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   BFH, 17.03.2010 - X B 114/09   

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https://dejure.org/2010,7670
BFH, 17.03.2010 - X B 114/09 (https://dejure.org/2010,7670)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - X B 114/09 (https://dejure.org/2010,7670)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - X B 114/09 (https://dejure.org/2010,7670)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, AO § 87
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 87 AO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und Rechtskenntnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; AO § 87
    Entschuldigung der Versäumung einer Einspruchsfrist aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse und Rechtskenntnisse; Sorgfaltspflicht eines der Amtssprache nicht mächtigen Verfahrensbeteiligten hinsichtlich der Verschaffung einer Übersetzung der ihm zugehenden amtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei mangelnden Sprachkenntnissen und bei einem Rechtsirrtum eines rechtsunkundigen Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Sprachkenntnisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75

    Rechtsbehelfsbelehrung in deutscher Sprache - Ausländer - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO) in Gang gesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).

    Denn auch ohne dass er dessen Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).

  • BFH, 26.09.2005 - VIII B 293/03

    Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Ob dieses bei jedem Irrtum in der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften gilt oder nur, wenn der Irrtum das Verfahren des Gerichts bei der Urteilsfindung beeinflusst hat (so BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1970 IV B 93/69, BFHE 99, 6, BStBl II 1970, 545, und vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175), insbesondere bei fehlerhafter Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2003  4 B 83/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport 2003, 901; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 65; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 78; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 234; offen gelassen etwa in BFH-Beschlüssen vom 19. August 2004 II B 79/03, BFH/NV 2004, 1670, und vom 26. September 2005 VIII B 293/03, BFH/NV 2006, 109), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BFH, 06.07.1988 - II B 183/87

    Finanzgerichtsverfahren - Verfahrensfehler - Zustellung - Niederlegung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Nach der Rechtsprechung ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auch dann gegeben, wenn das Finanzgericht (FG) fehlerhaft statt eines Sachurteils ein Prozessurteil erlässt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 2002 IV B 32/01, BFH/NV 2002, 927, sowie vom 6. Juli 1988 II B 183/87, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 78, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2004 - II B 79/03

    NZB: Verfahrensfehler - Prozessurteil statt Sachurteil

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Ob dieses bei jedem Irrtum in der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften gilt oder nur, wenn der Irrtum das Verfahren des Gerichts bei der Urteilsfindung beeinflusst hat (so BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1970 IV B 93/69, BFHE 99, 6, BStBl II 1970, 545, und vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175), insbesondere bei fehlerhafter Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2003  4 B 83/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport 2003, 901; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 65; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 78; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 234; offen gelassen etwa in BFH-Beschlüssen vom 19. August 2004 II B 79/03, BFH/NV 2004, 1670, und vom 26. September 2005 VIII B 293/03, BFH/NV 2006, 109), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BFH, 10.01.2002 - IV B 32/01

    Wiedereinsetzung; verspäteter Eingang der Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Nach der Rechtsprechung ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auch dann gegeben, wenn das Finanzgericht (FG) fehlerhaft statt eines Sachurteils ein Prozessurteil erlässt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 2002 IV B 32/01, BFH/NV 2002, 927, sowie vom 6. Juli 1988 II B 183/87, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 78, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1995 - V R 51/94

    Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Eine Fristversäumnis ist nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 V R 51/94, BFH/NV 1996, 193, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; Söhn in HHSp, § 110 AO Rz 179).
  • BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87

    Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Ob dieses bei jedem Irrtum in der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften gilt oder nur, wenn der Irrtum das Verfahren des Gerichts bei der Urteilsfindung beeinflusst hat (so BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1970 IV B 93/69, BFHE 99, 6, BStBl II 1970, 545, und vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175), insbesondere bei fehlerhafter Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2003  4 B 83/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport 2003, 901; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 65; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 78; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 234; offen gelassen etwa in BFH-Beschlüssen vom 19. August 2004 II B 79/03, BFH/NV 2004, 1670, und vom 26. September 2005 VIII B 293/03, BFH/NV 2006, 109), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BFH, 26.02.1970 - IV B 93/69

    Verfahrensmangel - Verfahrensrechtliche Bestimmungen - Irrtum in der Auslegung -

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Ob dieses bei jedem Irrtum in der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften gilt oder nur, wenn der Irrtum das Verfahren des Gerichts bei der Urteilsfindung beeinflusst hat (so BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1970 IV B 93/69, BFHE 99, 6, BStBl II 1970, 545, und vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175), insbesondere bei fehlerhafter Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2003  4 B 83/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport 2003, 901; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 65; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 78; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 234; offen gelassen etwa in BFH-Beschlüssen vom 19. August 2004 II B 79/03, BFH/NV 2004, 1670, und vom 26. September 2005 VIII B 293/03, BFH/NV 2006, 109), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
  • BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle eines

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 114/09
    Voraussetzung ist auch hier, dass der Steuerpflichtige Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Es wäre ihre Aufgabe gewesen, etwaige Zweifel in Bezug auf die Zustellung der Bescheide rechtzeitig zu klären (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239).
  • BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21

    AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der

    Diesbezüglich hat das FG zutreffend darauf verwiesen, dass das Strafurteil dem Verfahrensbevollmächtigten vorliegt und der Antragsteller die Möglichkeit hat, für eine Übersetzung zu sorgen (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 364 AO Rz 36; Senatsbeschluss vom 21.05.1997 - VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH-Beschluss vom 17.03.2010 - X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239).
  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO) in Gang gesetzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 2010 - X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; vom 9. März 1976 - VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).

    Denn auch ohne dass er dessen Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 - X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239).

  • BFH, 14.10.2010 - X S 19/10

    Anhörungsrüge: Zeitpunkt der Kenntnis von einer Gehörsverletzung -

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der angerufene Senat durch Beschluss vom 17. März 2010 X B 114/09, abgesandt am 29. April 2010, als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2021 - 3 V 40/20

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides - Zur Offenlegung der

    Vielmehr hat er selbst für eine Übersetzung Sorge zu tragen oder das Schriftstück einem sprachkundigen Bevollmächtigten zur weiteren Bearbeitung zu übergeben (BFH, Beschl. vom 21.05.1997, VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH, Beschl. vom 17.03.2010, X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; BeckOK-AO-Kobor, 13. Ed. § 87 Rn. 5; Tipke/Kruse-Brandis, AO/FGO, 147. Lief.
  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei;

    Falls es hierbei in außergewöhnlichen Fällen zu einer Fristüberschreitung kommen sollte, bestünde für den Antragsteller die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zu beantragen (vgl. hierzu auch die BFH-Beschlüsse vom 21.5.1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634 und vom 17.3.2010 X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239).
  • FG Hamburg, 17.06.2013 - 1 K 118/12

    Keine Wiedereinsetzung wegen Sprachschwierigkeiten -- Fristversäumnis aufgrund

    Ist der Steuerpflichtige rechtsunkundig, muss er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klären (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2010 X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239 m. w. N.).
  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 2143/13

    Frage der Bestandskraft eines Bescheides; Gewährung v. Wiedereinsetzung in den

    Bei einem rechtsunkundigen Steuerpflichtigen kann ein Rechtsirrtum über Verfahrensfragen nur dann zur Wiedereinsetzung führen, wenn er Zweifel, die bei ihm hatten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (BFH vom 17.03.2010 X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; BFH vom 03.11.2010 VII R 21/10, BFHE 23 1, 500).
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