Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsverfahren: Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und auf Gewährung einer Räumungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 522 Abs 3 ZPO, § 544 Abs 5 S 2 ZPO, § 721 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO, § 721 Abs 3 ZPO
Revisionsverfahren: Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und auf Gewährung einer Räumungsfrist - Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Nachteilserbringung (hier: Herausgabe eines Hauses)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Nachteilserbringung (hier: Herausgabe eines Hauses)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 08.11.2013 - 14 O 2113/13
- OLG München, 05.03.2014 - 20 U 288/14
- BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
- BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14
Papierfundstellen
- WuM 2014, 354
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.11.2013 - V ZR 185/13
Zwangsräumung eines der Pferdehaltung dienenden Grundstücks: Einstweilige …
Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
Rn. 3 1. Der Antrag, die Vollstreckung einstweilen einzustellen, ist nach der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO i.V.m. § 522 Abs. 3 ZPO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 719 Abs. 2 ZPO statthaft (Senat, Beschluss vom 8. November 2013 - V ZR 185/13, GuT 2013, 223 Rn. 3), aber unbegründet.Die Beklagte hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Vollstreckung ihr einen über eine Vorwegnahme des Prozessergebnisses hinausgehenden (Senat, Beschluss vom 8. November 2013 - V ZR 185/13, GuT 2013, 223 Rn. 4) nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.
- BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84
Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des …
Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
Ein Zurückbehaltungsrecht kann zwar ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB begründen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367), führt aber nicht zur Abweisung der Herausgabeklage, sondern nur dazu, dass der Besitzer zur Herausgabe Zug um Zug gegen Erfüllung der Ansprüche verurteilt wird, derentwegen zurückbehalten wird (BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422). - BGH, 27.06.1990 - XII ZR 73/90
Zuständigkeit für Verlängerung der Räumungsfrist
Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
Das gilt auch, wenn die Sache bei dem Revisionsgericht anhängig ist; die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisions- und das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823;… MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 721 Rn. 4). - BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68
Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers - …
Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
Ein Zurückbehaltungsrecht kann zwar ein Recht zum Besitz nach § 986 BGB begründen (Senat, Urteil vom 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367), führt aber nicht zur Abweisung der Herausgabeklage, sondern nur dazu, dass der Besitzer zur Herausgabe Zug um Zug gegen Erfüllung der Ansprüche verurteilt wird, derentwegen zurückbehalten wird (BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 270/84, WM 1985, 1421, 1422). - BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60
Auszug aus BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14
Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (Senat, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307;… MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 721 Rn. 4).
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20
Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen …
Rn. 33 Die Entscheidung über die Räumungsfrist, die auch im Revisionsurteil noch ausgesprochen werden kann (…BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, juris Rn. 4; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, juris Rn. 7;… siehe auch Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21 sowie bereits Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), beruht auf § 721 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO. - BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20
Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich …
Eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sieht das Gesetz - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - hingegen nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, WuM 2010, 322 unter II; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 7; jeweils mwN).Das gilt auch dann, wenn die Sache bei dem Revisionsgericht anhängig ist; die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisionsverfahren nicht übertragbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, aaO Rn. 8; vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823).
- LG Berlin, 09.02.2016 - 67 S 18/16
Räumungsprozess gegen den gekündigten Wohnraummieter: Vollstreckungsschutz in der …
Rn. 29 Die formalen Voraussetzungen zur Gewährung einer Räumungsfrist sind unabhängig von der - im Berufungsrechtszug gesondert erfolgten - Antragstellung durch die beklagte Mieterin erfüllt, da eine Entscheidung darüber gemäß § 721 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auch von Amts wegen ergehen kann und die Kammer als Berufungsgericht ebenso wie das Revisionsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO - auch im Falle ihrer Versagung durch die Vorinstanz(en) - befugt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7; Schuschke, NZM 2015, 233, 235).Rn. 31 Die Kammer sieht sich auch befugt, im laufenden Rechtsmittelverfahren isoliert über die Gewährung einer Räumungsfrist zu befinden (a.A. BGH, Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7).
- BGH, 18.07.2023 - VIII ZA 6/23
Einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus vorläufig …
Die Regelung in § 721 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach während des Berufungsverfahrens das Berufungsgericht zuständig ist, ist auf das Revisions- und das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht übertragbar (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1990 - XII ZR 73/90, NJW 1990, 2823; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 8;… vom 30. November 2021 - VIII ZR 81/20, juris Rn. 44). - OLG Dresden, 19.06.2019 - 5 U 1168/19
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses
Über die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Absatz 1 ZPO kann das zuständige Prozessgericht nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entscheiden (Anschluss BGH WuM 2014, 354; OLG München NZM 2010, 720).Auch wenn man zugunsten der Beklagten zu 2) und zu 3) die Anwendbarkeit von § 721 ZPO bejaht, kann über die Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO vom Senat nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.2014, V ZR 74/14, WuM 2014, 354; OLG München, Beschluss vom 19.02.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720;… Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 721 ZPO, Rn. 36;… Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 721 Rn. 7;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 721 Rn. 9).
- OLG Celle, 14.05.2025 - 24 U 8/25
Räumungsfrist; Hinweisbeschluss; offensichtlich aussichtslose Berufung
Die isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sieht das Gesetz, abgesehen vom Sonderfall einer auf künftige Räumung erkennenden Entscheidung nach § 721 Abs. 2 BGB, nicht vor (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 U 1168/19, JurBüro 2019, 606, 607;… MüKoZPO/Götz, 6. Aufl., § 721 Rn. 6;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., § 721 Rn. 9).Auch im Rahmen eines Beschlusses, durch den eine offensichtlich unbegründete Berufung nach § 522 Abs. 2 zurückgewiesen wird, kann eine Räumungsfrist gewährt werden (so die Vorentscheidung des OLG München zu BGH, Beschluss vom 24. April 2014 aaO).
- LG Lüneburg, 25.03.2025 - 6 S 8/25
Räumungsbegehren aufgrund einer Eigenbedarfskündigung
Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO wäre bereits unzulässig, da eine Räumungsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09 - Beschluss vom 24. April 2014 - V ZR 74/14 -, jeweils zitiert nach juris; ebenso OLG München, Beschluss vom 19. Februar.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 U 1168/19 -, zitiert nach juris) nicht isoliert - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - möglich ist. - LG München I, 08.11.2023 - 14 S 3525/23
Räumungsvergleiche, Berechtigtes Kündigungsinteresse, Verletzung rechtlichen …
Auch der Wortlaut des § 721 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht "auf Räumung […] erkannt" haben muss, steht einer solchen Vorgehensweise nicht zwingend entgegen, da zwar nicht in den Beschlüssen nach §§ 522 Abs. 1, Abs. 2, 516 ZPO auf Räumung erkannt wird, jedoch erstinstanzlich bereits dergestalt erkannt worden ist (strenger augenscheinlich u.a. Musielak/Voit/Lackmann § 721 Rn. 9 m.w.N., BGH, Beschl. v. 24.04.2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 sowie BGH, Beschl. v. 27.04.2010 - VIII ZR 283/09, BeckRS 2010, 11348, wonach sich aus § 721 Abs. 1 ZPO ergebe, dass von dem zuständigen Prozessgericht eine Räumungsfrist nur in dem Urteil, in dem auf Räumung erkannt wird, gewährt werden könne. - LG München I, 10.10.2024 - 14 S 7535/24
Räumungsfristentscheidung, Räumungsfristgewährung, Berufungsrücknahme, …
Auch der Wortlaut des § 721 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht "auf Räumung (…) erkannt" haben muss, steht einer solchen Vorgehensweise nicht zwingend entgegen, da zwar nicht in den Beschlüssen nach §§ 522 Abs. 1, Abs. 2, 516 ZPO auf Räumung erkannt wird, jedoch erstinstanzlich bereits dergestalt erkannt worden ist (…str., a.A. namentlich Musielak/Voit/Lackmann, 2024, § 721 Rn. 9 m.w.Nachw.; kritisch, aber nicht unmittelbar auf die vorliegende Konstellation bezogen, wohl auch BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354, wonach sich aus § 721 Abs. 1 ZPO ergebe, dass von dem zuständigen Prozessgericht eine Räumungsfrist nur in dem Urteil, in dem auf Räumung erkannt wird, gewährt werden könne; zwar könne eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden, die isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sehe das Gesetz hingegen - abgesehen von dem Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung nach § 721 Abs. 2 ZPO - nicht vor).
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