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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.10.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7866
BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,7866)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 2Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,7866)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 2Z BR 33/04 (https://dejure.org/2004,7866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 22 Abs. 1
    Begriff und Rechtsfolgen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stufen sind bauliche Veränderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauliche Veränderungen an einer Wohneigentumsanlage; Anbringung von Stufen in einer Böschung zwischen der Terrasse einer Eigentumswohnung und einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartenfläche; Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch eine bauliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 747
  • ZMR 2005, 66
  • WuM 2004, 733
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/93

    Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen Gemeinschaft nach Duldung durch …

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
    Die Duldung über lange Zeit durch ihren Rechtsvorgänger muss sich die Antragstellerin zurechnen lassen, weil sie durch den Kaufvertrag nicht mehr schuldrechtliche Ansprüche erwerben konnte, als ihrem Rechtsvorgänger zustanden (BayObLG NJW-RR 1993, 1165; KG WE 1994, 51/52; OLG Köln ZMR 1998, 459/460).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der …

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
    a) Die Errichtung einer wenige Stufen umfassenden Treppe in der Böschung zwischen der Terrasse und der Gartenfläche ist vom Landgericht zutreffend als bauliche Veränderung beurteilt worden, weil dadurch das gemeinschaftliche Eigentum an der Böschung dauerhaft umgestaltet wurde (vgl. BayObLG NZM 2003, 242).
  • BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93

    Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem …

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
    Die Duldung über lange Zeit durch ihren Rechtsvorgänger muss sich die Antragstellerin zurechnen lassen, weil sie durch den Kaufvertrag nicht mehr schuldrechtliche Ansprüche erwerben konnte, als ihrem Rechtsvorgänger zustanden (BayObLG NJW-RR 1993, 1165; KG WE 1994, 51/52; OLG Köln ZMR 1998, 459/460).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03

    Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen …

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
    b) Die Frage, ob eine über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung gegeben ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG NZM 2003, 121 (Ls); WuM 2004, 48).
  • BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Erweiterung einer Terasse - …

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
    b) Die Frage, ob eine über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung gegeben ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG NZM 2003, 121 (Ls); WuM 2004, 48).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …

    Rn. 7 a) Ob der Gebrauch des Sondereigentums bei einem anderen Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG hervorruft, den dieser nicht hinzunehmen braucht, ist in erster Linie eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BayObLG, NZM 2004, 747, 748; OLG München, NJW 2008, 592; OLG Brandenburg, ZWE 2010, 272).
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines …

    cc) Die Entscheidung, ob eine nachteilige Veränderung im Sinne von § 14 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer vorliegt, obliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Ob eine bauliche Veränderung in diesem Sinne erheblich ist und andere Wohnungseigentümer dadurch über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05, zitiert nach juris; BayObLG WuM 2004, 733).
  • OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05

    Mitwirkung von Richtern in Wohnungseigentumssachen auch ohne Teilnahme an …

    aa) Der Beschluss richtet sich nach seiner nächstliegenden Bedeutung auf die Beseitigung der von der Antragstellerin errichteten Treppe, also auf die Beseitigung einer baulichen Veränderung (vgl. BayObLG NZM 2004, 747).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf …

    Besonderheiten des Sachverhalts ergeben sich vorliegend daraus, dass die Beteiligten zu 1 und 2, die nach eigenem Vorbringen von 1978-1992 Mieter der in Rede stehenden Wohnungseigentumseinheit waren, seit dem Erwerb ihres Eigentums im Jahr 1992 (in zurechenbarer Kenntnis der Teilungserklärung) bis 2006 also etwa 14 Jahre lang, ein Sondernutzungsrecht in Bezug auf die Fläche E3 nicht in Anspruch genommen haben und ggf. nach Maßgabe des § 198 BGB zurechenbar auch ihr Rechtsvorgänger von einem solchen Sondernutzungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG NZM 2004, 747 f.; OLG Köln NJW-RR 1995, 851 f.; Fritzsche in Bamberger/Roth BeckOK BGB § 1004 Rn 108).
  • AG Hamburg, 10.08.2011 - 102 D 29/11

    Plakatieren von Türen mit sexuellen Botschaften verboten!

    Ob ein erhebliche Nachteil im Einzelfall vorliegt, obliegt der Prüfung des Tatrichters (BayObLG, NZM 2004, 747;… Bärmann/Pick, a. a. O., § 22 Rz. 26;… Riecke/Schmidt, WEG, 2. Auflage, § 14 Rz. 3 m.w.Nw.).
  • OLG München, 18.07.2005 - 4 Wx 63/05
    nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG, NZM 2004, 747 = WuM 2004, 733).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4411
BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,4411)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 2Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,4411)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,4411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss - Ablehnungsbeschluss, Beseitigungsverpflichtung, Fahrradabstellstange, Negativbeschluss

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestandskräftiger Beschluss von Wohnungseigentümern, eine bestimmte Maßnahme nicht vorzunehmen; Verpflichtungsantrag auf Vornahme einer Maßnahme; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer Stange zum Abstellen von Fahrrädern

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 482/02
  • LG München I - 1 T 15294/02
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 733
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Auch ein solcher Beschluss hat Beschlussqualität (BGHZ 148, 335; 152, 46; BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Auch ein solcher Beschluss hat Beschlussqualität (BGHZ 148, 335; 152, 46; BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGHZ 116, 392/396).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Auch ein solcher Beschluss hat Beschlussqualität (BGHZ 148, 335; 152, 46; BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

    Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Die Bestandskraft des Eigentümerbeschlusses steht einem Verpflichtungsantrag entgegen, durch den die abgelehnte Maßnahme herbeigeführt werden soll (Beschluss des Senats vom 17.9.2003 - 2Z BR 170/03 und Beschluss vom 26.9.2003 - 2Z BR 25/03; Deckert ZMR 2003, 153/158).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Die Bestandskraft des Eigentümerbeschlusses steht einem Verpflichtungsantrag entgegen, durch den die abgelehnte Maßnahme herbeigeführt werden soll (Beschluss des Senats vom 17.9.2003 - 2Z BR 170/03 und Beschluss vom 26.9.2003 - 2Z BR 25/03; Deckert ZMR 2003, 153/158).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Auch ein solcher Beschluss hat Beschlussqualität (BGHZ 148, 335; 152, 46; BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
    Soweit das Landgericht eine optische Beeinträchtigung verneint hat, ist der Senat an diese dem Tatrichter obliegende Würdigung gebunden (BayObLG NZM 2000, 392).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch …

    Ob andere Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt, wie bereits im Beschluss vom 1. November 2007 ausgeführt, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Nach Ansicht des BayObLG ( BayObLG NZM 2003, 122; bestätigt durch: BayObLG - 2Z BR 170/03 - 17.09.03; BayObLG - 2Z BR 119/03 - 30.10.03; BayObLG - 2Z BR 131/03 - 09.10.03; BayObLG WuM 2004, 427; BayObLG OLGR München 2004, 244 ) folgt aus der Gesamtheit der Gründe, dass die Bestandskraft des einen Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses einem Verpflichtungsantrag mit dem Inhalt des Beschlussantrages entgegensteht und insoweit eine Veränderung der Rechtslage bewirkt, die ein Rechtsschutzinteresse begründet.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03

    Rechtsschutzbedürfnis des Wohnungseigentümers für die Anfechtung eines …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03).
  • AG Nürnberg, 26.07.2018 - 244 C 1341/18

    WEG - Belastung mit Kosten für besonderen Verwaltungsaufwand

    Die Gefahr, dass Fahrräder nicht ordnungsgemäß abgestellt werden, sodass sie den Zugang behindern könnten, begründet unter Umständen ein Anspruch gegen den jeweiligen Störer, führt aber nicht dazu, dass der Fahrradständer eine Beeinträchtigung darstellt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 30.10.2003 - 2ZBR 119/03, IBRRS 2006, 3021).
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