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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36780
BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18 (https://dejure.org/2018,36780)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2018 - X ARZ 252/18 (https://dejure.org/2018,36780)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - X ARZ 252/18 (https://dejure.org/2018,36780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtsstandbestimmung bei subjektiver Klagehäufung im Kartellrechtsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 36 Abs 3 ZPO
    Gerichtsstandbestimmung bei subjektiver Klagehäufung im Kartellrechtsverfahren

  • IWW

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § ... 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 60, § 260 ZPO, § 36 ZPO, Art. 5 Nr. 3 VO (EG) 44/01, Art. 7 Nr. 2 VO (EU) 1215/12, Art. 6 Nr. 1 VO (EG) 44/01, Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 1215/12, § 36 Abs. 3 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; Verpflichtung mehrerer Zuckerhersteller zur Zahlung von Schadensersatz infolge von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ; Verpflichtung mehrerer Zuckerhersteller zur Zahlung von Schadensersatz infolge von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungsabtretung, Klagehäufung - und die Gerichtsstandsbestimmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Kartellabsprachen - und der Gerichtsstand am Ort des Schadenseintritts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung - und die Zweckmäßigkeitsüberlegungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe möchte den Antrag zurückweisen, sieht sich daran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (WuW 2017, 411 = NZKart 2017, 439) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Stehen Schäden eines Unternehmen aus verbotenen Kartellabsprachen in Rede, liegt dieser Erfolgsort grundsätzlich am Sitz des Unternehmens (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, GRUR Int. 2015, 1176 Rn. 52 - CDC Hydrogen Peroxide; OLG Celle, WuW 2017, 411 = NZKart 2017, 439 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Daraus folgt, dass der Prüfung sämtliche prozessualen Ansprüche zugrunde gelegt werden müssen, die Streitgegenstand des jeweiligen Rechtsstreits sind, sofern zwischen ihnen ein Zusammenhang im Sinne von § 60 oder § 260 ZPO besteht (dazu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Stehen Schäden eines Unternehmen aus verbotenen Kartellabsprachen in Rede, liegt dieser Erfolgsort grundsätzlich am Sitz des Unternehmens (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, GRUR Int. 2015, 1176 Rn. 52 - CDC Hydrogen Peroxide;… OLG Celle, WuW 2017, 411 = NZKart 2017, 439 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Rn. 13 Bei Vermögensschäden aus unerlaubter Handlung liegt der Ort des Schadenseintritts dort, wo in das Vermögen als geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105, 111).
  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Rn. 29 3. Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gesichtspunkte der Prozessökonomie und Zweckmäßigkeit im Vordergrund (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20), wobei im Rahmen von § 36 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand eines der beklagten Streitgenossen zu bestimmen ist (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    Rn. 29 3. Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gesichtspunkte der Prozessökonomie und Zweckmäßigkeit im Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20), wobei im Rahmen von § 36 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand eines der beklagten Streitgenossen zu bestimmen ist (BGH…, Beschluss vom 21. August 2008 - X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11).
  • BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91

    Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    In dieser Konstellation dürfen und müssen die Kläger analog § 35 ZPO unter den danach in Betracht kommenden Gerichten auswählen (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - I ARZ 447/91, NJW 1991, 2910, juris Rn. 4 ff.).
  • BGH, 07.07.1972 - I ARZ 112/72

    Beteiligung mehrerer Personen auf der Käuferseite eines Abzahlungsgeschäfts - …

    Auszug aus BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1972 - I ARZ 112/72, NJW 1972, 1861, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (BGH…, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 24 ff.; Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 19 ff.), ergibt sich nichts anderes.
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer …

    Zwischen sämtlichen prozessualen Ansprüchen, die den Streitgegenstand des Rechtsstreits bilden, besteht zudem ein Zusammenhang im Sinne von § 60 bzw. § 260 ZPO (hierzu: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18 - Zuckerkartell, juris Rn. 16).

    Für die gerichtliche Durchsetzung von Ersatzansprüchen mehrerer Kartellgeschädigter durch einen Zessionar, der die gebündelten Einzelansprüche gegen die Kartellanten als Gesamtschuldner in einem (einzigen) Rechtsstreit aufgrund Abtretung gerichtlich verfolgt, hat der Bundesgerichtshof eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für zulässig erachtet (Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18 - Zuckerkartell, juris).

    Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts stehen nach ständiger Rechtsprechung die Gesichtspunkte der Prozessökonomie und Zweckmäßigkeit im Vordergrund (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18 - Zuckerkartell, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • OLG Celle, 21.11.2024 - 20 AR 13/24

    Gerichtsstandsbestimmung; Abtretung

    Die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist grundsätzlich entsprechend anwendbar, wenn ein Kläger aus abgetretenem Recht Ansprüche mehrerer Geschädigter geltend macht (Anschluss BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - X ARZ 252/18 -, juris).

    b) Doch findet die Norm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung, wenn ein Kläger Ansprüche mehrerer Geschädigter aus abgetretenem Recht geltend macht und eine Bestimmung des zuständigen Gerichts beantragt, weil es auch in dieser Konstellation dem von ihr angestrebten Zweck der Prozessökonomie entspricht, eine gemeinsame Geltendmachung der Ansprüche zu ermöglichen, sofern zwischen ihnen ein Zusammenhang im Sinne von § 60 ZPO oder § 260 ZPO besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 20, und vom 23. Oktober 2018 - X ARZ 252/18, NZKart 2018, 579 Rn. 15 ff.;… Anders/Gehle/Roth, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 36 Rn. 48;… MünchKomm/Patzina, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23 mit Fn. 94;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 36 Rn. 20).

    Anderes folgt insbesondere auch nicht aus den von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2018 (X ARZ 252/18, NZKart 2018, 579) und vom 27. November 2018 (X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238).

    Eine Abtretung von Ansprüchen an eine Zessionarin zur Rechtsverfolgung steht zwar im Grundsatz einer Gerichtsstandsbestimmung nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - X ARZ 252/18 -, Rn. 17, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 AR 30/19 -, Rn. 23 - 26, juris).

  • OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25

    Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …

    Rn. 97 Abzustellen ist auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Zedenten, dem Zeugen L., und der Beklagten, die späteren Abtretungen haben auf die Frage des anwendbaren Sachrechts keine Auswirkungen (Senat…, Urteil vom 10.04.2026, 19 U 36/24, juris Rn. 73; OLG Karlsruhe als Schifffahrtsobergericht…, Urteil vom 15.01.2024, 22 U 1/21 RHSch, juris Rn. 35; vgl. zur Bedeutung einer Abtretung für die Bestimmung des Erfolgsortes: BGH, Beschluss vom 23.10.2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 13; zur Bedeutung des Schuldstatuts für die Abtretung: BGH…, Urteil vom 20.06.1990, VIII ZR 158/89, juris Rn. 14;… Engel in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Auflage, Stand: 01.07.2023, Art. 15 Rom-II-VO, Rn. 19).
  • LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
    Rn. 2 1. Das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO ist vorliegend angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Zuständigkeitsbestimmung im Zuckerkartell (BGH, B.v. 23.10.2018, X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579 sowie BGH, B.v. 27.11.2018, X ARZ 321/18 = NZKart 2019, 221) eröffnet.

    Rn. 3 In Abkehr von einer obergerichtlichen Rechtsprechung, die davon ausging, dass eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich ist, (OLG München, 25. April 2018 - 34 AR 62/18; OLG München B. v. 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm B. v. 21.3.2016, 32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen) geht der BGH nun davon aus, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (BGH X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579, Rn 19 unter Bezugnahme auf BGH, B.v. 7. Juli 1972 - I ARZ 112/72, NJW 1972, 1861, juris Rn. 7).

    Rn. 11 4. Neben der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 ZPO, im Rahmen derer aus Sicht der Kammer durchaus keine klare Zuordnung des gesamten Rechtsstreits an das angerufene Gericht besteht (vgl. etwa die Ausführungen in BGH X ARZ 252/18 Rn 29 und BGH X ARZ 321/18 Rn 30) käme noch in Betracht, das Verfahren, soweit es nicht die Klägerin samt den im Bezirk des OLG Hamm ihren Sitz habenden Zedentinnen betrifft, abzutrennen und sodann nach Wahl der Klägerseite entweder an das Landgericht am Sitz der Beklagten oder - nach weiterer Aufspaltung - an die jeweiligen den Zedentinnen zuzuordnenden Landgerichte abzugeben.

  • BayObLG, 10.09.2026 - 101 AR 122/26

    Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Gewährleistungsansprüche, …

    Rn. 45 a) Die Auswahl unter mehreren Gerichtsständen erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29; BayObLG…, Beschluss vom 24. März 2026, 102 AR 26/26 e, juris Rn. 72;… Beschluss vom 2. Dezember 2025, 101 AR 149/25 e, juris Rn. 16).
  • BayObLG, 23.09.2026 - 102 AR 92/26

    Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Zuständigkeitsbestimmung, …

    Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) eines der beklagten Streitgenossen, wie es der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vorsieht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 24).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Die Auswahl unter den in Betracht kommenden Gerichten erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).

    a) Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) eines der beklagten Streitgenossen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 24).

  • BayObLG, 26.05.2023 - 101 AR 157/22

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere in …

    Die Auswahl unter den in Betracht kommenden Gerichten erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschl. v. 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).

    Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO ) eines der Antragsgegner (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschl. v. 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO , § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK ZPO , § 36 Rn. 24).

  • BayObLG, 02.12.2025 - 101 AR 149/25

    Gerichtsstand, Auslegung, Verletzung, Gerichtsstandsbestimmung, Klage, Anspruch, …

    Rn. 16 Die Auswahl erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2008, 1 BvR 2788/08, NJW 2009, 907 [juris Rn. 12] m. w. N.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29).

    Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) eines der Antragsgegner (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK ZPO, § 36 Rn. 24).

  • OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24

    Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …

  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem …

  • BayObLG, 10.10.2025 - 101 AR 106/25

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gerichtsstandsbestimmung, …

  • BayObLG, 20.02.2025 - 101 AR 156/24

    Antragsgegner, Verklagte Streitgenossen, Mehrere Streitgenossen, Beklagte …

  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

  • BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26

    Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand

  • OLG Köln, 16.01.2024 - 8 AR 15/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19

    Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

  • BayObLG, 13.06.2023 - 102 AR 13/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer …

  • BayObLG, 03.08.2023 - 102 AR 132/23

    Auswahlkriterien bei der Gerichtsbestimmung nach § 36 ZPO

  • OLG Köln, 20.10.2023 - 8 AR 15/23

    Bestimmung eines besonderen Gerichtsstands

  • OLG Hamm, 29.09.2021 - 32 SA 28/21

    Schadensersatz aus einem Kartellverstoß (hier: Lkw-Kartell) Zurückweisung eines …

  • BayObLG, 23.09.2024 - 101 AR 92/24

    Kommanditgesellschaft, Gerichtsstandsbestimmung, Antragsgegner, …

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