Rechtsprechung
| BFH, 20.06.2016 - X B 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der ansonsten privat genutzten Wohnung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, FGO § 76 Abs 1
Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der ansonsten privat genutzten Wohnung - rechtsinformationen.bund.de
Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der ansonsten privat genutzten Wohnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 1997, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO
Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Küche, Flur und WC bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der ansonsten privat genutzten Wohnung - IWW
§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 116 Abs. 3
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
Kein anteiliger Betriebsausgabenabzug für Allgemeinräume (Küche, Flur, WC) bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der privat genutzten Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Betriebsstätte im Privathaus - und die anteiligen Aufwendungen für Küche, Flur und WC
- ecovis.com (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer
In Nachschlagewerken
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 11.12.2015 - 2 K 291/13
- BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BFH, 17.02.2016 - X R 26/13
Gemischt genutzte Nebenräume
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Dies gilt sowohl, wenn es sich bei dem beruflich oder betrieblich genutzten Raum um ein "häusliches Arbeitszimmer" handelt (BFH-Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13) als auch dann, wenn dieser Raum einkommensteuerrechtlich als Betriebsstätte anzusehen ist 26 .Rn. 26 8. Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach seinem --erst während des Beschwerdeverfahrens ergangenen-- Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13 (…BFH/NV 2016, 1206) die Aufwendungen für privat mitgenutzte Allgemeinräume nicht anteilig den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zuzurechnen sind.
- BFH, 08.03.2016 - IX R 38/14
Sofortabzug eines Disagios
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 26 8. Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach seinem --erst während des Beschwerdeverfahrens ergangenen-- Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13 (BFH/NV 2016, 1206) die Aufwendungen für privat mitgenutzte Allgemeinräume nicht anteilig den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zuzurechnen sind. - BFH, 18.01.2011 - X B 34/10
Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 25 Eine ordnungsgemäße Divergenzrüge hätte jedoch vorausgesetzt, dass der Kläger auch aus der angefochtenen vorinstanzlichen Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz herausarbeitet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Er rügt insoweit eine Divergenz des angefochtenen Urteils zum Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 71). - BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 24 7. Schließlich rügt der Kläger noch eine Divergenz zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672). - BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 18 Eine formgerechte Verfahrensrüge muss allerdings auch Ausführungen dazu enthalten, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der unterbliebenen Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, …und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a). - BFH, 22.08.2012 - X B 155/11
Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für …
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 18 Eine formgerechte Verfahrensrüge muss allerdings auch Ausführungen dazu enthalten, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der unterbliebenen Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (…Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, unter II.1.a). - BFH, 28.01.2015 - X B 103/14
Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der …
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 23 Eine Revisionszulassung erfordert darüber hinaus aber, dass die herangezogenen Rechtssätze sowohl im angefochtenen Urteil als auch in der vermeintlichen Divergenzentscheidung tragend waren (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14, BFH/NV 2015, 702, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 28.09.2011 - X B 35/11
Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Rn. 17 Dem Kläger ist zwar zuzugestehen, dass ein FG, das auf der Grundlage eines im bisherigen Verfahren nicht erörterten Aufteilungsmaßstabs entscheiden will, den Steuerpflichtigen, in dessen Sphäre sich die maßgebenden Tatsachen ereignet haben, zunächst von Amts wegen auffordern muss, substantiierte Angaben in das Verfahren einzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177, Rz 12). - BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 20.06.2016 - X B 14/16
Derartige Fehler führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
- FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16
Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte
Dies gilt sowohl, wenn es sich bei dem beruflich oder betrieblich genutzten Raum um ein häusliches Arbeitszimmer handelt (BFH-Urteil vom 17. Februar 2016 X R 26/13, BStBl II 2016, 611), als auch dann, wenn dieser Raum einkommensteuerrechtlich als Betriebsstätte anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 X B 14/16, BFH/NV 2016, 1552).
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