Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10191
BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06 (https://dejure.org/2007,10191)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2007 - X ZR 58/06 (https://dejure.org/2007,10191)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2007 - X ZR 58/06 (https://dejure.org/2007,10191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; InsO § 45; ; InsO § 103 Abs. 2; ; InsO § 174

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 103 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Auslegung eines Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03

    Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Das Gebot der Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, sofern die Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur BVerfGE 69, 141, 144; BGH, Beschl. v. 18.01.2005 - XI ZR 340/03, BGH-Rep. 2005, 939).

    Davon könnte nur ausgegangen werden, wenn das Berufungsgericht dargelegt hätte, dass und weshalb es der Ansicht sei, sich mit dem Vorbringen des Beklagten sowie dem diesbezüglichen Beweisantritt nicht befassen zu müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.01.2005, aaO).

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Diesen anteiligen Gegenleistungsanspruch kann er gemäß § 174 InsO zur Tabelle anmelden (vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1997 - IX ZR 5/96, BGHZ 135, 25, 27; MünchKomm./Kreft, InsO, § 103 Rdn. 4, 25, 38).
  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Ein übereinstimmender Wille der vertragsschließenden Parteien ist für den Vertragsinhalt auch dann maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (st. Rspr. d. BGH; vgl. nur Urt. v. 08.05.2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433; Beschl. v. 05.04.2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Das Gebot der Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich auch auf die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, sofern die Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur BVerfGE 69, 141, 144; BGH, Beschl. v. 18.01.2005 - XI ZR 340/03, BGH-Rep. 2005, 939).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr. d. BVerfG; vgl. nur Beschl. v. 04.08.2004 - 1 BvR 698/03, ZIP 2004, 1762, 1763).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - X ZR 58/06
    Ein übereinstimmender Wille der vertragsschließenden Parteien ist für den Vertragsinhalt auch dann maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (st. Rspr. d. BGH; vgl. nur Urt. v. 08.05.2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433; Beschl. v. 05.04.2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950).
  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

    Gleichzeitig gilt hierbei aber auch, dass ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2005 - VIII ZR 160/04, NJW 2005, 1950 unter II 2 a; vom 20. September 2006 - VIII ZR 141/05, juris Rn. 7; vom 6. März 2007 - X ZR 58/06, juris Rn. 12; vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12, juris Rn.17; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Kart 882/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Dabei geht ein übereinstimmender Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Beschluss vom 06.03.2007, X ZR 58/06, BeckRS 2007, 06042 Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht