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   BFH, 21.09.2015 - X B 58/15   

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https://dejure.org/2015,33869
BFH, 21.09.2015 - X B 58/15 (https://dejure.org/2015,33869)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2015 - X B 58/15 (https://dejure.org/2015,33869)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2015 - X B 58/15 (https://dejure.org/2015,33869)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses - Sachaufklärungspflicht des FG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 204
    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses - Sachaufklärungspflicht des FG

  • Bundesfinanzhof

    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses - Sachaufklärungspflicht des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 204 AO
    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses - Sachaufklärungspflicht des FG

  • IWW

    § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses - Sachaufklärungspflicht des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung an tatsächliche Verständigung, die zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt; Rüge unterbliebener Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatsächliche Verständigung - und das offensichtlich unzutreffende Ergebnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 21.09.2015 - X B 58/15
    Das FG ist in rechtlicher Hinsicht --insoweit zutreffend-- von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wonach eine tatsächliche Verständigung nicht bindend ist, wenn sie zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354, unter 3.c).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 21.09.2015 - X B 58/15
    Eine Aufklärungsrüge kann aber nur dann zum Erfolg führen, wenn die unterbliebene Sachaufklärung auch auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 21.09.2015 - X B 58/15
    Eine Aufklärungsrüge kann aber nur dann zum Erfolg führen, wenn die unterbliebene Sachaufklärung auch auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a).
  • FG Nürnberg, 12.02.2015 - 4 K 1034/12

    (Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung)

    Auszug aus BFH, 21.09.2015 - X B 58/15
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Februar 2015  4 K 1034/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    Voraussetzung einer solchen tatsächlichen Verständigung ist u.a., dass sie sich auf Sachverhaltsfragen und nicht auf Rechtsfragen bezieht, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975, und in BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121; zur Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führenden Verständigung BFH-Beschluss vom 21. September 2015 X B 58/15, BFH/NV 2016, 48).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15

    Anerkennung einer Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung eines Altbaus

    Darüber hinaus setzt eine wirksame Sachverhaltsvereinbarung voraus, dass auf Seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (BFH, Urteil vom 11.12.1984 VIII R 131/76, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 354, 3. c) der Gründe m. w. N.; Beschluss vom 21.09.2015 X B 58/15, BFH/NV 2016, 48, II. 1. der Gründe; Beschluss vom 27.06.2018 X R 17/17, juris, 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • FG Münster, 16.05.2019 - 5 K 1303/18

    Vornahme von Umsatzsteuerschätzungen nach der bindenden tatsächlichen

    Darüber hinaus setzt eine wirksame Sachverhaltsvereinbarung voraus, dass auf Seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (BFH-Urteil vom 11.12.1984 VIII R 131/76, BStBl II 1985, 354, 3. c) der Gründe m. w. N.; BFH-Beschlüsse vom 21.09.2015 X B 58/15, BFH/NV 2016, 48, II. 1. der Gründe; vom 27.06.2018 X R 17/17, BFH/NV 2019, 97, 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • FG Thüringen, 23.10.2019 - 4 K 72/18

    Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen mit Zustimmung des

    Sie vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters und lässt sämtliche mit dem Geschäftsanteil verbundenen Mitgliedschaftsrechte als auch den Geschäftsanteil, untergehen (Urteil des BFH vom 20.01.2000 16 II R 40/14, BFH/NV 2016, 48 (Anmerkung der Dokumentation: richtig: Urteil des BFH vom 20.01.2016 II R 40/14, BFH/NV 2016, 848); Urteil des BFH vom 22.10.2008 IX R 15/08, Bundessteuerblatt II 2008, 927 (Anmerkung der Dokumentation: richtiges Datum: 22.07.2008)).
  • FG Sachsen, 01.08.2016 - 8 V 788/16

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung von Änderungssteuerbescheiden

    Eine tatsächliche Verständigung ist nicht bindend, wenn sie zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2015 X B 58/15 m. w. N.).
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