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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2013 - X B 179/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9113
BFH, 05.03.2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • openjur.de

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Richterliche Hinweispflicht; Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung; keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 4, EStG § 10 Abs 4b S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, EStG VZ 2005
    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 10 Abs 4b S 3 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Rechtsfolgen der Erstattung gezahlter Kirchensteuer hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Erstattung gezahlter Kirchensteuer hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 22.11.1999 - III B 58/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; auslaufendes Recht

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
  • BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt; …

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Insoweit gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2000 - VII B 21/99

    Freistellungsauftrag; Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Maßgeblich ist dabei die Rechtslage in dem Zeitpunkt, zu dem der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; siehe auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 98, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1999 - V B 163/98

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, …und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 105/97

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Beschwerde - Rechtsfolgen der Aufhebung …

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kommt damit Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, und vom 24. März 1998 I B 105/97, BFH/NV 1998, 1255;… vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1989 - V B 123/86

    Voraussetzungen der Einordnung einer Rechtsfrage als grundsätzlich von Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kommt damit Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, …und vom 24. März 1998 I B 105/97, BFH/NV 1998, 1255;… vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne …

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Rn. 10 (1) Ist im Jahr der Erstattung einer Kirchensteuer keine Kirchensteuer angefallen oder übersteigt die erstattete die gezahlte Kirchensteuer (sog. Erstattungsüberhang), fehlt es insoweit an einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen mit der zuvor von ihm gezahlten Kirchensteuer (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04

    Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer …

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Der Sonderausgabenabzug ist dann im Zahlungsjahr über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung zu korrigieren (BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058;… vom 8. September 2004 XI R 28/04, BFH/NV 2005, 321, und XI R 52/03, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 23. Februar 2005 XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch den Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für …

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04

    Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer …

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 52/03

    Nachträgliche Kürzung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer

  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im …

  • BFH, 24.11.2003 - IV B 124/01

    Verzichtbare Verfahrensmängel; Verlust des Rügerechts

  • BFH, 12.03.2004 - XI B 114/02

    Rüge eines übergangenen Zeugenbeweises

  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 610/07

    Möglichkeit einer Kürzung von als Sonderausgaben berücksichtigter Kirchensteuern …

  • FG Düsseldorf, 05.12.2019 - 14 K 3341/15

    Sonderausgaben: Reichweite der Hinzurechnung eines Kirchensteuerüberhangs

    War im Jahr der Erstattung der KiSt jedoch keine KiSt angefallen oder überstieg die erstattete KiSt die gezahlte KiSt, fand eine Korrektur des Sonderausgabenabzugs im Zahlungsjahr über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO statt, da andernfalls nicht zu rechtfertigende Steuervorteile die Folge gewesen wären (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 05.03.2013, X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 und 03.08.2016, X R 35/15, BFH/NV 2016, 1704).
  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

    Rn. 5 Eine solche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das FG auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtigung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - X B 150/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnmobilen - Anforderungen an die …

    Rn. 8 Dieser Verfahrensfehler ist gegeben, wenn das Gericht eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926).
  • FG Münster, 10.12.2024 - 1 K 3869/18

    Sonderausgaben - Besteuerung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs, wenn sich …

    Rn. 47 Er führt, was die Einkommensteuerfestsetzung angeht, ergänzend aus, dass der BFH in seinem Beschluss vom 05.03.2013 (X°B 179/11, BFH/NV 2013, 926-929, Streitjahre 2002 und 2005) darauf hingewiesen habe, dass durch das StVereinfG 2011 nach § 10 Abs.°4b Satz 3 EStG mit Wirkung ab dem 01.01.2012 ein verbleibender Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer nicht mehr mit der Kirchensteuer des Zahlungsjahres zu verrechnen, sondern dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstattungsjahres hinzuzurechnen sei.
  • BFH, 16.06.2015 - VII S 35/14

    Entstehung des Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 Satz 1 KStG

    Rn. 10 Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach ständiger Rechtsprechung des BFH regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu (BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926, m.w.N.).
  • FG München, 22.08.2017 - 12 K 560/15
    Denn bei der Korrektur von bezahlten Sonderausgaben durch erstatte Sonderausgaben im Erstattungsjahr und dem Rücktrag eines Erstattungsüberhanges in das Zahlungsjahr (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2016 X R 31/14, BFHE 255, 399 , BStBl II 2017, 287 ; BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 m.w.N.) und der Prüfung von Verrechnungsmöglichkeiten in anderen Jahren fehlt es an der in § 182 Abs. 1 AO angeordneten Bindungswirkung eines zugrunde liegenden Feststellungsbescheides, die bei einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die eigene Sachprüfung des Finanzbeamten ausschließt.
  • FG München, 05.02.2015 - 12 K 560/15

    Einkommen, Bescheid, Dienststelle, Einkommensteuerbescheid, Steuerfestsetzung, …

    Rn. 35 Denn bei der Korrektur von bezahlten Sonderausgaben durch erstatte Sonderausgaben im Erstattungsjahr und dem Rücktrag eines Erstattungsüberhanges in das Zahlungsjahr (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2016 X R 31/14, BFHE 255, 399, BStBl II 2017, 287; BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 m.w.N.) und der Prüfung von Verrechnungsmöglichkeiten in anderen Jahren fehlt es an der in § 182 Abs. 1 AO angeordneten Bindungswirkung eines zugrunde liegenden Feststellungsbescheides, die bei einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die eigene Sachprüfung des Finanzbeamten ausschließt.
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