuM 1999, Seiten 225 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236; LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Augsburg, WuM 1993, Seiten 416 f.; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 = NZM 1998, Seiten 909 f.).
Anders als im Kaufrecht führt bei Mietverträgen ein Mangel der Wohnungsmietsache nämlich ohne weitere Handlung des Wohnungsmieters kraft Gesetzes zu einer Minderung des Mietzinses (LG München I, WuM 1998, Seite 558; OLG Oldenburg, WuM 1999, Seiten 225 ff.; OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.); da aber das Fehlen von Mängeln (und damit das Bestehen des Mietzinsanspruches in voller Höhe) nicht mit den Mitteln des Urkunden-Beweises bewiesen werden kann, kann der Vermieter einer Wohnung seinen Mietzinsanspruch auch nicht im, Urkundenprozess geltend machen, da nicht hinzunehmen ist, dass der Mieter einer Wohnung unter Beachtung der gesetzlichen Schutzvorschriften beim Wohnungsmietrecht im Urkundenprozess zur Zahlung der im Mietvertrag festgelegten Miete verurteilt wird, während er ggf. nach dem Gesetz gar keine oder nur eine geminderte Wohnungsmiete zu zahlen hätte.
(LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 f. = NZM 1998, Seiten 909 f.; OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236).
- OLG Naumburg, 14.05.2002 - 9 U 231/01
Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozess; Beweis der Wirksamkeit …
Zwar können auch Mietzinsforderungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1408; OLG Oldenburg, WuM 1999, 225, 226; LG Bonn, NJW 1986, 264; LG Düsseldorf, MDR 1997, 928; LG Saarbrücken, WuM 1998, 557;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VIII, Rn. 41; a.A. für Wohnraummiete LG Augsburg, WuM 1993, 416; LG München I, WuM 1998, 558;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V, Rn. 37).
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