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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.2008 - X B 248/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8485
BFH, 22.10.2008 - X B 248/07 (https://dejure.org/2008,8485)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2008 - X B 248/07 (https://dejure.org/2008,8485)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - X B 248/07 (https://dejure.org/2008,8485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Schlüssige Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung; Hinweispflicht nach Erörterungstermin; Überraschungsentscheidung; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Streitwertfestsetzung durch den Spruchkörper

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § ... 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; FGO § 135 Abs. 2; ; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung; keine vorweggenommene Beweiswürdigung, wenn kein Beweisantrag gestellt wurde; Streitwertfestsetzung durch den Spruchkörper

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - X B 248/07
    Zur schlüssigen Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung ist es nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. erforderlich auszuführen, warum der Kläger, nachdem er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463).
  • BFH, 17.01.2007 - X R 29/06

    Prozesszinsen

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - X B 248/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt, wenn sich --wie hier-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818; Senatsurteil vom 17. Januar 2007 X R 29/06, BFH/NV 2007, 942;… Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz 38).
  • BFH, 27.01.1994 - VII S 36/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes durch …

    Auszug aus BFH, 22.10.2008 - X B 248/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt, wenn sich --wie hier-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätzen ermitteln lässt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818;… Senatsurteil vom 17. Januar 2007 X R 29/06, BFH/NV 2007, 942;… Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz 38).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren …

    Ein Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung liegt aber dann nicht vor, wenn kein ordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186, unter 5.).
  • BFH, 19.12.2012 - V B 71/12

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, …

    Ein Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung liegt aber dann nicht vor, wenn kein ordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt wurde (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2009 IX B 27/09, nicht veröffentlicht, juris; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186 Leitsatz 3).

    Rn. 18 Zur schlüssigen Darlegung einer mangelnden Sachaufklärung ist es jedoch erforderlich auszuführen, warum der Kläger, nachdem er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, sowie in BFH/NV 2009, 186).

  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer …

    Die Klägerin hat nicht vorgetragen, weshalb sich dem FG --auch ohne entsprechenden Antrag-- eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186).
  • BFH, 07.03.2012 - V B 131/11

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht als Spruchkörper fehlt daher, wenn sich --wie im Streitfall-- die Höhe des Streitwerts eindeutig aus den gestellten Sachanträgen sowie aus den von der Rechtsprechung zur Bemessung des Streitwerts in gleichartigen Fällen entwickelten Grundsätze ermitteln lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186, …und vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818;… Ratschow, a.a.O., Vor § 135 Rz 115).
  • BFH, 30.06.2009 - IX B 27/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensfehlern - …

    Ebenso ist nicht klar, welche (konkreten) Beweise in unzulässiger Weise vorweg gewürdigt worden sein sollen; abgesehen davon kann eine vorweggenommene Beweiswürdigung nicht vorliegen, wenn schon kein Beweisantrag gestellt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186).
  • BFH, 17.03.2011 - II B 73/10

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung und unterlassene Beweisaufnahme als …

    Rn. 6 3. Ein Verfahrensverstoß in Form einer vorweggenommenen Beweiswürdigung liegt schon deshalb nicht vor, weil kein Beweisantrag gestellt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186).
  • BFH, 15.07.2009 - II B 42/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit …

    Die Rüge der Klägerin, das Finanzgericht (FG) habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, ist ebenfalls unschlüssig (…vgl. zu den Darlegungsanforderungen insoweit BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603;… vom 29. Februar 2008 IV B 21/07, BFH/NV 2008, 974, und vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186).
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