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Rechtsprechung
   BFH, 10.02.2005 - X B 179/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11042
BFH, 10.02.2005 - X B 179/03 (https://dejure.org/2005,11042)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2005 - X B 179/03 (https://dejure.org/2005,11042)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - X B 179/03 (https://dejure.org/2005,11042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § ... 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AO 1977 § 152; ; BGB § 275

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5
    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen von Entscheidungsgründen; Anspruch auf rechtliches Gehör; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe; …

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80;… BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Dabei sind unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80, …und vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Die Entscheidungsgründe fehlen deshalb dann, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, das Urteil auf seine Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Dabei sind unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (…BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80, und vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 159/86

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags auf Grund von Arbeitsüberlastung und …

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Daher ist es nicht möglich, aus vermeintlichen Abweichungen des angefochtenen Urteils von den vom Kläger genannten Entscheidungen anderer Gerichte (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1978, 416; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92, EFG 1997, 259, und Urteil des FG München vom 9. November 1990 3 K 3209/87, EFG 1991, 440), die sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zum Verschulden befassen, die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO abzuleiten.
  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (…vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80; BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2003 - X B 102/02

    Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Der Kläger lässt bei seinen Rügen außer Acht, dass weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch die Pflicht des Gerichts, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis der Verhandlung zu bilden, das Gericht verpflichtet, sich zu jedem Vorbringen der Beteiligten zu äußern (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Anm. 10a) und alle Umstände des Einzelfalls zu erörtern (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209).
  • BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00

    Spielhalle - Buchführungspflicht - Gewerbesteuer - Schätzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht ersichtlich ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFH-Beschluss vom 28. August 2001 XI R 87/00, BFH/NV 2002, 201).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.1996 - 14 K 41/92
    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Daher ist es nicht möglich, aus vermeintlichen Abweichungen des angefochtenen Urteils von den vom Kläger genannten Entscheidungen anderer Gerichte (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1978, 416; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92, EFG 1997, 259, und Urteil des FG München vom 9. November 1990 3 K 3209/87, EFG 1991, 440), die sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zum Verschulden befassen, die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO abzuleiten.
  • FG München, 09.11.1990 - 3 K 3209/87
    Auszug aus BFH, 10.02.2005 - X B 179/03
    Daher ist es nicht möglich, aus vermeintlichen Abweichungen des angefochtenen Urteils von den vom Kläger genannten Entscheidungen anderer Gerichte (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 159/86, BFH/NV 1990, 615; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Januar 1978 VI 245/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1978, 416; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92, EFG 1997, 259, und Urteil des FG München vom 9. November 1990 3 K 3209/87, EFG 1991, 440), die sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zum Verschulden befassen, die Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO abzuleiten.
  • BFH, 22.04.2026 - II R 27/24

    Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt jedoch nicht bereits deshalb vor, weil das FG eine Zeugenaussage nicht entsprechend den Vorstellungen der Kläger gewürdigt hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.05.2005 - VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496, und vom 10.02.2005 - X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2026 - II R 26/24

    Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt jedoch nicht bereits deshalb vor, weil das FG eine Zeugenaussage nicht entsprechend den Vorstellungen der Klägerin gewürdigt hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.05.2005 - VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496, und vom 10.02.2005 - X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2008 - X S 28/08

    Neuregelung des Vertretungszwangs - Prozesskostenhilfe - Vorliegen der …

    Dies bedeutet aber nicht, dass das Gericht verpflichtet ist, sich zu jedem Vorbringen der Beteiligten zu äußern und alle Umstände des Einzelfalls zu erörtern (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1117).

  • BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

    Dies bedeutet aber nicht, dass das Gericht verpflichtet ist, sich zu jedem Vorbringen der Beteiligten zu äußern und alle Umstände des Einzelfalls zu erörtern (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1117).

  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz - …

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 38/05

    Im Handelsregister gelöschte GmbH - steuerrechtliches Fortbestehen

    Das gilt insbesondere insoweit, als sie geltend macht, das FG habe verschiedene Elemente des aktenkundigen oder vorgetragenen Sachverhalts (z.B. Verständigung über die Unwirksamkeit des Bescheids vom 30. März 1994) nicht berücksichtigt; die hierzu in der Beschwerdeschrift aufgeführten Punkte sind in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich erwähnt, weshalb davon auszugehen ist, dass das FG sie bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 1999 I B 21/99, BFH/NV 2000, 750; vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2005 - I B 47/04

    NZB: Zeugenvernehmung

    In einem solchen Fall ist regelmäßig auch dann davon auszugehen, dass das FG das betreffende Vorbringen bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, wenn es in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auf dieses Vorbringen eingegangen ist (…BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 1999 I B 21/99, BFH/NV 2000, 750; vom 10. Februar 2005 X B 179/03, BFH/NV 2005, 1117, jeweils m.w.N.).
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