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Rechtsprechung
   BFH, 27.03.1998 - X B 117/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6691
BFH, 27.03.1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtiges Scheingeschäft entgegen einer wirksam notariellen Urkunde als Grundlage einer Besteuerung als Revisionszulassungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist der Sachverhalt dahin zu würdigen, daß die formwirksame Abtretung der Anteile das gemäß § 117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtsunwirksame Verpflichtungsgeschäft geheilt hat (§ 117 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- GmbHG --): Ist wie hier ein unrichtiger Kaufpreis beurkundet, heilt die formgerechte Abtretung die formlose Vereinbarung über den richtigen Kaufpreis; dadurch haben sowohl die beurkundeten als auch die nicht beurkundeten Teile des schuldrechtlichen Geschäfts Gültigkeit erlangt (vgl. Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 23. Februar 1983 IVa ZR 187/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1843; vom 23. November 1988 VIII ZR 262/87, GmbH-Rundschau 1989, 194;… Scholz/Winter, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl. 1993, § 15 Rdnr. 74;… Baumbach/Hueck, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 16. Aufl. 1996, § 15 Rdnr. 35).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81

    Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist der Sachverhalt dahin zu würdigen, daß die formwirksame Abtretung der Anteile das gemäß § 117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtsunwirksame Verpflichtungsgeschäft geheilt hat (§ 117 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- GmbHG --): Ist wie hier ein unrichtiger Kaufpreis beurkundet, heilt die formgerechte Abtretung die formlose Vereinbarung über den richtigen Kaufpreis; dadurch haben sowohl die beurkundeten als auch die nicht beurkundeten Teile des schuldrechtlichen Geschäfts Gültigkeit erlangt (vgl. Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 23. Februar 1983 IVa ZR 187/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1843; vom 23. November 1988 VIII ZR 262/87, GmbH-Rundschau 1989, 194;… Scholz/Winter, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl. 1993, § 15 Rdnr. 74;… Baumbach/Hueck, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 16. Aufl. 1996, § 15 Rdnr. 35).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Diese Rechtsprechung -- auch die von den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82 (BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391) und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (…BFH/NV 1991, 667) -- betrifft den Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen, deren steuermindernder Effekt nur dann rechtlich anerkannt wird, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten -- abgesehen von ihrem möglicherweise zwischen Fremden nicht üblichen Entstehungsgrund -- dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
  • BFH, 22.01.1991 - VIII R 321/83

    Fremdvergleich eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Diese Rechtsprechung -- auch die von den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82 (BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391) und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (BFH/NV 1991, 667) -- betrifft den Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen, deren steuermindernder Effekt nur dann rechtlich anerkannt wird, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten -- abgesehen von ihrem möglicherweise zwischen Fremden nicht üblichen Entstehungsgrund -- dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
  • BFH, 31.03.1995 - XI B 151/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Bei der Entscheidung konnte das Vorbringen in dem -- nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangenen -- Schriftsatz vom 28. Oktober 1997 nur insoweit berücksichtigt werden, als es die rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe erläutert und vervollständigt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. März 1995 XI B 151/94, BFH/NV 1995, 1071).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 116/97
    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Anmerkung: Wortgleicher Beschluß v. 27. März 1998 X B 116/97 (n.v.).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Hierzu ist ein Fremdvergleich (Drittvergleich) durchzuführen, der die Funktion hat, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG --wie auch den des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 10.03.2005 - X B 182/03

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Dadurch soll der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG --wie auch der des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht eingegrenzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00

    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

    Für die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 X B 117/97, BFH/NV 1999, 630).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 141/03

    Fremdvergleich: Transfer von Werten zwischen nahen Angehörigen über eine KapG

    Durch den Fremdvergleich (Drittvergleich) soll bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie auch der des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht eingegrenzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 2927/03

    Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (vgl. u.a. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und BFH-Beschluss vom 27.03.1998 - X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Nürnberg, 25.11.2004 - IV 332/03

    Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung des Betriebs; Ansetzen des gemeinen …

    Der Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen ist nur anzuerkennen, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung, als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen fremden Dritten üblichen entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 27.03.1998 X B 117/97 BFH/NV 1998, 1212; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.11.1989 GrS 1/88 BStBl. II 1990, 160; Schmidt/Heinicke EStG § 4 RZ.
  • FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 419/98

    Einkommensteuer 1992 und 1993

    Es muß deshalb bei Vereinbarungen unter nahen Angehörigen im Einzelfall festgestellt werden, ob die geleisteten Aufwendungen auf einem Leistungsaustauschverhältnis beruhen, oder ob die Aufwendungen ihren Grund in der familiären Beziehung haben (vgl. Urteil des BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997.196; Beschluß des BFH vom 27. März 1998 X B 117/97. Sammlung amtlich nicht veröffentlichter BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 1212 und Seeger, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1998, 1339).
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