Rechtsprechung
| BFH, 25.05.2010 - X B 207/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- openjur.de
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers; Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 155, ZPO § 295, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge - rechtsinformationen.bund.de
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Übergehen eines Beweisantrags zum Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers - Verlust des Rügerechts durch Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 155
Anforderungen an die Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers - datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags; Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.10.2009 - 1 K 168/06
- BFH, 25.05.2010 - X B 207/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08
Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …
Auszug aus BFH, 25.05.2010 - X B 207/09
Bei verzichtbaren Mängeln, wie hier das Übergehen eines Beweisantrags, geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge, ein Verzichtswille ist nicht erforderlich (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35). - BFH, 31.03.2009 - X B 146/08
Gesamtergebnis des Verfahrens
Auszug aus BFH, 25.05.2010 - X B 207/09
Kein Verfahrensmangel, sondern ein grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führender Verstoß gegen das materielle Recht ist hingegen gegeben, wenn das FG das tatsächliche Vorbringen oder Beweise unzutreffend würdigt (Senatsbeschluss vom 31. März 2009 X B 146/08, BFH/NV 2009, 1134). - BFH, 10.02.2009 - X B 165/08
Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Hinzuziehung eines …
Auszug aus BFH, 25.05.2010 - X B 207/09
Bei dieser Sachlage ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen bei seiner Entscheidungsfindung in Erwägung gezogen hat (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2009 X B 165/08, BFH/NV 2009, 781).
- BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11
Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung
Das Rügerecht geht insoweit nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649;… vom 27. Oktober 2011 VI B 79/11, BFH/NV 2012, 235, unter 3.). - BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch
Rn. 8 4. Wird das Übergehen eines Beweisantrages gerügt, gehört --da zu den verzichtbaren Mängeln u.a. das Übergehen eines Beweisantrages gehört (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.)-- zur ordnungsmäßigen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung --in der im Streitfall die Klägerin durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637;… BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217). - BFH, 25.08.2010 - X B 149/09
Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA …
Rn. 29 Im Übrigen ist nicht aktenkundig, dass der Kläger --wie es zur Vermeidung eines Verlusts des Rügerechts erforderlich gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, nicht veröffentlicht)-- die unterbliebene Zeugenvernehmung in der mündlichen Verhandlung gerügt hätte. - BFH, 25.01.2011 - V B 154/09
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen …
Rn. 6 Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u.a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 X B 207/09, BFH/NV 2010, 1649, m.w.N.).
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