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Rechtsprechung
   BFH, 29.12.2008 - X B 153/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14264
BFH, 29.12.2008 - X B 153/08 (https://dejure.org/2008,14264)
BFH, Entscheidung vom 29.12.2008 - X B 153/08 (https://dejure.org/2008,14264)
BFH, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - X B 153/08 (https://dejure.org/2008,14264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Auslegung einer Willenserklärung; Formlose Ladung für Erörterungstermin; Unzulässigkeit eines Einspruchs gegen zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewordenen Änderungsbescheid

  • Judicialis

    AO § 365 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 365 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 2
    Rechtsbeschwerde mit dem Ziel der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Umdeutung eines erneuten (unzulässigen) Einspruchs nach Ergehen eines Änderungsbescheids während eines laufenden und noch nicht abgeschlossenen Einspruchsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Formlose Ladung zu einem Erörterungstermin; Auslegung einer Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und gegen § 96 Abs. 2 FGO liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188;… BFH-Beschluss vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung …

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Auch eine Umdeutung der Erklärung in das Begehren, das ursprüngliche Einspruchsverfahren fortzusetzen, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Verfahrenserklärung --wie hier-- von einem Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe abgegeben wurde (BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als …

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Dies kann auch dazu dienen, einen möglichst angemessenen Rechtsschutz zu gewähren (Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung;… vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2002 XI R 85/00, BFH/NV 2003, 585, und vom 7. März 2007 I R 98/05, BFHE 217, 430, BStBl II 2008, 186).
  • BFH, 30.10.2003 - VI B 83/03

    Teilabhilfe; Sprungklage

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von dem BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79 (BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270) und dem BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 VI B 83/03 (BFH/NV 2004, 356) ab.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz - …

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Eine solche greifbare Gesetzeswidrigkeit kann in der Regel nur bejaht werden, wenn die angefochtene Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt oder auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widerspricht, und aus diesem Grund bei verständiger Würdigung das Urteil als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als vertretbar oder es gar als willkürlich erscheint (Senatsbeschluss vom 1. April 2008 X B 154/04, BFH/NV 2008, 1116).
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 85/00

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Dies kann auch dazu dienen, einen möglichst angemessenen Rechtsschutz zu gewähren (Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung; vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2002 XI R 85/00, BFH/NV 2003, 585, und vom 7. März 2007 I R 98/05, BFHE 217, 430, BStBl II 2008, 186).
  • BFH, 02.11.2004 - X B 59/04

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Die Auslegung einer solchen Willenserklärung (hier: der Einspruch des Klägers vom 17. November 2005) darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich --wie im Streitfall-- keine Anhaltspunkte ergeben (Senatsbeschluss vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209).
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; …

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und gegen § 96 Abs. 2 FGO liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschluss vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944).
  • BFH, 04.11.1981 - II R 119/79

    Einspruch - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von dem BFH-Urteil vom 4. November 1981 II R 119/79 (BFHE 134, 510, BStBl II 1982, 270) und dem BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 VI B 83/03 (…BFH/NV 2004, 356) ab.
  • BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95

    Trennung von Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.12.2008 - X B 153/08
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht das FG aber jedenfalls dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn der Kläger wie im vorliegenden Streitfall sachkundig vertreten war (BFH-Beschluss vom 20. August 1998 XI B 110/95, BFH/NV 1999, 329).
  • BFH, 17.09.2004 - I K 1/04

    NZB: unterlassene Begründung nicht verfassungswidrig

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 213/15

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG bei …

    Der Senat kann daher offen lassen, ob die Unzulässigkeit des Einspruchs bereits zur Unbegründetheit der Klage geführt hätte (so FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2008 3 K 1111/06, juris; nachgehend BFH-Beschluss vom 29.12.2008 X B 153/08, juris).
  • FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07

    Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der …

    Rn. 52 Die Auslegung einer solchen Willens- bzw. Prozesserklärung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich keine Anhaltspunkte feststellen lassen (BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2008 X B 153/08, juris;… vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14

    Möglichkeit der Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen …

    Zudem hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 (…BFH/NV 2001, 589 [BFH 31.10.2000 - VIII R 47/98]) den von einem Steuerberater dem Wortlaut nach eingelegten Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - im Wege der Auslegung, nicht der Umdeutung - als Einspruch gegen einen Einkommensteueränderungsbescheid gewertet (zustimmend Schwarz/Keß, Abgabenordnung, § 357, 19; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO, 6; offen gelassen in den BFH-Beschlüssen vom 29. Dezember 2008 X B 153/08, für den Fall, dass nur durch eine solche Umdeutung dem Gebot der Gewährung von effektivem Rechtsschutz entsprochen werden kann, nicht veröffentlicht, , …und vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).
  • FG Niedersachsen, 26.02.2015 - 1 K 218/14

    Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen einen …

    Zudem hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 (…BFH/NV 2001, 589) den von einem Steuerberater dem Wortlaut nach eingelegten Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - im Wege der Auslegung, nicht der Umdeutung - als Einspruch gegen einen Einkommensteueränderungsbescheid gewertet (zustimmend Schwarz/Keß, Abgabenordnung, § 357, 19; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO, 6; offen gelassen in den BFH-Beschlüssen vom 29. Dezember 2008 X B 153/08, für den Fall, dass nur durch eine solche Umdeutung dem Gebot der Gewährung von effektivem Rechtsschutz entsprochen werden kann, nicht veröffentlicht, juris, …und vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).
  • FG München, 20.10.2015 - 12 K 1733/11

    Eintritt der Feststellungsverjährung während der Bearbeitung der Erklärung durch …

    Die Auslegung darf nicht zu einem Erklärungsinhalt führen, für den sich keine Anhaltspunkte ergeben (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2008 X B 153/08, juris).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf …

    Die Auslegung einer Prozesserklärung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (BFH-Beschluss vom 29.12.2008 X B 153/08, juris).
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